Wie seht ihr die rechtliche Situation?
Gar nicht.
Notwehr ist, neben dem Sexualstrafunrecht, ein Feld, auf dem es kein Recht gibt.
Ist leider so.
Beispielhaft (und zwecks Werbung, klar) verweise ich auf die in meinem Machwerk auf Seite 148 (23 Ein Richter zum Fürchten?) aufgeführten Fälle.
Es gibt kein Notwehrrecht. Im Fall von Notwehr gibt es einzig und allein Willkürjustiz.
http://file.arbeitskreis-n.su/nsu/Blog-Sicherungen/EinstiegNSU.pdf