Landgericht Tübingen: Zwangsvollstreckung nicht rechtens

modesto, Mittwoch, 11.01.2017, 13:48 (vor 2872 Tagen) @ Ötzi9278 Views

Hallo Ötzi,

die lange Antwort von @Literaturhinweis habe ich aus zeitlichen Gründen jetzt nicht studieren können, falls doppelt einfach überlesen:

Zitat:
"Das Landgericht Tübingen hat entschieden, dass Zwangsvollstreckungen zum Eintreiben der Rundfunkgebühren nicht rechtens sind, da die Sendeanstalten keine Behörden sind. Die Beitragspflicht ist damit zwar nicht aufgehoben, aber für die GEZ wird es schwerer das Geld einzutreiben. "


https://deutsch.rt.com/inland/41400-landgericht-tubingen-zwangsvollstreckung-von-gez/

Viele Grüße und Erfolg!

modesto


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