Vorladung durch Polizei

Pingpong, Samstag, 26.08.2017, 18:24 (vor 3031 Tagen) @ SevenSamurai3296 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 26.08.2017, 18:33

Zitat: "Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren
nie selbst belasten, d.h. Sie müssen auch nicht einer Ladung durch die
Polizei Folge leisten oder der Polizei die Haustüre öffnen." Zitatende

Zitat: "Es führt daher zu keinen Konsequenzen oder Nachteilen, wenn Sie
auf den Anhörungsbogen einfach nicht antworten bzw. diesen nicht
zurückschicken." Zitatende

Hier noch etwas:

http://recherche-info.de/2007/01/12/udo-vetter-sie-haben-das-recht-zu-schweigen/

Zur Ergänzung:
Diesbzgl. hat sich die Rechtslage dieses Jahr wohl ein klein wenig verändert:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/

Davon abgesehen hast Du natürlich absolut recht:
Man kann in der Regel durch Gespräche mit Ermittlungsbehörden nichts gewinnen, aber oft viel verlieren. Wenn es also keinen zwingenden Grund gibt, mit Ermittlungsbehörden zu sprechen, sollte man einfach erstmal den Mund halten. Fällt vielen Menschen immer sehr schwer, vor allem, wenn man das Bedürfnis hat, sich zu rechtfertigen und irgendetwas "auszuräumen". :)
Einlassungen zur Sache können später immer noch kontrolliert und dosiert per Anwalt erfolgen.

Für die Englischkundigen unter Euch noch ein - wie ich finde - sehr schönes Video:
"Do Not Talk To the Police"
Ein amerik. Rechtsprofessor und im Anschluss ein Ermittlungsbeamter einer Polizeibehörde erklären, u.a. mit praktischen Beispielen, warum es das beste ist, stets unbedingt den Mund zu halten:

https://www.youtube.com/watch?v=d-7o9xYp7eE


@den Fragesteller:
Mach Dir da keine grossen Gedanken, da wird nicht viel kommen.
Der oft zitierte Gedanke, dass "Aussage gegen Aussage" vor einer Verurteilung schütze, ist zwar ein populärer Irrtum, denn Richter können durchaus in der Beweiswürdigung dem einen Zeugen glauben und dem anderen nicht und so zu einem Urteil kommen.
Aber die Behörden sind in der Regel überlastet, und Fehlverhalten muss einem in diesem Land noch immer halbwegs nachgewiesen werden, also keinesfalls an der Ermittlung mit unnötigen Einlassungen mitwirken, ohne Beweise wird es für Behörden schnell zu aufwendig, Kleinkram zu ermitteln etc.

Darüberhinaus: Setze Dich hin und mach Dir zu dem Vorgang ein paar Notizen, mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung, was passiert ist usw., denn nach einigen Wochen/Monaten fängt das Gedächtnis schnell an, nachzulassen - solche Notizen können vor Gericht sehr hilfreich sein, da sie die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage stützen können.
("Wer schreibt, der bleibt.")


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