Einen Blick in den Gesetzentwurf...
"Nach § 5 Absatz 1 Satz 2 IfSG hebt der Bundestag die Feststellung der epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Dies ist inzwischen der Fall."
...sollte die Frage beantworten.