Mietminderung wegen Schimmelschaden
Ihr Lieben,
die Miete wird wegen eines Mangels, eines Abweichens des tatsächlichen Zustandes vom vertraglichen Zustand gemindert.
Ab dem Moment, in dem der vertragliche Zustand wieder hergestellt wird, wird wieder die volle Miete geschuldet. Nicht für die Zeit des Mangels.
Beste Grüsse
Rain
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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.