Du vergisst den sogen. 'Fraktionszwang'....

ottoasta, Mittwoch, 07.07.2021, 17:18 (vor 1022 Tagen) @ der_Chris1680 Views

.... lt. GG hat jeder Abgeordnete nur nach seinem Gewissen (Frage: Hat der Eines?) abzustimmen. Aber:
Es gibt den Fraktionszwang, steht zwar nirgends im GG, wird aber gerne praktiziert! Also, die Partei und hier wiederum die Parteigrössen bestimmen wie abgestimmt wird. Natürlich kann sich der einzelne Abgeordnete zu seiner Meinung bekennen, aber das wars dann für den auch!

Da bei den Meisten die Brieftasche sehr nahe am Herzen und Hirn liegt, wird er den Teufel tun und auf seiner, vielleicht richtigen, Meinung beharren!

**So funktioniert der Schwachsinn in diesem Land, wer nicht mitmacht, wird ausgegrenzt, diffamiert, seiner Existenz beraubt oder sogar geoppermannt.
**

Wann wird da ein- und durchgegriffen?
**
Ja wann und von wem? Die welche am Schweinetrog fressen, die machen bestimmt nichts. Und das Bundesverfassungsgericht? Ja haben wir denn eine Verfassung? Ich kenne nur den Begriff 'Grundgesetz'!
Was soll also das Gericht machen? Noch dazu die obersten Richter von den Parteien eingesetzt und abhängig sind; so schauen doch dort die Urteile aus!
Die müssen sich doch jetzt schon verbiegen um nicht anzustossen!

Also was erwartest du? Es ändert sich nichts!

Otto

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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi


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