Was sollen solche Klagen, dann wird eben der Notstand ausgerufen. Ist das dann besser?

Konstantin ⌂, Waldhessen, Sonntag, 05.04.2020, 23:41 (vor 1453 Tagen) @ SevenSamurai2062 Views

Man mag ja spontan Verständnis haben bezüglich solchen Klagen wegen Einhaltung der Verfassung. Aber was bringt das? Würden die Politiker nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit sich mal eben vor das Mikrofon stellen und sagen: Ok, Kommando zurück, alle Einschränkungen sind aufgehoben, wir wünschen schöne Corona-Parties?

Ich habe mal Frank McCormack gefragt, den Autor des Handbuches zur Corona-Krise. Seine Antwort:

da ja jetzt schon wieder behauptet wird, ‘alle Klagen’ würden sicherlich abgewiesen.

Nein, bei Klagen gegen Grenzöffnung oder ESM-Rettungsschirm fehlte es an der Aktivlegitimation der Kläger (was Schachtschneider, selbst Verfassungs-Professor, sehr wohl wusste – aber es macht sich gut, vor dem Verfassungsgericht mit fünf Kollegen ein Photoshooting zu machen – für soviel Aufmerksamkeit musste Hinckley John Lennon erschiessen).

Hier ist dagegen der (seltene) Fall (siehe Volkszählungsgesetz 1983) gegeben, dass ein Gesetz JEDEN UNMITTELBAR betrifft, d.h. ohne Zwischenstufe Verwaltungsakt und anschliessendem zehnjährigem Rechtsweg, und daher wird m.E. dieses Normenkontrollverfahren (ist allerdings der falsche Begriff – private können nur Verfassungsbeschwerden erheben, dieses ist wohl eine, ich hoffe mit Eilantrag) auch Erfolg haben, und zwar auch im Eilverfahren. Also möglicherweise in ein paar Tagen, je nachdem ob a) das BVerfG die Bundesregierung noch zur Stellungnahme auffordert oder b), sogar m.E. noch wahrscheinlicher, sofort einstweilig die Aufhebung anordnet, vermutlich nur in den einschneidendsten Teilen, die OFFENSICHTICH verfassungswidrig sind. Ständige Rspr.: Verwaltungsakte (und Allgemeinverfügungen ebenso) sind NICHTIG, wenn ihnen die Nichtigkeit quasi ‘auf die Stirn geschrieben steht’, etwa: Postbote (Beamter) wird als Gerichtsvollzieher tätig, Steuerbeamter schliesst Ehen usw.

Damit … werden SÄMTLICHE verfassungswidrigen Massnahmen mit SOFORTIGER WIRKUNG ausgesetzt und damit … wird noch in derselben Nacht der Notstand ausgerufen. Das jedenfalls ist m.E. das wahrscheinlichste Szenario.

Ist das Ausrufen des Notstandes die Absicht der klagenden Anwälte?
Wollen die womöglich ihren Job an den Nagel hängen, weil sie im Notstand zu irgend einer anderen Tätigkeit herangezogen werden?
Oder können die nicht soweit denken?

Grüße
Konstantin

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