Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig
Es geht doch.
Ich pack das mal hier drunter.
Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils zum Demonstrationsverbot könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.
Wörtlich sagt das Gericht:
„Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“
1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation oder
2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder
3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO.
Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)
Quelle: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-verwaltungsgericht-er...
Das kesselt.
DiePresse schreibt: »Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte Corona-Fälle ist laut Verwaltungsgericht falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, heißt es in einem Erkenntnis, das sich eigentlich mit der Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner beschäftigt und diese daher als nicht zulässig ansieht.
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Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.
Ach was!
Jetzt wird der Drosten-Unsinn sogar per Gericht als das bezeichnet, was er ist.
Nein, der Artikel ist nicht vom 01. April, sondern vom 31.03.2021.
Die Hoffnung stirbt immer zuletzt.
mfG
nereus