Strafrechtlerin ruft Söder in Zeugenstand, spricht von skandalösen Zuständen in Ministerien
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Das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof laufende Normenkontrollverfahren offenbart, das es in der Bayerischen Staatsregierung keine Aktenlage gibt, auf deren Basis die Entscheidungen der massiven Grundrechtseinschränkung von Markus Söder durchgeführt wurden.
Die prozessführende Strafrechtlerin Jessica Hamed der hessischen Kanzlei Bernhard Korn & Partner, bezeichnet das Vorgehen in einem veröffentlichten E-Mail vom 17.8. als skandalös.
„Auf fünf Seiten erklärte (…) das bayerische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könnte“, schreibt die Juristin in Ihrer Stellungnahme, die ich Ihnen hier zum download bereitstelle.
In dem laufenden Verfahren teilte der Freistaat Bayern, nach Aussage von Frau Hamed lediglich mit, die Staatsregierung hätte ihre Entscheidungen auf Basis von „wissenschaftlichen Studien“, „Presseberichten“ und „Einzelgespräche mit Virologen“ getroffen, ohne diese konkret zu benennen oder in einer Behördenakte zu dokumentieren.
In einem Parallelverfahren hat ein Thüringer Richter(!), einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die Pflicht eine Maske zu tragen und Abstand zu wahren eingereicht.
In diesem Verfahren argumentiert die Juristin 1.785.000 Menschen in Thüringen mussten Masken tragen, um maximal 2,8 Infektionen pro Woche zu verhindern.
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Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
(Thomas Jefferson)