Falls Anzeige: Anhörungsbogen der Polizei NICHT ausfüllen!

SevenSamurai, Freitag, 25.08.2017, 22:04 (vor 2441 Tagen) @ Olivia4235 Views

Falls Anzeige von ihr erstattet wird:

Den Anhörungsbogen der Polizei NICHT ausfüllen!

Siehe z.B. hier:

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anhoerungsbogen-bekommen-was-nun

Zitat: "Zunächst gilt, wie eigentlich immer im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, der Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“" Zitatende

Zitat: "Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren nie selbst belasten, d.h. Sie müssen auch nicht einer Ladung durch die Polizei Folge leisten oder der Polizei die Haustüre öffnen." Zitatende

Zitat: "Es führt daher zu keinen Konsequenzen oder Nachteilen, wenn Sie auf den Anhörungsbogen einfach nicht antworten bzw. diesen nicht zurückschicken." Zitatende

Hier noch etwas:

http://recherche-info.de/2007/01/12/udo-vetter-sie-haben-das-recht-zu-schweigen/

--
"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder


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