Nicht nicht nichtig
Nach dem BGB sind die Impfeinwilligungen von Anfang an nichtig, nicht erst durch Gerichtsbeschluss. Der stellt nur klar, dass dies der Fall ist.
Nach dem BGB sind die Impfeinwilligungen von Anfang an nichtig, nicht erst durch Gerichtsbeschluss. Der stellt nur klar, dass dies der Fall ist.