Mietminderung wegen Schimmelschaden

Rain, Dienstag, 17.03.2020, 16:16 (vor 2154 Tagen) @ SevenSamurai468 Views

Ihr Lieben,

die Miete wird wegen eines Mangels, eines Abweichens des tatsächlichen Zustandes vom vertraglichen Zustand gemindert.

Ab dem Moment, in dem der vertragliche Zustand wieder hergestellt wird, wird wieder die volle Miete geschuldet. Nicht für die Zeit des Mangels.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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