IMHO nein.

SevenSamurai, Dienstag, 17.03.2020, 14:43 (vor 2154 Tagen) @ XERXES484 Views

Es geht darum, was passiert, wenn der Bauschaden, der für den Schimmel verantwortlich war vom Vermieter beseitigt wurde.
Muss der Mieter dann dem Vermieter den Betrag, um den die Miete während eines Zeitraum X gekürzt war nun nachzahlen? (Es geht nicht darum, ob die Mietminderung gerechtfertigt war).

Die niedrigere Miete wurde gezahlt, weil es einen Mangel gab.

Sobald der Mangel weg ist, zahlt man die normale Miete.

Aber die Reparatur des Bauschadens ändert doch nichts daran, dass es in der
Vergangenheit effektiv einen Mangel gab.

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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