Das Schreiben unter ...

Mirko, Česko, Dienstag, 14.03.2017, 12:32 (vor 2812 Tagen) @ KatzeMinkaMorle5105 Views

Inkassounternehmen wieder, Brief unter Ablage B ablegen, sozusagen. Bitte nochmal. Steht die Forderung schon in einen Auskunftunternehmen ala Schufa, dann auffordern, es zu löschen. Sonst, Anwalt einschalten.


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