Die Kabinettsorder über Amtsgewänder des Friedrich Wilhelm I
Auszug aus Die Geschichte der Robe, die an deutschen Gerichten getragen wird:
Schließlich führte der preußische König Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1726 insbesondere für Anwälte eine einheitliche Juristentracht ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
Sic!