Danke/Erörterung/Frage (Heilmittelwerbegesetz-Verstoß)

solstitium, Mittwoch, 19.05.2021, 19:46 (vor 1701 Tagen) @ Rain1322 Views
bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 19.05.2021, 20:24

Moin Rain,

das liest sich ja alles sehr schick, wie auch die Gesetze ansonsten wunderschön und durchdacht „scheinen“.

Aber faktisch ist von Außen ein Anderer Eindruck.
Bekannt ist, dass Italien z.B. seitens der Justiz eine echte Unabhängigkeit herrscht, ganz im Gegensatz zu Deutschland, wo eben die Politik die höchsten Richter einsetzt.

Aber ich will auf Deine tiefgreifende Erklärung zu sprechen kommen, vielmehr auf den Umstand der praktischen Umsetzung.

Jetzt haben wir also einen Präsidenten, der „irgendwie“ ja nun mal auch dort hingekommen ist, wo er ist, mutmaßlich mit Mehrheit.
In der Demokratie wird sich diese Mehrheit, wie überall leicht zu erkennen, erkauft, ist das bei Gericht etwa grundsätzlich anders?

Gibt‘s da keine Tennis-Spezies die hernach in der Sauna nicht besprechen, wie denn die nächste Wahl ablaufen soll?

Und schneidet einer, der sich „raushält“, (Mobbingpopfer) nicht sowieso eher schlechter ab, als einer, der jedes Schmusi mitmacht?

Was passierte denn mit dem Richter aus Bremen in Bezug zu Deinen Qualifizierungsempfehlungen nun konkret, der bei dem Prozess, als Kirstin Heisig noch nicht aufgehört hat, an einem Ast im Grunewald zu schaukeln, und der Selbstmord schon „in trockenen Tüchern“ war, als er bei einem erwarteten langen Freiheitsentzug einer der Klientel, die in Heisigs Buch beschrieben wurde, den Angeklagten mit, aus der Hüfte 1.200 Euro nach Hause schickte, und seine, im Saal versammelte Cousin Anhängerschaft das brüllfeixen nicht mehr verkneifen konnte?

Wie wurde dies hernach im Richtergremium hinsichtlich „erledigter“ oder eben „nicht erledigter Arbeit“ erörtert?

Ist eigentlich auch egal, weil der Richter in seinem Verhalten vorhersehbar handelte, dem Muffensausen, was er scheinbar hat, wenn es gegen „gewisse Leute“ geht, Rechnung tragend. Oder hatten die Kollegen Mitleid oder Einsicht und beförderten sie ihn, auf dass der nicht mehr diesen Kalibern gegenübersteht oder straften sie ihn mit "sitzenbleiben" ab?

In Bremen fragen die Angeklagten mglw. nicht mehr nach den familiären Verhältnissen des Richters, sie legen ihm womöglich eher die aktuellen Bilder seiner Frau seiner Kinder und seines Hauses, von tags zuvor hin, und er handelt in Anbetracht dieser Tatsache.

Nun ist die Frage zu stellen, wird diese Vorgehensweise dem Wesen des Rechtsstaates gerecht?

Ach, sei mal dahingestellt, die Frage von vorn war, wer kontrolliert, hier mal auf eine, für den Rechtsstaat eher unangenehme Weise, wie erlebt, aber an vielen anderen Stellen eben unerledigt unangenehm für die Leute, die den
Spruch „Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe“,
leibhaftig erfahren.

Dieser Spruch würde nicht existieren, wenn das Gesetz, wie es geschrieben steht, auch zweifelsfrei umgesetzt wird!

Und es wird von genau Jenen nicht umgesetzt, die es ansonsten ja durchaus in der Hand hätten.

Die beschriebene Kontrollversionen genügen anscheinend doch nicht, sondern führen mutmaßlich vielmehr zu einem Klüngel auf der anderen Seite und vorgenannten Sprichwörtern auf dieser Seite.

Also der Druck von außen, wie oben beschrieben, in eine für uns Normalbürger ungewollte Richtung, führt erkennbar zu Ergebnissen.

Deshalb kann (und wird) ein Druck von Außen, in einer Form wie ich es im Vortext anriss, eher zum gewünschten Rechtsstaatsergebnis führen, als der Stand heute!

Die Selbstkontrolle ist mutmaßlich die „low budget“ – Version, so lange, wie es eben leidig geht.

Diese leidige Zeit (Recht haben vs. Recht bekommen) sehe ich, als an ihr Ende gekommen!
Nein, sie war schon vor Jahren am Ende und läuft durch den vorherigen Schwung einfach noch bisschen ohne Motor bergab bis der Karren vollends steht.

Aber weil wir gar so nett am plaudern sind.

Jemand will in einen Bereich (xyz, egal).
Dieser ist gesperrt es sei denn man erfüllt die Auflagen.

Solch eine Auflage wäre ein „Test“.

----------Dialog:
„hab ich nicht, muss das wirklich sein?“
„ja“
„wo krieg ich denn sowas her?“
„kannste da vorne an dem Testmobil machen! Oder Du hast Dich vollständig mit der Covid19 Impfung impfen lassen.“
Dialogende------

Der Hinweisgebende (stets medizinischer Laie, um nicht zu sagen Vollwaise) hat faktisch Werbung für einen Test an oder im Testmobil oder gar eine nicht regulär zugelassene "sogenannte" Impfung (faktisch gentechnische Veränderung) gemacht.

Jetzt kram ich mir mal kurz das Heilmittelwerbegesetz https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html heraus und ich lese:

§ 3 
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1.
wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,


oder

§ 3a 
Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten.

(keiner, der Covid19 Impfstoffe hat Bekanntermaßen eine „reguläre Zulassung“)

oder

§ 4 
(1) Jede Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes muß folgende Angaben enthalten:
1.
den Namen oder die Firma und den Sitz des pharmazeutischen Unternehmers,
2.
die Bezeichnung des Arzneimittels,
3.
die Zusammensetzung des Arzneimittels gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe d des Arzneimittelgesetzes,
4.
die Anwendungsgebiete,
5.
die Gegenanzeigen,
6.
die Nebenwirkungen,


(3) Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben.


oder

§ 6 
Unzulässig ist eine Werbung, wenn
1.
Gutachten oder Zeugnisse veröffentlicht oder erwähnt werden, die nicht von wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen erstattet worden sind und nicht die Angabe des Namens, Berufes und Wohnortes der Person, die das Gutachten erstellt oder das Zeugnis ausgestellt hat, sowie den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutachtens oder Zeugnisses enthalten,


oder

§ 9 
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).


oder

§ 11 
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden

2.
mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern, von im Gesundheitswesen tätigen Personen, von im Bereich der Tiergesundheit tätigen Personen oder anderen Personen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können, beziehen,
3.
mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf, wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann,


und jetzt kommts:

§ 12 
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich
1.
die Werbung für Arzneimittel nicht beziehen auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der
a)
in Abschnitt A der Anlage
aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen,


Anlage (zu § 12)
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß § 12 nicht beziehen darf
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2599
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1.
Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045)
meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,

(früher pflegte man in diesem Zusammenhang Treffer-versenkt zu sagen)

Also wenn irgendwer sonst, als der Arzt, bei dem sonst die FSME Impf-werbung rumdümpelt, mich ohne vorgenannte Gesetztesspezifikationen belästigt – und ich all diese Schlauberger verklage, wie viel Geld muss ein gewiefter Branchenkenner einsetzen um hernach welche Entschädigungen geltend zu machen?

Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, Unterlassungsklage, Schadensersatz Schmerzensgeld, Übervorteilung, was gibt‘s denn da eigentlich so alles?

Rein mal interessenshalber, nur so aus der Hüfte.

(damit könnte man doch Jeden, der auf Test/Impfung verweist, also wirbt, dass man diese angeht, defacto ruinieren, aber sowas von...und danach gehört mir der Laden, also jeder von denen).


Einziger Ausweg:
Der Beschuldigte beweist, dass eine ERKENNUNG (einer Krankheit, was ja Fakt ist) mittels dieser Tests gar nicht gegeben ist.
Gut, damit wäre der Kläger mutmaßlich dann auch nicht ganz unzufrieden.
Also egal wie es ausgeht, der Kläger gewinnt so oder so!
Entweder der Hoax ist vorbei oder hernach gehört einem Alles!

Weiß nicht, was wäre Euch lieber?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung