Bestrittene Forderungen.

Durran, Dienstag, 14.03.2017, 12:53 (vor 2816 Tagen) @ KatzeMinkaMorle4830 Views

Bestrittene Forderungen dürfen nicht mit Inkassounternehmen eingezogen werden.
Generell nicht. Von daher ist das Schreiben des Inkassounternehmen nichtig.
Dem Gläubiger bleibt hier nur der gerichtliche Klageweg. Ich würde es so dem Inkassounternehmen mitteilen.


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