Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Aussperren eines Diesel möglich?
Darf eine Kommune eigentlich ein allgemeines Dieselfahrverbot aussprechen - ohne Prüfung des Einzelfalles? Ich gehe davon aus, dass ein Diesel nicht grundsätzlich immer einen höheren NOx-Ausstoß hat als ein Benziner. Kann es nicht sein, dass ein spezieller Diesel bessere NOx-Werte hat, als ein bestimmter "dreckiger" Benziner?
Das würde dann aber m. E. den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen. Ein Diesel, der "sauberer" ist, hätte Fahrverbot gegenüber einem "dreckigeren" Benziner. Welche Rechtsgrundlage gibt das her?