Wirkungen schon

Diogenes Lampe, Donnerstag, 29.11.2018, 20:09 (vor 2184 Tagen) @ Otto Lidenbrock7034 Views

Im Gegenteil, durch das Ausscheiden von immer mehr Staaten wird der Pakt
besonders in Deutschland seine Wirkungen entfalten. Hier werden die
Gerichte mit Klagen überschwemmt werden und mit ihren Urteilen viele
Inhalte nach und nach zu Gesetzen werden lassen. Da nützt dann kein
Schwadronieren über "Unverbindlichkeit" und "Souveränität" mehr, denn
kein Richter wird sich gegen Beschlüsse der UNO wenden.

Ich schrieb aber von rechtlichen Wirkungen, nicht von Wirkungen an sich.

Ich glaube wie Sie, dass die Gerichte nach der Unterzeichnung in Deutschland mit Klagen überhäuft werden. Und insofern werden die Merkelisten dann auch tatsächlich noch Honig saugen können. Denn wenn ich nicht nur den Migrationspakt betrachte, sondern die illegale Massenmigration und die Klageflut, die diese ja bereits mit sich brachte und weiter mit sich bringt, dann könnte der Migrationspakt auch Teil der Strategie der Staatszerstörer sein, die deutsche Rechtsprechung lahm zu legen. Da gibt es noch mehr Methoden. Z.B. haufenweise Gesetze neu einführen, gerade auch die unsinnigsten, denn die versprechen ja widerum eine Klageflut. Inzwischen treibt ja auch das Bundesverfassungsgericht üble Spielchen, wenn z.B. die Richterin Baer sich von Vereinen, in denen sie Mitglied war, Verfassungsklagen einreichen läßt.

Das sind aber noch keine rechtlichen (rechtsverbindlich in Paragraphen gegossene) Wirkungen, sondern Wirkungen auf den Justizapparat, der offensichtlich matt gesetzt werden soll. Ich denke da aber auch wie Sie, dass die Merkelisten natürlich auch weiter versuchen werden, Gesetze im Sinne dieses Teufelspaktes umzuschreiben. Aber es wird für sie immer schwerer, sie angesichts dieser Bundestagsentschließung durchzusetzen.

Das wäre also die nächste, höchst wichtige Baustelle, die die AfD angehen muss und die sie ja jetzt auch aufmacht.

Ich bin kein Jurist. Aber dass sich kein Richter mehr gegen die UNO wenden wird, wage ich in Anbetracht der Tatsache, dass der Vertrag ja von ihr als unverbindlich ausgegeben wurde und der, dass der Bundestag seine Entschließung als ergänzenden Teil des Paktes von der deutschen Regierung beizulegen verlangt, die rechtsverbindlich ist und gerade deshalb auf die UNO eine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet, zu bezweifeln.


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