Die Polizei darf das. Warum? (Begründung inside)

SevenSamurai, Mittwoch, 28.10.2020, 17:44 (vor 1486 Tagen) @ Albrecht2130 Views

https://www.heise.de/tp/features/Lockdown-und-break-in-4941381.html

Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.

Wenn man aber einen Hinweis bekommt, zum Beispiel von einem Nachbarn, dann geht das durchaus. Das gilt auch, wenn man über Social Media erfährt, dass irgendwo eine Feier geplant ist. Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.

… zur Gefahrenabwehr dürfen die Kolleginnen und Kollegen dort rein. Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.

Mit Gefahr im Verzug kommt die Polizei bei jedem Richter durch.

Willkommen im (). Reich.

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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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