Impfzwang ohne abgeschlossene Toxikologie?
Die Schnellzulassungen der Impfstoffe beruhen teilweise auf komprimierten oder nicht abgeschlossenen Untersuchungen (insbesondere Toxikologie, Wechselwirkungen, Langzeitschäden), die im Normalfall bei einer Arzneineuzulassung vorliegen müssen. Es ist eine Sache, solche Impfungen/Medikamente in einem Schnellverfahren zugänglich zu machen, eine ganz andere Sache ist jedoch, diese Arzneimittel verpflichtend vorzuschreiben. Eine Klage gegen Impfpflicht vor vollständig abgeschlossener Toxikologie etc dürfte sehr gute Aussichten auf Erfolg haben, vermutlich wird man daher auf die Impfpflicht bis zum Abschluss dieser Untersucheungen verzichten müssen und stattdessen auf "privatrechtliche" Einschränkungen setzen.
Private Anbieter wären dann gut beraten, ihre Leistungen getrennt für Geimpfte und Nichtgeimpfte anzubieten. So verliert man nicht die Hälfte seiner Klientel und setzt sich gleichzeitig auch rechtlich weniger Risiken aus.
Gruss,
mp