Das kann man bedeutend kürzer fassen

Socke ⌂, Dienstag, 02.01.2018, 18:42 (vor 2547 Tagen) @ helmut-15704 Views

Danke für die Mühe, aber viel zu viel Text.
Das kann man bedeutend kürzer fassen:

GG Art. 16a, Abs(2)

Mehr braucht man nicht zu schreiben!


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