Schwierige Sache
Welches Urteil hätte ein Richter wohl gesprochen, wenn ein
Ladenbesitzer per Baseballschläger sein Geschäft verteidigt hätte? (mit
Todesfolge)Der Baseballschwinger hätte ein Problem, weil er sein Geschäft so nicht
verteidigen darf. Was anderes wäre es, wenn der Angreifer auf ihn selber
losgegangen wäre.
Nochmal Auszug aus wikipedia:
"Als Beispiel eines extremen Missverhältnis wäre beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder), welcher mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden will. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.[6][7]"
Da bin ich jetzt der "arme Budni" mit seiner Drogerie in Hamburg und sitz an meiner Kasse. Jetzt schlagen mir
10 Mann Tür & Scheibe ein, 2 haben ein Bengalo in der Hand, 3 krallen sich die ersten Schnapsflaschen...!
Du meinst, wenn ich hier den "Holzknüppel" kreisen lassen würde und 3 Schädel treffe, bin ich der Depp...?
Denke Recht muss dem Unrecht nicht weichen und mittelwertig ist der Laden ganz bestimmt...
...ein Vermummter ausholt und einen Brandsatz gegen ein Fenster
schleudern will, vom Hausbesitzer mit einer legalen Waffe dabei erschossen wird?
Könnte für den Schützen auch böse enden.
Hmm, wenn der mich trifft mit seinem Molotow, hab ich Verbrennungen 3. Grades!
Oder mein Haus steht in Flammen!
Wie seht ihr die rechtliche Situation?
Einzelfallabhängig! Auf jeden Fall sollte man sich in den betreffenden
rechtlichen Dingen auskennen. Im "Erfolgsfall" eher nicht mit den Herren
in blau reden (mit den Damen schon gar nicht) und einen guten Anwalt
haben.
Wie sagen die Sachkundelehrer immer: "Du sollst aufs Bein schießen"!
...Nasenbein, Brustbein, ...
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