Du berücksichtigst nicht, dass die veröffentlichte Meinung 100% PRO BIDEN ist

Ötzi, Freitag, 04.12.2020, 16:11 (vor 1451 Tagen) @ DT3149 Views
bearbeitet von Ötzi, Freitag, 04.12.2020, 16:24

Richter stellen sich nur selten gegen die veröffentliche Meinung, und auch Regierungsmitarbeiter nicht, sofern sie nicht direkt Donald Trump unterstehen.
Das musst du berücksichtigen, und schon ergibt sich ein stimmiges Gesamtbild.
Die veröffentlichte Meinung besteht aus drei Hauptpunkten:

1. Wahlbetrug findet nicht statt
2. Biden ist gut, Trump schlecht
3. Es gibt keine veröffentlichte Meinung

Hätte Trump in Georgia gewonnen, und wäre Atlanta eine Hochburg der Republikaner, dann würde uns das Video der Überwachungskameras in Atlanta bis zum Erbrechen vorgekaut von CNN bis BILD.
Ich werde aus zeitlichen Gründen ab sofort nicht mehr auf deine Postings antworten.


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