Präzisierung

Weiner, Donnerstag, 22.03.2018, 21:03 (vor 2250 Tagen) @ Lechbrucknersepp3068 Views

Danke, LBS, für Deinen Service!

Der jedoch führt auf Abwege. Die AfD-Fraktionen in Thüringen und BW sind auf Länderebene aktiv und wollen dort die 'direkte Demokratie' (die ja in den meisten Ländern schon gesetzlich geregelt ist) ausbauen und stärken.

Das hat aber gar nichts mit einem (vereinfacht ausgedrückt) Volksabstimmungsgesetz auf BUNDESEBENE zu tun. Volksbegehren und Volksabstimmungen auf BUNDESEBENE sind im Grundgesetz vorgesehen, jedoch gibt es dazu noch kein Ausführungsgesetz. Die 'Ausländerfrage' zum Beispiel wäre eine nationale Frage und müsste auf BUNDESEBENE abgewickelt werden. Warum also schafft die AfD keine Voraussetzungen dafür bzw. warum unternimmt sie nicht den ersten Schritt in diese Richtung? Mir wäre nicht bekannt (und darum stelle ich diese Frage ja), dass es von der AfD-BUNDESTAGS-Fraktion ein Vorhaben in diese Richtung gäbe. Diese Sache ist umso verwunderlicher, als es ja bereits komplett ausgearbeitete Texte für ein derartiges BUNDES-Gesetz gibt (zum Beispiel vom 'Verein für Direkte Demokratie' sowie in der Fachliteratur, etwa von Peter Neumann). Die AfD-Fraktion müsste diese Texte nur kopieren und überarbeiten. Tut sie aber offensichtlich nicht.

Reden ist schön. Einen Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen, wäre eine echte Tat.

Wenn dann ein Gesetz für Volksabstimmungen durch ist (die anderen Parteien würden sich mit Händen und Füßen sträuben, obwohl sie selbst schon an entsprechenden Entwürfen gearbeitet haben), dann erst können die erwähnten Sachfragen über Bürgerbegehren auf BUNDESEBENE angepackt und abgearbeitet werden. Möglichst Schlag auf Schlag. Denn, und dies mag die Frage von @Fleet beantworten, die Uhr tickt.

Weiß Weiner.


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