Der Selbstbehalt ist gesetzlich gedeckelt...

Echo, Donnerstag, 09.03.2017, 23:20 (vor 2815 Tagen) @ eddie094823 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 09.03.2017, 23:24

...auf 5000€ (siehe §193 VVG). Darum bezeifle ich, dass jemand mal schnell einen "30000€ SB Tarif entwickelt".

Du schreibst leider deine Intention nicht. Eine Krankenversicherung, die einfach nur Beiträge verursacht, ist kein Problem, das macht dir jeder Versicherer. Ich gehe daher mal davon aus, dass du einfach nur deiner Versicherungspflicht nachkommen möchtest, obwohl du gedenkst, die Versicherung niemals in Anspruch zu nehmen. Hierfür gibt es gute andere gewiefte Lösungen, die man entweder als aufmerksamer Leser in selbigem Gesetzesparagrafen findet, oder von einem guten Steuerberater erhält (z.B. über Bezuschussung durch Sozialversicherungsträger. Was jedoch nicht funktioniert: sich als Asylant zu melden, weil EU-Bürger als Asylsuchende keine Leistungen erhalten).


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