Nein, das ist kein Verbot
Moin,
nein, das ist kein Verbot. Der Autor sollte aber wissen (oder mindeste der Verlag ihn darauf hinweisen) dass es das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet, krass Werbung für unbewiesene Heilversprechen zu machen. Ich schreibe bewusst "krass Werbung" (§12 Heilmittelwerbegesetz)
Es reicht schon, als Autor zu schreiben "diese und jene Methode scheinen erfolgsversprechend bei ... haben sich bewährt bei ..." Dann ist man aus dem Schneider und der Leser versteht trotzdem das Gleiche.
Das weiss man als Autor auch. Ich kann bei meinen Nährstoffbüchern auch nicht schreiben "das und das heilt XYZ". Erstens stimmt es nicht (weil nicht der Nährstoff heilt, sondern der Körper sich selbst) und zweitens trifft das einfach nicht immer zu!
Es darf einfach kein Heilungsversprechen gegeben werden. Das dürfen nebenbei nicht mal Ärzte (etwa auf der Homepage etc). Weil es kein Versprechen auf Heilung geben kann.
§ 3 Heilmittelwerbegesetz sagt:
"Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1.
wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2.
wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a)
ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b)
bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c)
die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
3.
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
a)
über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
gemacht werden."
Geht also in einen ähnliche Richtung.
Ich kenne das Buch nicht. Aber so, wie Du es beschreibst, wird darin beispielsweise der Heilerde viel zugeschrieben. Wenn das zu überspitzt ist, dann geht es gegen das Gesetz.
Man hat das Buch nicht verboten, weil es "zu revolutionär" wäre. Verlag und Autor sind einfach zu dumm gewesen (sorry) sich an die Spielregeln zu halten. Die bei einigermaßen professioneller Schreibe so was von leicht zu umgehen sind.
Gruß
Gaby
--
"Das Dumme an Internetzitaten ist, dass man nie weiß, ob sie auch stimmen." Leonardo da Vinci