Es gibt eine Rückbaupflicht
Servus aliter!
Ja es gibt eine Rückbaupflicht, die bereits bei der Genehmigung der Anlage finanziell abgesichert sein muss................. sei es über ein Konto auf dem die Mittel eingezahlt werden müssen, oder über eine Bankbürgschaft..........
soweit die Theorie....... in einigen Jahren wissen wir mehr.
Bei Biogasanlagen gilt gleiches.
M.f.G.
Rotti
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Ich esse und trinke, also bin ich.