Nicht 25%, sondern individueller Einkommensteuersatz
Bis zu diesem Zeitpunkt ist es eine legale Investition in
irgendwas, aber kein zu versteuerndes Einkommen/Zahlungsmittel. (25%, wenn
Haltefrist weniger als ein Jahr, danach steuerfrei)
Eine kleine Anmerkung von mir:
25% ist nicht zutreffend:
Sofern Haltefrist geringer als 1 Jahr, wären etwaige Kursgewinne - zumindestens hier in D - wohl als Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft mit dem jeweils persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern.
Für den interessierten Leser dazu noch eine entspr. Quelle:
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html