Das Kosten-Energie-Äquivalenzgesetz

Rainer ⌂, El Verger - Spanien, Samstag, 03.07.2021, 13:42 (vor 1240 Tagen) @ FOX-NEWS3286 Views

Das Kosten-Energie-Äquivalenzgesetz

Das “Kosten-Energie-Äquivalenzgesetz” (KEÄG) beschreibt den Zusammenhang zwischen Energieeinsatz und Kosten. Durch logische Verknüpfung physikalischen Lehrbuchwissens mit Grundaussagen der Wirtschaftswissenschaften ergibt sich die Erkenntnis, dass ausnahmslos sämtliche Kosten des Weltwirtschaftssystems aus dem Einsatz von Energie resultieren. Für die Herleitung dieser Aussage bedarf es keinerlei zusätzlicher Annahmen oder Hypothesen. Der Originalbeitrag [1] ”Das Kosten-Energie-Äquivalenzgesetz” wurde nach Durchlaufen eines Peer Review in einer Fachzeitschrift für Wirtschafts- und Finanzpolitik veröffentlicht. Eine englischsprachige Version des Textes liegt vor. Die unmittelbare Anwendung des KEÄG auf das laufende Wirtschaftsgeschehen in Deutschland führt zu folgender Aussage:

Der unmittelbare Einsatz der fossilen Energieträger Kohle, Öl und Gas für die Herstellung der Wirtschaftswerte Strom, Verkehr, Heizung u.ä. führt zur Emission einer chemisch äquivalenten Menge CO2. Bei der Weiterverarbeitung dieser durch menschliche Aktivitäten erzeugten Wirtschaftswerte zu den am Markt gekauften Endprodukten bleibt die Gesamtsumme der emittierten CO2-Menge im Lauf der Wertschöpfungskette naturgemäß unverändert und bildet folglich mit den Kosten der am Markt gekauften Endprodukte, die im Bruttoinlandsprodukt (BIP) erfasst sind, einen festen Quotienten, der in der Fachliteratur (Wikipedia) als “CO2-Bilanz” definiert ist. Die CO2-Bilanz liegt derzeit bei 0,22 Kilogramm CO2 pro Euro und gilt definitionsgemäß für jeden einzelnen am Markt als Kosten ausgegebenen Euro. Erneuerbare Energien und Ökoprodukte verursachen höhere Kosten als ihre herkömmlich erzeugten Konkurrenzprodukte. Sie haben folglich eine höhere CO2-Bilanz und treiben damit die CO2-Steuer in die Höhe.

(...)

Rainer

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