Kann mal wohl bejahen

Michael Krause, Montag, 27.02.2017, 21:21 (vor 2829 Tagen) @ eddie094497 Views
bearbeitet von Michael Krause, Dienstag, 28.02.2017, 14:13

Der eine hatte 16, der andere 21 Ordnungswidrigkeiten auf dem Kerbholz, der Haupttäter war zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Unfallflucht vorbestraft. Aber in Deutschland gilt der Führerschein als Menschenrecht.

Dass es sich um zwei Vollpfosten handelt, rechtfertigt aber noch nicht die Anwendung des Mordparagraphen. Fahrlässige Tötung ist keine Ordnungswidrigkeit. Die Ausschöpfung des Strafrahmens (5 Jahre) hätten m.E. gereicht.


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