Hamma alles schon lange in Rumänien
Das Oberste Verfassungsgericht hat am 25.Juni 2020 festgestellt, dass die angeordneten Restriktionen der Regierung und des Gesundheitsministeriums gegen die Verfassung verstoßen.
https://www.juridice.ro/wp-content/uploads/2020/06/Decizie_457_2020.pdf
Ich zitiere nur den wesentlichen Punkt in der langen Begründung und übersetze es gleich:
....verstoßen tendenziell gegen die Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 4, Artikel 21,
Artikel 52 und Artikel 126(6) des Grundgesetzes.
Aus der Analyse des Urteils in einer juristischen Seite kann man lesen (übersetzt):
http://abcjuridic.ro/analiza-deciziilor-457-si-458-ale-c-c-r-privind-neconstitutionalit...
Das Oberste Verfassungsgericht betont jedoch den gesetzgeberischen Aspekt, wonach eine vom Gesundheitsminister erlassene Verwaltungsanordnung nicht ausreicht, um eine Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen zu bilden, die die Ausübung der grundlegenden Menschenrechte oder Freiheiten einschränken; diese müssen auf primärer Ebene durch einen Gesetzgebungsakt geregelt werden, der den verfassungsrechtlichen Bedingungen unterliegt, die eine Einschränkung der Ausübung der Grundrechte oder Freiheiten verbieten.
(Anmerkung: Verfassungsrechtliche Bedingungen = 2/3 Mehrheit im Parlament)
So schauts aus, im rückständigen Rumänien.