Falls Anzeige: Anhörungsbogen der Polizei NICHT ausfüllen!
Falls Anzeige von ihr erstattet wird:
Den Anhörungsbogen der Polizei NICHT ausfüllen!
Siehe z.B. hier:
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/anhoerungsbogen-bekommen-was-nun
Zitat: "Zunächst gilt, wie eigentlich immer im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, der Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“" Zitatende
Zitat: "Auch müssen Sie sich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren nie selbst belasten, d.h. Sie müssen auch nicht einer Ladung durch die Polizei Folge leisten oder der Polizei die Haustüre öffnen." Zitatende
Zitat: "Es führt daher zu keinen Konsequenzen oder Nachteilen, wenn Sie auf den Anhörungsbogen einfach nicht antworten bzw. diesen nicht zurückschicken." Zitatende
Hier noch etwas:
http://recherche-info.de/2007/01/12/udo-vetter-sie-haben-das-recht-zu-schweigen/
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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder