Rechtsgrundlagen für Umweltmaßnahmen auf Städte- und Gemeindeebene, Feinstaubplakette etc.

Literaturhinweis, Mittwoch, 05.04.2017, 21:22 (vor 2788 Tagen) @ Soham4829 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 05.04.2017, 21:29

Gerne kannst Du die -noch spärliche- Fachliteratur dazu studieren.

Damit könnte man jetzt Seiten füllen und käme dennoch zu keinem für alle Einzelfälle gültigen Ergebnis. Daß solche diffizilen Rechtsmaterien nicht gut in einem solchen Forum abgehandelt werden können, hatte ich auch schon versucht zu erläutern und weiterführende Hinweise zum Herangehen gegeben.

Darf eine Kommune eigentlich ein allgemeines Dieselfahrverbot aussprechen - ohne Prüfung des Einzelfalles?

Grundsätzlich ja.

Damit Massenphänomene wie KFZ-Zulassungen überhaupt in einem modernen Rechtsstaat handhabbar werden und bleiben, muß mit Klassifizierungen gearbeitet werden (dürfen). Daher die Typzulassung für Typen von Fahrzeugen mit Einwertung, deren Daten dann (Emissionsschlüssel, p. 7) im Fahrzeugschein stehen.

Auch wenn das Geschrei groß ist: die Kehrseite der Medaille möchtest Du ja auch nicht haben, daß Du nämlich bei der Erstzulassung Deines KFZ ein Einzelfallgutachten beibringen hättest müssen, bevor Du ein Nummernschild erteilt bekommen hättest?

Ich gehe davon aus, dass ein Diesel nicht grundsätzlich immer einen höheren NOx-Ausstoß hat als ein Benziner.

Wenn es ein Nachtarbeitsverbot für Frauen gibt, ist sich der Staat und das Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt auch bewußt, daß es haufenweise Frauen gibt, die Nachtarbeit besser 'wegstecken' könnten, als bestimmte Männer. Nur in diesem Falle würden die Männer wenig angetan sein, sich einer Einzelfalluntersuchung unterziehen zu müssen und dann am Tresen vom Kollegen gefragt zu werden "Eyh, Schorsch, ich dacht' Du bist für Nachtschicht eingeteilt? Wo bleibse denn?"

Kann es nicht sein, dass ein spezieller Diesel bessere NOx-Werte hat, als ein bestimmter "dreckiger" Benziner?

Sicher möglich. Ich bin z.B. mit meinem Rennrad meist 70 km/h in der Stadt gefahren (Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für motorgetriebene, zulassungspflichtige Fahrzeuge!). Kommt vor. Staat/Gesetzgeber hat anders entschieden und wegen der wenigen Rennfahrer im Straßenverkehr das Gesetz nicht noch weiter verkompliziert, zumal Radfahrer nicht ein paar hundert Kilo wiegen.

Das würde dann aber m. E. den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung, siehe Frauenarbeitsverbote, Mutterschutz, Jugendschutz, Alkoholausschankverbote u.v.a.m., gilt nicht so streng, daß er dadurch die Führung eines Staatswesens vor lauter "Einzelfallgerechtigkeit" verunmöglichen könnte. Wenn ein erfahrener Kampfpilot es dennoch schaffen würde, mit einer Boeing 727 von FedEx nachts Pakete in Köln flüsterleise anzulanden - das allgemeine Nachtflugverbot gälte trotzdem.

Ein Diesel, der "sauberer" ist, hätte Fahrverbot gegenüber einem "dreckigeren" Benziner. Welche Rechtsgrundlage gibt das her?

Du kannst gerne mit Deiner KFZ-Zulassungsstelle, dem Bürgermeister- oder Landratsamt, dem Regierungspräsidium u.a. Stellen darum kämpfen und genauer nachfragen.

Am Beispiel Stuttgart:

- Stadtrecht Stuttgart speziell Diesel & Feinstaub

- Plakettenpflicht für ausländische Fahrzeuge in Umweltzonen (weil wir's davon hatten)

- FDP gegen Grün‐Schwarzes Fahrverbot in Stuttgart

- Umwelt"hilfe": Rechtsgutachten zur Ausstattung von mobilen Maschinen mit Rußfiltern

- Gemeinsame Stellungnahme Umweltverbände zum Luftreinhalteplan Stuttgart

- Beispiel eine Stuttgarter Rechtsverordnung (Fahrverbot für Wasserfahrzeuge auf dem Max-Eyth-See in Stuttgart)

- Anfrage der SPD zu Feinstaubalarm und Fahrverbote in Stuttgart

Das beginnt sich gerade, durch die Verwaltungsgerichte zu wälzen, u.U. ist dieses sogar in manchen Rechtschutzversicherungen eingeschlossen, wie das ganze ausgeht, zumal hier die Europäische Union mitzureden hat, ist noch ziemlich offen.

Nur: wer jetzt mit Einzelfall-Ausnahme-Messungen kommt, erreicht wahrscheinlich, daß noch mehr Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden [[freude]] ...

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