Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag.
Danke für die qualifizierte Beurteilung!
a) Ich denke, der Fehler liegt weniger bei Armstrong, als bei dem, was ich von ihm verstanden zu haben glaubte.
b) Ist das Ganze doch trotzdem noch eine wesentliche Sache: Einfrieren heißt ja trotzdem, dass ich nicht mehr über mein Guthaben verfügen kann, weil irgendein Gericht im Ausland es so beschließt.
c) Konnte ein ausländisches Gericht bisher schon ein im Inland gültige "Einstweilige Verfügung" erlassen?
Revo.