BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde

Friedrich, Dienstag, 14.03.2017, 15:19 (vor 3433 Tagen) @ KatzeMinkaMorle5444 Views

Liegt die Abtretungsurkunde nicht vor, dann ist das ganze Gedöns nicht groß beachtenswert ... rede halt noch mal mit dem Tanzclub und versuche, Frieden in die Sache zu bringen.


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