Ausgangspunkt war Kryptos statt Bargeld mitnehmen

Dirk-MV, Samstag, 01.07.2017, 02:11 (vor 2740 Tagen) @ Sylvia3989 Views

Natürlich geht das.Mittels Bitcoin oder Ether oder Zcash oder einer der
anderen hunderten Coins.


So lange ich Cryptos noch in Fiat tauschen muss bevor ich mir damit im
Supermarkt was kaufen kann ist es sinnlos.

Ob ich jetzt jeden Montat 2000 Euro bar einzahle oder von Bitstamp
überweise ist für den Verdachtsgrund egal (Literaturhinweis:
"Meldepflichtig ist jeder Betrag, für den es einen Verdachtsgrund gibt").

Mir ging es nicht um Steuern, sondern um den Aspekt, dass ich mit Hilfe von Kryptos das Land verlassen und mein Geld mitnehmen kann und der Staat in jenem Moment keine "vorbeugende Hand" drauflegen kann, was er bei jeder "normalen" Investition ja kann.
Natürlich wirst Du im Zielland die in-time umgetauschten, weil zum Zahlen im Supermarkt benötigten Coins versteuern müssen, genauso wie Du im Zielland zum Zwecke des Bezahlens im Supermakrt "umgetauschte" Kupfer- oder Silberbarren versteuern müsstest. (Sofern es eine entsprechende Steuer gibt).

Ebenso muss ich , wenn ich so eine auf Kryptos basierende Karte hierzulande benutze, den jeweiligen Betrag erst im Moment des Umtausches versteuern. Den Umtausch mache ich an der Kasse mit meinem Mobile, indem ich ein paar Coins vom Bitcoinguthaben auf die entsprechende Karte verschiebe. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es eine legale Investition in irgendwas, aber kein zu versteuerndes Einkommen/Zahlungsmittel. (25%, wenn Haltefrist weniger als ein Jahr, danach steuerfrei)


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