Man muss nur religioese Gruende geltend machen
Hier gibt es schon laenger Impfpflicht an Schulen, z.B. Keuchhusten. Man kann aber religioese Gruende geltend machen. Ausschluss vom Schulbesuch waere dann verfassungswidrig. Dazu gab es vermutlich schon einige Urteile.
In dem Fall geht es aber auch um das Recht auf Bildung.
Bei einer Kreuzfahrt koennten die Gerichte den Impfzwang allerdings durchwinken, da das kein Grundrecht ist.
Reiseversicherungen werden einen Aufschlag fuer Ungeimpfte verlangen.
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