Nicht nicht nichtig

Falkenauge, Sonntag, 28.03.2021, 10:33 (vor 1740 Tagen) @ Mephistopheles2837 Views

Nach dem BGB sind die Impfeinwilligungen von Anfang an nichtig, nicht erst durch Gerichtsbeschluss. Der stellt nur klar, dass dies der Fall ist.


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