Kommt darauf an

Romeo, Somalia 2.0, Samstag, 26.08.2017, 20:31 (vor 2441 Tagen) @ SchlauFuchs2000 Views

Meines Wissens kann jeder in der Öffentlichkeit privat photografieren und aufnehmen, wie und was er möchte.

Aufpassen muss man dann, ob man seine privaten Aufnahmen auch veröffentlicht (Recht der Aufgenommenen am eigenen Bild), also besser nicht auf Youtuxx hochladen.

Die nächste Frage ist, ob solche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zugelassen sind.
Da streiten sich die Richter im Namen des sogenannten Volkes, wäre ja noch schöner, wenn sich ein Opfer auf diese Weise entlasten könnte.

Aber zumindest man selbst kann sich diese Aufnahmen anschauen und seinem Verteidiger kann man solche Aufnahmen vorspielen, damit dieser einen starken objektiven Eindruck bekommt, was tatsächlich gewesen ist.
Und man selbst hat eine bleibende objektive Erinnerung, die sich nicht über den Zeitverlauf trübt.

So eine Dash-Cam schadet also in keinster Weise, auch wenn irgendwelche arroganten Richter "im Namen des Volkes" echte Beweise bewusst ignorieren wollen.

"Richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet"*-Grüße,
R.

*) muss nicht alles schlecht sein, was in der Bibel so steht.

--
Klagt nicht, kämpft!


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung