Nix verboten! Musst das Gesetz nur genau lesen!

Konstantin ⌂, Waldhessen, Mittwoch, 12.07.2017, 09:04 (vor 2719 Tagen) @ SevenSamurai3220 Views

Zitat Wikipedia:

"Allein die Anwesenheit dieser verkleideten Polizeibeamten ist
gesetzwidrig, da sich nach § 18 bzw. § 12 des bundesdeutschen
Versammlungsgesetzes Polizeibeamte, die auf Demonstrationen entsandt
wurden, der Demonstrationsleitung zu erkennen geben müssen."

Warum dort ein Hinweis auf §18 steht verstehe ich nicht.

Passend erscheint höchstens §12:
https://www.buzer.de/gesetz/2424/a34327.htm
Zwei bedeutende Worte fett markiert:

Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben. Es muß ihnen ein angemessener Platz eingeräumt werden.

Muss ein Agent Provocateur ein Polizeibeamter sein? Nein.
Muss der Agent Provocateur zur Versammlung "entsandt" werden? Nein.

Entsendung bedeutet: Auslandseinsatz!
https://de.wikipedia.org/wiki/Entsendung

Wenn beispielsweise ein Verfassungsschützer im Inland eingeschleust wird, wird er nicht "entsandt" und er ist kein Polizeibeamter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_zwischen_Nachrichtendiensten_und_Polizei

Die Macher der Gesetze wissen nicht nur wie man Provokateure einschleust, sondern auch wie man die passenden Gesetzestexte versteckt oder zumindest von ihnen ablenkt.

Alles nur Theater.

Viele Grüße
Konstantin

--
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