Da wird nicht viel zu machen sein, aber dennoch ein paar Hinweise zu Sammelklagen etc.

Literaturhinweis, Mittwoch, 05.04.2017, 17:53 (vor 2788 Tagen) @ SevenSamurai5110 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 05.04.2017, 18:03

Was ist mit Ausländern, also Fahrzeugen ohne deutschem Kennzeichen?

A) Grundsätzlich gilt: was eine in einem Ausland, das an den internationalen Verträgen über gegenseitige Anerkennung der Straßenverkehrszulassungsbedingungen teilnimmt (das dürften fast alle UNO-Mitglieder sein), gültige Zulassung hat (persönlich = Fahrerlaubnis, sächlich = Typzulassung eines KFZ), darf "im Rest der Welt" ungehindert fahren. Eher wird die grüne Versicherungskarte kontrolliert, als jemals die technische Zulassung infragegestellt.

Was anderes sind die Umwelt-Plaketten und die Maut - im Zweifel muß das ein Ausländer nachholen oder diese betr. Verkehrswege meiden.

Dürfen die mit einem Diesel-Fahrzeug fahren, welches mit deutschem Kennzeichen nicht fahren dürfte?

B) Diese Frage ist etwas unglücklich gestellt: wenn das ausländische KFZ hierher legal importiert wurde und dann in Deutschland ein Kennzeichen erteilt bekam, dann darf es ja in D fahren, weil es ein deutsches Kennzeichen hat.

Ansonsten gilt eben A).

Wie kann es sein, dass die Käufer bestraft werden, die verantwortlichen Mitarbeiter bei VW und Audi jedoch völlig immun gegen alles sind? Die bekommen Boni, keinerlei Strafen, nichts.

Wie kann es sein, daß Rostfrei Solingen Messer frei verkaufen kann, die man dennoch auf der Straße u.U. nicht mitführen darf, ohne daß der Vorstand von Rostfrei Solingen ...

Eine andere Frage ist die mögliche Strafverfolgung wegen Betruges - diese Verfahren sind ja noch längst nicht ausermittelt.

FRAGE:
Wie kann ich als Geschädigter, als jemand, der BETROGEN wurde, gegen den VW/Audi-Konzern juristisch vorgehen?
Kennt jemand Initiativen/Sammelklagen, etc?

Einfach mal die Suche bemühen:

https://www.google.com/search?num=100&site=&source=hp&q=class+action+Diesel

Dann auf den Webseiten, die viele US-Anwaltskanzleien dafür extra eingerichtet haben, mit den notwendigen Details (Typ, Erstzulassungsdatum, Kennzeichen, gemeldeter STANDORT) anfragen. Teilweise können in US-Verfahren auch ausländische Ansprüche geltend gemacht werden und z.T. kann eine US-Klage auf Deutschland ausgeweitet werden.

VORSICHT: der Standard ist, daß man in USA, weil das dortige Gebührenrecht das erlaubt, nichts bezahlen muß, egal, ob man obsiegt oder verliert, ABER: da muß man das (US-amerikanische) Kleingedruckte lesen können, nicht, daß am Ende für Zustellungen, Übersetzungsdienst usw. doch Gebühren anfallen. Man braucht eine glasklare Zusicherung der US-Attorneys, daß sie in allen Fällen alle erdenklichen Kosten übernehmen.

Dann bekommt man aber nicht die vollen "damages", sondern je nach "Angebot" der Kanzlei bekommen die nicht nur die Gebühren von der Gegenseite bezahlt, sondern wollen auch noch was vom Kuchen abhaben. Werden "punitive damages" zugesprochen, ist das nicht so schlimm, bei einfachem Schadenersatz schon. Punitive Damages sind ein vervielfachter Schadensersatzbetrag (im deutschen Recht nicht vorgesehen und auch verfassungsrechtlich undenkbar), d.h. man erhält statt den 3.000 Dollar Schaden noch evtl. zusätzlich das Doppelte, insges. dann 9.000 Dollar. Hatte der Anwalt sich ein Drittel ausbedungen, bekäme man nun immer noch das DOPPELTE wie bei einem deutschen Gericht!

Ansonsten gibt es zu Sammelklagen europäische Entwicklungen, aber die Sache ist noch arg im Fluß.

Ich KANN mir kein neues Fahrzeug leisten, bin jedoch dringend darauf angewiesen.

U.U. sind Arbeitsmittel von der Sozialhilfe zu übernehmen/zu bezuschussen.

In den siebziger Jahren z.B. lebten 15% der freischaffenden Anwälte in Bremen von Sozialhilfe, solange die Kanzlei nicht genug zum Leben abwarf und einer machte Furore, da er bis vors Bundessozial- oder -Verwaltungsgericht zog (Sozialhilferechtsweg war damals noch Verwaltungsgericht) und sich die Kostenübernahme für seine Robe erstritt!

Aber es ist halt was anderes, ob ein Anwalt im eigenen Namen klagt oder man sich vertreten lassen muß mit dem ganzen Kostenrisiko. Es war ja die SPD, die das Armenrecht bürgerfreundlich "reformierte", so daß seitdem die Gerichtskosten nur noch gestundet werden!

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