Die gesetzte Grenze wurde für uns 1971 entfernt, da gab es dann auf einmal ganz andere Möglichkeiten

Amos, Mittwoch, 11.11.2020, 10:05 (vor 1900 Tagen) @ bolte2799 Views

Der übliche gute Rat von guten Menschen wie meinem Vater lautete: „Gehe in eine gute Schule, suche dir eine gute sichere Stelle, spare Geld, kaufe ein Haus und investiere in ein ausgewogenes Portfolio aus Aktien, Anleihen und Investmentfonds.
Mein Schwiegervater ist diesem Rat nicht gefolgt, weil er wusste, dass sich 1971 durch Nixon etwas Entscheidendes geändert hatte. Damals löste man den Dollar aus dem Goldstandard. Diese Entscheidung hatte für das gesamte globale Geldsystem dramatische Auswirkungen. Der Wert der D-Markt, der Lira, des Francs war plötzlich nicht mehr an einen festen Anker gekoppelt. Damit wurde unser Geldsystem elastisch. Es wurde zu Schulden.

Nachdem einige das erkannt hatte, orientierten sie sich an einer anderen Regel, nämlich „Reiche arbeiten nicht für Geld“. Sie erkannten, dass Geld toxisch geworden war. Sie waren nun dazu gezwungen, das Vermögen von denjenigen umzuschichten, die für Geld arbeiten, die Geld sparen oder Geld in staatlich geförderte Investitionen wie Lebensversicherungen, Aktien, Investmentfonds und ETFs investieren.
1. Sparer sind stets Verlierer.
2. Reiche arbeiten nicht für Geld, sondern schaffen Realvermögen

Mit dem "new green Deal" und dem Push durch Corona, könnte man jetzt versuchen, den armen arbeitenden Uschebtis etwas zurück zu geben, bevor sie unruhig werden, weil sie das Gefühl bekommen, es gäbe keine Gerechtigkeit.

Die Geldmengenausweitung, sollte jetzt also so lange weiter vorangetrieben werden, bis 100.000 nicht mehr viel wert sind und es genügend nicht gedeckte Einlagen gibt. (hinsichtlich „gedeckter Einlagen“ vgl. Nr. 1 der nachfolgenden Tabelle für Instrumente, die von der Herabschreibung und Umwandlung ausgenommen sind) und nicht nach Nr. 7 bevorzugte Einlagen (sofern es sich nicht um NSV oder SSD handelt, sonst Nr. 5):
- Einlagen über EUR 100.000 von Großunternehmen,
- nicht entschädigungsfähige Einlagen nach § 6 Einlagensicherungsgesetz

Viele Grüße
amos


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