Wie behaltet Ihr gegenüber Jugendamt, Familiengericht, Polizei und Staatsgewalt die Nerven (und … die Oberhand)?

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 20.03.2024, 06:01 vor 259 Tagen 3849 Views

bearbeitet von Konstantin, Mittwoch, 20.03.2024, 06:09

Ich mache hier zu diesem allgemeinen und jeden und jede betreffenden Thema einen eigenen Thread auf, da dieses Problem ganz unabhängig von unserem konkreten Gerichtstermin …

Donnerstag, 28. März 2024 um 11:00 Uhr
Sitzungssaal 2, Verwaltungsgericht Kassel
Heerstrasse 4a, 34119 Kassel Aktenzeichen: 5 K 344/23 KS

(siehe Thread „Unser Gerichtstermin ist am 28.3.2024 um 11 Uhr in Kassel / Zuschauer gewünscht!“) alle Eltern, Grosseltern, Kinder und sogar die, die das alles noch werden wollen, angeht.

Auf meinen ersten Thread kamen erstaunlich viele Antworten, sicher alle hilfreich gemeint, aber: darunter auch einige, die das zugrundeliegende Problem nicht verstanden zu haben scheinen. Es geht nicht darum, ob und was wir glauben, es geht insbesondere Behörden und Gerichte überhaupt nichts an, ob, was, wie intensiv wir ‚glauben‘ oder zu ‚wissen‘ meinen.

Das ist geltendes Verfassungsrecht aus Artikel 140 des Grundgesetzes, der explizit auf die dort erwähnten, ins Grundgesetz ‚implantierten‘ Artikel der früheren Weimarer Verfassung rekurriert. Er lautet:
„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

Hier wird nicht etwa die Diskriminierung wegen des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses untersagt (Artikel 4 Grundgesetz), sondern dem Staat überhaupt eine generelle, unüberschreitbare Grenze gesetzt: er darf gar nicht erst nach dem weltanschaulichen ‚Bekenntnis‘ fragen und wenn er davon erfährt, hat er es zu ignorieren!

Wenn nämlich diese Diskriminierung und akute familien- und existenzzerstörende Behandlung aufgrund einer ‚Weltanschauung‘ im weitesten Sinne um sich griffe, dann hätten wir sofort wieder Zustände wie zuletzt im Dritten Reich: die Juden landeten hinter Gittern, ihre Kinder in Heimen (Pflegeltern gäbe es ja nicht mehr genug, da sämtlich ihres Glaubens oder Ihrer Weltanschauung wegen disqualifiziert), u.a., weil sie sich überwiegend für ein auserwähltes Volk halten und sich somit gegen die Völkerverständigung ‚versündigen‘ (einer der Hauptvorwürfe, der gegen die nicht-existente Anastasia-‚Bewegung‘ erhoben wird!), die Katholiken, weil, wer an die Transsubstantionslehre glaubt und einem Staatsoberhaupt ausserhalb der deutschen Grenzen ‚ultramontan‘ die Treue schwört, kann nicht auf dem ‚Boden der freiheitlich-demo­kra­ti­schen Grundordnung‘ stehen. Und wer gar einer lutherischen Glaubensgemeinschaft angehört, und Luthers Katechismus Wort für Wort zu folgen bereit ist, des Luther, der doch dieselben Forderungen wie (nicht lange) später Adolf Hitler, Heinrich Himmler nach Juden-Ausweisung bzw., wo nicht durchführbar -Ghettoisierung gestellt hat, der müsste ja sowieso wegen Volksverhetzung inkarzeriert werden (Nachweise hier -nach unten scrollen-).

Damit wir alle miteinander und sicher vor staatlicher Verfolgung diesen unseren -aus Sicht der jeweils anderen- ‚Spinnereien‘ frönen können, ohne dass der eine, gewinnt er genug Macht, dem andern die Inquisition ins Haus schicken und ihm die Kinder wegnehmen kann, darum kämpfen wir so konsequent!
Wozu das sonst führen wird, ja führen muss, hat unser Jurist bereits letztes Jahr in seinem ‚Gutachten‘ klargelegt: „Warum werden weltanschauliche Strömungen verfolgt?“, verlinkt hier.

Und auch, dass eine solche Stellvertreter-Familie zuerst und zuvörderst für ihren eigenen Nachwuchs streiten muss, um a) allgemein glaubwürdig zu sein (anders als Klimaretter im Privatjet!) und b) solche Strapazen überhaupt durchzustehen, versteht sich doch eigentlich von selbst?

Principiis obsta! – Wehret den Anfängern!
____________________________________

Die Löwin sinnend möcht' betrachten
Ihr' Kinder Aufwuchs mit Gefallen.
Zärtlich zieht sie ein die Krallen.
die Beute sonst und Feinde schlachten.

Wer stört der Löweneltern Kinder Ruhe
wer dräut und ohn' Erlaubnis nähertritt
Ihr' Augen folgen Schritt für Schritt
leis' Grollen macht, dass er's nicht tue.

Ein Schritt noch und die Löweneltern steh'n
die Mutter Kinder mit dem Leib zu decken
Vater sprungbereit, den Feind zu schrecken,
hoffend, dass er noch möge fliehen oder flehen ...

"Dreh' um, solange es noch geht",
wer fragt, was dieser Blick bedeute!
Solch' Zähne reissen sonst nur Beute
feindlich Aas der König stets verschmäht!
____________________________________

Wer immer noch nicht ganz glauben mag, dass wir das erfolgreich ohne Anwalt durchziehen, der möge doch einfach zuschauen kommen!

Bitte schreib mir eine Email, wenn Du dabei sein wirst! Dann bekommst Du einerseits weitere Informationen, und weit wichtiger, ich kann dem Gericht vorab wenigstens die Menge an Zuschauern ankündigen, die sich bei uns gemeldet haben, damit am Ende dann auch genügend Stühle vorhanden sind! Es ist wertvoll, wenn das Gericht merkt, dass ein grosses öffentliches Interesse besteht!

Weiterhin brauchen wir übrigens Spenden, um all das Angestrebte auch sicher zu erreichen:
Projekt Waldgartendorf e.V.
IBAN: DE25 5329 0000 2536 1013 09
Verwendungszweck: Spende

Allein der von uns zu unserer Entlastung und zu Beweiszwecken engagierte Gerichts- und Parlamentsstenograph (mehrfacher Deutscher Meister in Kurzschrift!) kostet mit An- und Abreise, vierstelligem Tagessatz und Gebühren für die zur Not unter Eid bezeugbare Reinschrift an dem Tag über 3.000 (dreitausend) Euro! Vielen Dank auch an alle bisherigen, z.T. anonymen, Spender – jeder Betrag zählt – Venceremos – für die Freiheit!

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Das war jetzt viel Text ...

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 20.03.2024, 07:15 vor 259 Tagen @ Konstantin 2461 Views

... aber wo bleibt der Abschnitt, der dem Titel gerecht wird? Allerdings wirst Du uns Dein Geheimrezept sicher verraten, nachdem Du Deinen Prozess mit wehenden Fahnen gewonnen hast ... [[top]]

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

Dem Titel gerecht werden? Der Titel war eine FRAGE an alle. Soll ich jetzt im Namen aller deren Antworten erfinden???

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 20.03.2024, 07:55 vor 259 Tagen @ FOX-NEWS 2162 Views

... aber wo bleibt der Abschnitt, der dem Titel gerecht wird? Allerdings wirst Du uns Dein Geheimrezept sicher verraten, nachdem Du Deinen Prozess mit wehenden Fahnen gewonnen hast ... [[top]]

Grüße

Hätte ich mein 'Geheimrezept' mitteilen wollen, hätte ich als Titel z.B. folgendes gewählt:
"Wir ich gegenüber Jugendamt, Familiengericht, Polizei und Staatsgewalt die Nerven behalte"

Ich habe jedoch eine FRAGE gestellt. Kennst Du den Unterschied zwischen einer Aussage und einer Frage?
Achtung, das war schon wieder eine Frage...

Und OBWOHL ich bei einer Frage an die Runde keinerlei Hinweis zu geben habe, wie ich es mache, habe ich dennoch einen Hinweis gegeben, und zwar, daß wir einen Gerichts- und Parlamentsstenograph engagiert haben. Hast Du das überlesen? Für mich ist es eine sehr entlastende und beruhigende Situation, wenn jemand dabei ist, der gerichtsfest dokumentiert was passiert. Dann habe ich für weitere Schritte den Joker in der Hand. Und außerdem passiert dann womöglich nur das Richtige, der Richter handelt nach dem Recht weil er weiß, daß alles gerichtsfest dokumentiert wird.

Und jetzt bist Du dran und kannst meine Frage beantworten, aber bitte nicht so wahrheitsverzerrend wie hier: https://dasgelbeforum.net/index.php?id=652936
Dort schriebst Du: "Der Anwalt hat das Recht, Akteneinsicht zu nehmen, wenn der Rechtsfall es zulässt."

Das ist nur ein Teil der Wahrheit, denn es braucht keinen Anwalt um ein Recht auf Akteneinsicht zu haben!

Wir haben absichtlich keinen Anwalt beauftragt für uns Aktensicht zu nehmen damit nicht immer und überall der Glaube, "Du brauchst einen Fachmann für alles" weiter zementiert wird anstatt selber in die Kraft zu kommen. Es gibt Ebenen im Rechtskampf da ist ein Anwalt Pflicht, aber erst recht nicht bei der Akteneinsicht und auch nicht beim VG.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Akteneinsichtsrecht - gibt es auch eine "banale" Erklärung für die Behördenpraxis?

Wayne Schlegel @, Mittwoch, 20.03.2024, 08:43 vor 259 Tagen @ Konstantin 2098 Views

Vorab:
Es ist nicht FixiFoxis Art, konstruktiv-hilfsbereit zu sein. Wie die Beiträge zeigen, ein eher unangenehmer Kommunikationspartner. Nicht selten wie die Behörden, mit denen Du es zu tun hast. Devise: Bogen drum machen.

Akteneinsichtsrecht:
Da gibt es meines Wissens eine ständige Behördenpraxis durch Rechtsprechung gedeckt, die dem Bürger/Betroffenen/Maßnahmeadressat diese nur mittels Einschaltung eines Anwaltes und an ebendiesen zuerkennt. Dies ist unbefriedigend und passt nicht so recht zu einem Rechtsstaat. Ist subordinierend und gefühlt nicht selten als Rechtsberaubung.

Warum ist das so? Möglicherweise ganz banale Gründe - nämlich Kosten. Akteneinsicht ginge ja nur persönlich unter (stundenlanger) Aufsicht (Personalkosten) oder mit 1:1 gedoppelten Akten, die bei Rückerhalt u.U. auf Vollständigkeit/Nichtveränderung sorgfältig geprüft werden müssten (Sachkosten und Personalkosten).

Inwieweit die Behörde jeweils Aktenkopien unter Kostentragung durch den Anfordernden zulassen könnte und würde, scheint eine Ermessensentscheidung zu sein (bin da aber unsicher, könnte auch in den Rechtsgebieten unterschiedlich sein).

Insofern ist die geforderte Einbeziehung eines Anwaltes und Akteneinsichtsüberlassung an diesen mit berufsständischem Kodex risikominimal aus Behördensicht. Aus Betroffenensicht aber kostentreibend, rechtsstaatsvertrauensmindernd, entmündigend und evtl. auch als schickanös empfunden.

Hier kann man nicht konstruktiv-hilfsbereiter sein, als einen guten Anwalt zu empfehlen.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 20.03.2024, 09:17 vor 259 Tagen @ Wayne Schlegel 1945 Views

Deine Ausführungen zur Praxis bestätigen das ja. Fachanwälte sind dazu da, die Sache von allen Aspekten zu beleuchten, die meisten sind schlecht und auch die guten machen Fehler ... selber erlebt. [[zwinker]]

Grüße

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"Fachanwälte sind dazu da, die Sache von allen Aspekten zu beleuchten"

Dragonfly ⌂ @, Mittwoch, 20.03.2024, 09:28 vor 259 Tagen @ FOX-NEWS 1923 Views

"Fachanwälte sind dazu da, die Sache von allen Aspekten zu beleuchten"

Das Problem dabei ist, dass sich der Staat in den seltesten Fällen an die Gesetze hält.

Ich sehe die Empfehlung, sich einen guten Anwalt zu nehmen auch als einzigen konstruktiven Vorschlag. Das schafft zumindest Abstand und hilft vielleicht, einen klareren Kopf zu bewahren. oT

Olivia @, Mittwoch, 20.03.2024, 09:55 vor 259 Tagen @ FOX-NEWS 1728 Views

.......

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For entertainment purposes only.

Den kühlen Kopf hat er scheinbar schon lange verloren, was verständlich ist, nun will er da mit einer Schar Unterstützer ohne echte anwaltliche Unterstützung aufschlagen und denkt

mawa99, Donnerstag, 21.03.2024, 10:55 vor 258 Tagen @ Olivia 1634 Views

er erreicht somit etwas zu seinen Gunsten. Naja der Glaube stirbt zum Schluss.

Letztendlich geht es darum das:

"– Jugendamt will unsere wenige Monate alte Tochter sehen (und vermutlich von einem Amtsarzt untersuchen lassen…)."

Warum um Gottes Willen ist man der Bitte nicht nachgekommen. Eine kostenlose Untersuchung des jungen Sprosses unter Beiseins des eigenen Rechtsbeistandes ist ja nunmal nichts was dem Spross schadet.

Dann betritt er das Spielfeld ohne sich an die Spielregeln halten zu wollen ( Akteneinsicht über Rechtsanwalt ) und wundert sich das man nicht nach seinen Regeln spielen will.


P.S. der Konstantin scheint eh nicht ganz sauber zu sein wenn ich mich hier noch an seine alten Postings erinnere:

CDL ätzend und giftig

https://dasgelbeforum.net/index.php?id=520106

Bitte mehr Sachlichkeit und Niveau ... tut ja den Augen weh.

Der gestiefelte Kater, Donnerstag, 21.03.2024, 11:23 vor 258 Tagen @ mawa99 1610 Views

P.S. der Konstantin scheint eh nicht ganz sauber zu sein wenn ich mich hier noch an seine alten Postings erinnere:

CDL ätzend und giftig

https://dasgelbeforum.net/index.php?id=520106

Ja, da scheint der Konstantin sich beim CDL auf haufenweise Quellen berufen zu haben, die allgemein nicht als glaubwürdig angesehen werden können. Aber "nicht ganz sauber" ist nicht das, was ich mir hier im Forum an Niveau erhoffen würde. Überhaupt bin ich hier nur auf Empfehlung, weil es angeblich Niveau haben soll. Stattdessen dreht sich i.d.R. meist alles nur um das Krachen in den Zeitungsblättern aka Weltenbühne, Tagespolitik und der Kram, wo alle bitteschön täglich ihr Augenmerk drauf richten sollen. Kommt dann einer mit etwas Konkretem, Handfesten aus seinem eigenen Leben, wie der Konstantin hier, wird's gleich unsachlich oder man empfiehlt das Erwartbare an Allgemeinratschlägen wie "Nimm dir einen Anwalt" (ach, da wäre er sicher nicht selber drauf gekommen). Leute Leute, ich schreibe ja selten hier ... aber das ist eben auch ein Grund.

Der Hauptgrund war das Betteln nach finanziellen Spenden in meinen Augen, alles ándere weiß er oder eh besser owT

mawa99, Donnerstag, 21.03.2024, 11:26 vor 258 Tagen @ Der gestiefelte Kater 1515 Views

bearbeitet von mawa99, Donnerstag, 21.03.2024, 11:38

Bist du der Ansicht, dass alle, die einen Anwalt empfohlen haben, nicht die geringste Ahnung von dem haben, was sie empfehlen?

Olivia @, Freitag, 22.03.2024, 11:12 vor 257 Tagen @ Der gestiefelte Kater 1295 Views

Wenn ja, dann tust du mir leid.
Ich halte Anwälte so weit wie möglich aus meinem Leben heraus und zahle lieber, als einen Anwalt zu bemühen. In manchen Fällen geht es aber nicht ohne Anwalt, selbst wenn der "schlecht" ist.
Wenn der Anwalt "schlecht" ist, dann ist es dringend geboten, sich selbst in die Materie so einzuarbeiten, dass man ihn kontrollieren kann. Leider weiß ich sehr genau, wovon ich rede. Ich kann natürlich vollkommen falsch liegen, aber was Konstantin da vorschwebt, das halte ich für eine Märchenstunde. Natürlich hat jeder die Freiheit, sich auszusuchen, wie er seine Lebenszeit verbringen möchte. Die Vorstellungen davon sind sehr unterschiedlich.

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For entertainment purposes only.

In einem Land in dem man dir das gerade klar macht, dir die Spielregeln erklärt bzw. darlegt .... Recht haben und Recht bekommen bestimmt der Spielmacher, der bist nicht du ... owT

mawa99, Freitag, 22.03.2024, 13:00 vor 256 Tagen @ Konstantin 1304 Views

Das Gegenteil ist richtig: Ich erklären die Spielregeln denen, die sich ihnen unterworfen haben, aber sich nicht daran halten!

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Samstag, 23.03.2024, 07:30 vor 256 Tagen @ mawa99 1200 Views

Jeder hat die Freiheit sich auf eine Stelle beim Staat, beim Landkreis, bei der Gemeinde usw. zu bewerben (und auch die Freiheit dies nicht zu tun!). Wer dann dort eine Anstellung findet, annimmt und in Lohn und Brot steht, von der niedrigsten bis zur höchsten Position, hat sich an das Grundgesetz zu halten. Punkt.

Wenn sich nun ein Amtsträger nicht an diese Regeln und Vorgaben hält (beispielsweise keine bedingungslose Akteneinsicht gewährt) dann steht dessen Verhalten im Widerspruch zur Verfassung, es wird die Verfassung gebrochen. Diese Verfassungsbrecher sind deshalb noch keine Verfassungsfeinde, je häufiger sie jedoch die Verfassung brechen, insbesondere nach juristischer Darlegung ihres Fehlverhaltens, und wenn sie dann gar noch Untergebene zu solchem Verhalten auffordern oder in solch einem Verhalten decken, um so mehr weicht das Verhalten des Amtsträger von dem ab, wie er sich zu verhalten hat und umso mehr entsteht der Verdacht, daß man es mit einem Verfassungsfeind zu tun hat.

Verfassungsbruch ist dabei eine Handlung im Widerspruch zur Verfassung.
Verfassungsfeindschaft ist dabei die Gesinnung, die geistige Ausrichtung auf Verfassungsbruch oder gar Abschaffung der Verfassung.

Und als Bürger des Landes kann man gegen dieses Fehlverhalten von Amtsträgern vor Gericht ziehen.
genau für so etwas ist das Grundgesetz gedacht, als Werkzeug, mit dem sich Bürger gegen Staatsbedienstete wehren können, die sie unrechtmäßig behandeln.

Und das Auffällige aus der Praxis ist, daß die Staatdiener in niedriger Position sich weniger gerne an die Verfassung, ans Recht, halten, als die in höheren Positionen.

Konkret:
- Jugendamt (niedrige Position in der Rechtshierarchie): Verweigerung der bedingungslosen Akteneinsicht
- Amtsgericht (etwas höhere Position in der Rechtshierarchie): Erlaubnis der 2-maligen Akteneinsicht (das 1. Mal mit einer Stunde Vorabgespräch mit einem Mitarbeiter - das 2. Mal einige Tage später schon mit Murren), aber kein 3. Mal obwohl noch Seiten dazu gekommen sind, die ich noch nicht einsehen konnte.
- Verwaltungsgericht (deutlich höhere Position in der Rechtshierarchie): hat mir immer bedingungslose Akteneinsicht gewährt, auch in ein schon abgeschlossenes Verfahren.

Wenn man einen Anwalt haben müsste, um Akteneinsicht zu bekommen, dann müsste insbesondere das Verwaltungsgericht (VG), das ja mit Profis fürs Verwaltungsrecht besetzt ist, mir die Akteneinsicht verweigern - und das Jugendamt (JA), wenn ich mit den dort vorhandenen (juristisch ungebildeten) Mitarbeitern kungeln würde, hätten mir die Akten gezeigt, auch wenn sie es nicht dürften.

Es ist aber genau anders rum: Diejenigen, die wissen, was Recht ist (VG), halten sich dran und gewähren bedingungslose Akteneinsicht OHNE ANWALT, diejenigen, die es nicht wissen (JA) halten sich nicht an das Recht.

Und nun lassen wir mit unserer Klage über das VG von oben herab die niedrigere Position (JA) zurechtweisen, damit die sich an das Recht halten.

Und weder für die Akteneinsicht noch für diese Verhandlung beim VG braucht man einen Anwalt. Punkt.
Zumindest ich nicht.

Viele Grüße
Konstantin

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Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Für den "Amtsträger" gilt nicht nur das Grundgesetz

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 23.03.2024, 07:57 vor 256 Tagen @ Konstantin 1251 Views

Für den gelten alle Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen usw. Speziell die Dienstanweisungen sind für ihn wichtig, denn handelt er nach ihnen, übernimmt der Anweisungsgebende die Verantwortung. Den interessieren nicht die Probleme von "klein Konstantin", sondern daß er gegen keine Regeln verstößt. Der Bestfall ist der, wenn man gar nichts tun kann/muss, denn dann macht man auch keine Fehler. So geht Amt ... :-P

Grüße

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Läuft in Deutschland ...

Hätten die Amtsträger gegen keine Regeln verstoßen, dann hätten wir auch nicht am VG eine Klage erhoben

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Samstag, 23.03.2024, 12:30 vor 256 Tagen @ FOX-NEWS 1280 Views

Für den gelten alle Gesetze, Verordnungen, Dienstanweisungen usw. Speziell die Dienstanweisungen sind für ihn wichtig, denn handelt er nach ihnen, übernimmt der Anweisungsgebende die Verantwortung. Den interessieren nicht die Probleme von "klein Konstantin", sondern daß er gegen keine Regeln verstößt. Der Bestfall ist der, wenn man gar nichts tun kann/muss, denn dann macht man auch keine Fehler. So geht Amt ... :-P

Grüße


Die Amtsträger haben sich IHRE Probleme selbst geschaffen, in dem sie sich eben NICHT an Ihre Regeln gehalten haben.

Meine Probleme sind meine Sache. Da kümmere ich mich schon selber drum.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Die einzigen Sorgen der Amtsträger beziehen sich auf die nächste Beförderung und ihre Altersbezüge.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 23.03.2024, 15:22 vor 255 Tagen @ Konstantin 1230 Views

Die sind nicht gefährdet, wenn sie nachweisen können, sich an die Vorschriften gehalten zu haben bzw. auf höhere Anweisung gehandelt zu haben. Selbst wenn Du gewinnst, es interessiert keinen dort ... :-P

Grüße

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Würde mich bei der fachlichen Inkompetenz, die heute überall Gang und Gäbe ist, keineswegs beruhigen ...

Der gestiefelte Kater, Donnerstag, 21.03.2024, 11:15 vor 258 Tagen @ Olivia 1652 Views

... Wenn es um's Eingemachte geht, versagen sie nämlich alle. Ihre "Fachkompetenz" spielen sie nur bei Standardfällen aus. Die lernen schließlich alle nur, was sie hören sollen. Und beten meist nur nach, was sie wiedergeben sollen. Deswegen sind sie speziell in Fällen wie diesem hier unbrauchbar für den Betroffenen, jedoch umso brauchbarer für die Täter ... (Diese Regel mag Ausnahmen kennen, aber da Konstantin hier nun nicht auf irgendeinen Logenbruder bauen kann, der zufällig Anwalt ist, geht er besser ohne Anwalt in die Schlacht, ausgestattet mit eigener Kompetenz.)

Genau das wird ihm mMn mehr schaden als nutzen und ihn, wenn es richtig übel läuft

mawa99, Donnerstag, 21.03.2024, 11:29 vor 258 Tagen @ Der gestiefelte Kater 1613 Views

in eine Ecke drängen (Querdenker, Verschwörungstheoretiker oder gar Reichsbürger ... denen fällt da schon was ein), die dann der Gegenseite in die Karten spielt und mehr Handhabe gibt, ihm das Kind zu entziehen.

Wie ich es bereits sagte. Wer nicht willig ist, nach deren Spielregeln zu spielen, sollte das Spielfeld nicht betreten. Das wird man ihm, denke ich, schnell klarmachen.

Ein Anwalt ist kein Wundertäter. Wenn er effizient in komplizierten Fällen arbeiten soll, dann muß man in entsprechend briefen und kontrollieren.

Olivia @, Freitag, 22.03.2024, 11:17 vor 257 Tagen @ Der gestiefelte Kater 1319 Views

Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber. Tut er das nicht, muß er sich nicht wundern. Das gilt, solange es sich um normalbezahlte Anwälte handelt. Bei Spitzenanwälten kann das anders sein, aber es muss nicht anders sein. Alles erlebt, erlitten, überstanden und daraus gelernt.

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Auch bei Spitzenanwälten lohnt sich die Zuarbeit

FOX-NEWS @, fair and balanced, Samstag, 23.03.2024, 08:13 vor 256 Tagen @ Olivia 1272 Views

Dazu reicht ein Blick auf die Stundensätze, die die aufrufen. Wenn da große Mengen an Papierkram zu durchforsten sind, dann macht man das selber, macht eine zusammenfassende Aufstellung, sortiert thematisch und chronologisch die Unterlagen. Man sollte auch bewerten, was hilfreich ist und was nicht.

Grüße

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Nein, ganz bestimmt nicht ist das Akteneinsichtsrecht von irgend jemandes ‚Wohlwollen‘ abhängig!

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Mittwoch, 20.03.2024, 10:54 vor 259 Tagen @ Wayne Schlegel 1940 Views

bearbeitet von Konstantin, Mittwoch, 20.03.2024, 11:50

Hallo Wayne Schlegel,
danke für diese ‚Steilvorlage‘, deren hier gegebene Antwort möglicherweise mal dem einen oder andern Leser hier den Kopf (oder das Gesäss) retten könnte!

Deine Rechtsunsicherheiten sind (leider) weit verbreitet, Anwälte wiederum klären sie nicht ‚von alleine‘ auf, weil man als Anwalt mit nichts derart schnell Geld ‚für nichts‘ verdienen kann, als mit einer Akteneinsicht, heute, seit Umstellung auf Elektronisches Anwaltspostfach, sogar noch, ohne selbst viel tun zu müssen – das erledigt (rechtlich einwandfrei!) eine Rechtsanwaltsgehilfin, leiert die Papierkopien aus der Elektronik und dann zahlen die ‚Mandanten‘: pro Seite eine Gebühr, die an Zeiten erinnern, als Kopierer noch mit Schlössern versehen waren und nur durch Leasing zu mieten, aber nicht käuflich zu erwerben waren. Hinzu kommen Grundgebühr, eine oder mehrere Pauschalen und bei vielen Anwälten, wie bei Ärzte-IGeL-‚Leistungen‘ noch eine Beratungsgebühr und ggf. mehr. Wer nicht genügend Mandanten hat, und das betrifft bei der heutigen Anwaltsschwemme Rechtsdienstleister aller Altersstufen (!), der ‚überzeugt‘ den Mandanten, wenn er schon mal da ist, doch gleich noch zu klagen, dann gehen zudem die Akteneinsichtskosten teilweise in den Prozessgebühren auf. Früher boten die Kassenärztlichen Vereinigungen Seminare mit Titeln wie „Auslastung des Krankenscheins“ an …

Das Akteneinsichtsrecht folgt aus Artikel 103, Absatz 1 unserer Verfassung, des Grundgesetzes, der da lautet: „(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Das mit dem Wort ‚rechtliches Gehör‘ gemeinte Justizgrundrecht bedeutet einerseits Waffengleichheit gegenüber allen anderen Prozessparteien und dem Gericht, wie es schon im Sachsenspiegel leicht zu merken heisst (immerhin im Jahre 1220!): „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man soll sie billig hören beede“. Damals gab es kaum etwas, das man mit heutigen Verwaltungsbehörden vergleichen könnte (vgl. Ernst Forsthoff als Begründer des modernen Verwaltungsrechtslehre und der sich seither wie eine Seuche ausbreitenden ‚Daseinsvorsorge‘). Aber, um ein für alle Nicht-Juristen für alle Zeiten einprägsames Beispiel zu geben: Waffengleichheit bedeutet, dass der ‚rechtssuchende Bürger‘ vor dem Verwaltungsgericht die genau gleichen Rechte hat, wie die Behörde, die er verklagt: Was hat die Behörde dem Bürger, solange er seine Rechte (noch) nicht wahrnimmt, voraus? Die Verfahrensakten und deren Kenntnis. Wie sieht das konkret aus? Die Sachbearbeiterin betritt am Montag, ca. 08:00 Uhr das Gebäude, in dem auch die Akten lagern. Um spätestens 17:00 macht sie den Akten-Schrank wieder zu und geht nach Hause, um Aktenleichen XY zu schauen. Das gilt bis Donnerstag, am Freitag geht sie vielleicht schon um 15:00 Uhr nach Hause, gerade rechtzeitig, um an der Beamten-Fortbildungssendung ‚Teletubbies‘ teilzunehmen.

Was nun bedeutet Waffengleichheit? Du betrittst pünktlich am Montag um 08:00 Uhr mit ihr das Gebäude, nennst Name und Dein Aktenzeichen, zeigst ihr ein Ausweisdokument, damit verhindert wird, dass Putin die Akten sehen und auf den Zustand Deutschlands Rückschlüsse ziehen könnte und dann sagst Du, gerne höflich: „Ich möchte mit Ihnen ein paar Stunden die Plätze tauschen und an Ihrer Statt die Akte studieren, mir Notizen machen und vermutlich werde ich am Ende ohnehin die gesamte Akte einmal von Ihnen kopieren lassen und sie gegen Auslangenerstattung mit nach Hause nehmen!“ (oder bei Papierakten selber abfotografieren, wie ich es im VG schon mehrfach selber gemacht habe).

Warum trauen sich das so wenige, Himmel noch mal? Siehe Verwaltungsverfahrensgesetz, § 29:
„§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte - (1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. … (3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; …“

Das gilt in Bund und allen Ländern …
Nur im Strafprozessrecht gab es früher die -von vornherein seit 23. Mai 1949 verfassungswidrige- Praxis, dem Angeklagten keine Akteneinsicht zu gewähren, man wusste also bis auf die zu verlesende Anklageschrift vorher kaum, worum es ging. Dem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon vor Jahrzehnten -kostenpflichtig für die düpierte Bundesrepublik- eine Absage erteilt. Seitdem hat auch der Beschuldigte | Angeschuldigte | Angeklagte | Betroffene (OWiG) selbst sein Akteneinsichtsrecht. Noch heute, nach Jahrzehnten (!!!) gibt es Internetauftritte von Gerichten oder Staatsanwaltschaften, die so tun, als gelte die alte Rechtslage noch … (An dieser EGMR/EMRK-Entscheidung war unser Jurist übrigens, wie er betont und gleichzeitig abwiegelt, durch argumentative Hilfestellung zu 5% als eine Art ‚Graue Eminenz‘ beteiligt; zu einem Siebtel ursächlich für die heutige EU-Datenschutzgrundverordnung -DSGVO- bezeichnet er sich dagegen voll-verantwortlich, da er an der Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung als einer der Verfasser einer gegen das Volkszählungsgesetz 1983 gerichteten erfolgreichen Verfassungsbeschwerde mitwirkte, die dann zum ersten ungeschriebenen (!) Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung führte: „Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird.“.

Das alles muss man erstmal hinbekommen und die über 50jährige, zu weit überwiegenden Teilen vor Gerichten erfolgreiche Praxis unseres Juristen macht uns Hoffnung, er möge auch in unseren Fällen seine Siegesserie fortsetzen. Dass dazu der 25-bändige Grosskommentar zum Grundgesetz gehört, und nicht nur der 7-bändige ‚Maunz/Düring/Herzog“, das will halt finanziert werden, wie wir schon mehrfach erklärt haben …

„Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“. Oder, um die alte Präambel des Grundgesetzes zu paraphrasieren: „Wir bemühen uns redlich, auch für die zu handeln denen [aus eigener Kraft?] mitzuwirken versagt ist“ … aber finanziell können wir diese Gemeinwesenarbeit nicht ‚stemmen‘. Bleibt das Projekt trotz unseres herausragenden Juristen, der dafür keine Gebühren nimmt, sondern bis auf seine Auslagen pro bono schuftet (ja, schuftet – 70-Stunden-Wochen fühlen sich für ihn oft schon wie Urlaub an!), bleibt das Projekt in der Hälfte stecken, dann müssen andere wieder von vorn anfangen. Und eines sieht auch unser Jurist, der ansonsten von einem fast grenzenlosen Vertrauen in Verfassung und Rechtstaat geprägt ist: es ziehen Gewitterwolken am Horizont auf, es drohen Grundrechte eingeschränkt zu werden, es gibt und gab schon Versuche, das Bundesverfassungsgericht mit willfährigen Richtern zu besetzen, denn die meisten bisherigen sind doch zu unabhängig, furchtlos und ungebunden, als dass mit ihnen Staat zu machen wäre – vgl. das ungeheuerlich Wort des SPD-Ministers Ehmke von den ‚Acht Arschlöchern in Karlsruhe‘ … Käme es soweit, würde Euch allen (!) auch die sog. „Ewigkeitsgarantie“ nicht mehr viel nützen!

Und damit nicht schon wieder Missverständnisse entstehen: Unser Jurist ist KEIN Anwalt, der uns vor Gericht vertritt. Er unterstützt uns in vielen unterschiedlichen Weisen über die ich dezent schweige, weil dies zu unserer Strategie gehört.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Ich hatte das als rhetorische Frage verstanden.

FOX-NEWS @, fair and balanced, Mittwoch, 20.03.2024, 09:10 vor 259 Tagen @ Konstantin 1884 Views


Wir haben absichtlich keinen Anwalt beauftragt für uns Aktensicht zu nehmen damit nicht immer und überall der Glaube, "Du brauchst einen Fachmann für alles" weiter zementiert wird anstatt selber in die Kraft zu kommen. Es gibt Ebenen im Rechtskampf da ist ein Anwalt Pflicht, aber erst recht nicht bei der Akteneinsicht und auch nicht beim VG.

Bzgl. "Fachmann" gebe ich dir recht, wenn es aber um Juristerei geht, ist das die Ausnahme zur Regelbestätigung. Die Gesetze versteht man vielleicht noch, aber bei der Verfahrens- und Prozessordnung ist für den Laien Schluss ... :-P

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...

wie behält man gegenüber dem Jugendamt die Oberhand?

JJB @, Dresden, Mittwoch, 20.03.2024, 10:21 vor 259 Tagen @ Konstantin 2109 Views

aus meiner Erfahrung: wir haben einen Mißbrauchsfall in der Familie, das mittlere Kind wurde vom Kind unserer besten freunde sexuell mißbraucht. Der Täter war erst 9, unser Sohn 6.
In Kurzform: er musste 6 Wochen in eine geschlossene Kinderklinik und sollte danach auf einhellige Empfehlung des gerichts, des Jugendamtes und der Ärzte für ein jahr in eine WOhngruppe.
Unsere Erfahrungen: die Täter waren aus der Ukraine, der kerl wurde von seinen Eltern zielstreibig zu einen Kämpfer und ANführer gedrillt, der nie Schwäche zeigen darf, zudem war er frühsexualisiert. Von der Mutter wurde er mit dem Gürtel geschlagen.

Bei den jungen und völlig indoktrinierten ärzen stieß das auf völliges Unverständnis "Frau*innen sind doch immer die Opfer*innen und der Vater (also ich) hat ein unmodernes Männer*innenbild, deswegen ist er schuldig",
bei Opferberatungsstellen wurde das Klima schlagartig frostig, als herauskam, daß unser Kind nicht von ungeimpften Afd-Nazis mißbraucht wurde,
die Schule hat es teilweise abgestritten (das war doch immer so ein lieber Junge, die Eltern sind unfähig und das Kind ungezogen- wenn wirklich etwas gewesen wäre, hätten die Eltern doch die Schule gewechselt)
das familiengericht (wegen der verbringung in der geschlossenen Anstalt) hat gegen uns Eltern Ermittlungsverfahren wegen Kindeswohlgefährdung eröffnet (das lief zum Glück ins Leere), weil "wir das Kind nicht beschützt und den WOhnort gewechselt haben)
der Familenhelfer interessierte sich nur für seine woken Gehorsamkeitsübungen - moderne Männer müssen in der Küche stehen, seine Genderscheißhäuser (sind total wichtig) und seine woken rassismus (weiße alte Männer sind suprematistisch und haben kein Körperbwußtsein) - besonders nett, da ich in einem Feinmotorischen beruf arbeite und gerade viel Körpergefühl brauche...
die WOhngruppe (pro Monat 1.000 € Eigenanteil, zu zahlen durch die Eltern) hat rein gar nichts gehalten, was sie uns vorab versprochen hatten, im gegenteil, sie waren es nicht gewohnt, daß Eltern nachhaken und hinterfragen, haben uns wie Asoziale behandelt und bei der ersten Gelegenheit ans Jugendamt gemeldet, es läge ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor. Das Jugendamt - eine Urlaubsvertretung- hat dann sogleich ein Kontaktverbot verhängt.
Ich könnte noch weiter schreiben, aber dann bekomme ich das Kotzen.
Die heiligen ukrainier*innen haben sich übrigens gleich einen Anwalt genommen, alles empört abgestritten und es wurde ihnen bis heute kein Haar gekrümmt.
Fazit: vermeidet bloß um Gottes Willen, in diese Mühlen zu geraten. Wer bereits in den Mühlen hineingeraten ist, nehmt Euch bloß einen Anwalt Eures vertrauens.

--
"das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde!" (Shakespeare, King Lear)

Gar nicht...

Andudu, Mittwoch, 20.03.2024, 08:37 vor 259 Tagen @ Konstantin 2384 Views

...solche Dinge bereiten mir massive Alpträume. Ich kann bei solchen Konflikten nicht mehr schlafen, nicht mehr essen und nicht mehr klar denken, es fühlt sich an, wie ein erdrückender Schatten auf dem Leben (einer der Gründe weshalb ich niemals Politiker werden könnte und auch nicht zum Unternehmer tauge).

Ich rede mir dann immer ein, dass ich mir selbst ausgesucht habe, in dieser Zeit zu inkarnieren (davon bin ich sogar ziemlich überzeugt). Alles was mit Gerichten und Ämtern zu tun hat, ist reines Glücksspiel.

Ich habe einige Bekannte, die ihre Kinder seit Corona nicht mehr in die Schule schicken und deswegen natürlich auch Probleme mit den Behörden haben. Bisher kommen sie trotzdem damit durch, da die Beamten offenbar auch keinen Bock mehr haben (das ist aber ihr lokales Glück, anderswo sind sie dafür umso fanatischer). Die haben aber auch schon überlegt, z.B. nach Frankreich zu ziehen, dort könnten sie wohl unter dem Radar bleiben, hatten sie zumindest gehofft (und einige Beispiele angeführt).

Man muss sich immer vor Augen halten: Kinder werden schnell groß und dann hat der Staat sein Erpressungsmittel verloren. Diese Zeit muss man irgendwie durchstehen, sei es mit Zurückhaltung, Lügen oder mit Flucht...

Viel Glück in eurem Kampf! Er ist definitiv eine wichtige Sache, ich hätte sicherlich nicht die Energie für sowas.

kurz und knapp, spiele nicht mehr mit, verlassese die Spielfläche und mach dich nicht mehr erpressbar

mawa99, Mittwoch, 20.03.2024, 09:35 vor 259 Tagen @ Konstantin 2596 Views

zieh deine Klagen, Einsprüche etc.pp. zurück .... trenne dich von allen womit sie dich erpressen können, notfalls auch von Frau und Kind. ES IST DEIN LEBEN WAS SIE ZERSTÖREN. Letzendlich verlierst du eh beides weil du irgendwann dann ein Wrack bist.

Klingt verückt?

Kann sein.

P.S. JA ICH WEIß WOVON ICH HIER REDE und HABE ES GENAUSO GETAN, LEIDER ETWAS ZU SPÄT aber besser spät als nie.

Sich von Frau und Kind trennen, damit man nicht mehr erpressbar ist? Sorry, aber das klingt reichlich bescheuert und rücksichtslos...

Andudu, Mittwoch, 20.03.2024, 11:33 vor 259 Tagen @ mawa99 2208 Views

...und würde bedeuten, dass die Gegenseite in dem Moment gewonnen hat: sie hat dein Leben ruiniert und das deiner ganzen Familie gleich mit. Für was, außer den Nachwuchs lebt man denn? Für wen lohnt sich ein Kampf überhaupt, wenn nicht für die Familie?

bescheuert ist es zu kämpfen, zu verlieren und dann im Endergebnis trotzdem Frau und Kind zu verlieren, weil die kein Bock auf nervlich und finanziell kaputten Mann .... mkT

mawa99, Donnerstag, 21.03.2024, 10:16 vor 258 Tagen @ Andudu 1708 Views

liess dich mal in entsprechende Foren ein und du wirst feststellen das im Betreff genanntes Szenario sehr oft gängige Praxis ist.

Dein praxisfremde patetisches Gehabe kannst also gerne für dich behalten und für dich gerne so handhaben. Nur nicht im Fall des Falles dann rumheulen.

Eine Frau, die ihren Mann verlässt, weil er "nervlich kaputt" ist, ist selber "nervlich kaputt", ...

Der gestiefelte Kater, Donnerstag, 21.03.2024, 11:12 vor 258 Tagen @ mawa99 1749 Views

... sonst hätte sie ihre Nerven behalten, ihren Mann aufgebaut und sie hätten es gemeinsam durchstanden.

Aber was soll ich sagen, in einem DACH voller Verliererinnen, die sich vom Feminismus haben aufstacheln lassen (und in 2/3 aller Scheidungen diejenigen sind, die die Scheidung einreichen).

bescheuert ist es zu kämpfen, zu verlieren und dann im Endergebnis trotzdem Frau und Kind zu verlieren, weil die kein Bock auf nervlich und finanziell kaputten Mann

Eine Frau, die einen verlässt nachdem man schwere Zeiten durch hat, sollte sich besser nie mehr blicken lassen.

Widerlich ist natürlich die gängige Rechtspraxis, dass allein das weibliche Geschlecht über den Nachwuchs bestimmen darf (siehe einschlägige Erfahrungen, im Gesetz steht natürlich etwas anderes). Jeder Familienanwalt weiß das, weswegen eine Frau nur ein paar Stichpunkte nennen muss und ihr wird vom Anwalt (oft selber eine Frau) ein passendes Schreiben aufgesetzt, mit dem sie zu 100% durchkommt, unabhängig davon, ob in der Dichtung auch nur ein Fünkchen Wahrheit steckt. Auch ein Grund, warum hunderttausende Kinder quasi ohne Väter aufwachsen.

Aber deswegen freiwillig auf seine Grundrechte verzichten? Auswandern kann man immer noch, wenn man es amtlich hat, dass man nicht im Rechtsstaat wohnte. Dann kann man den nächsten Staat ausprobieren usw. usf.

alles korrekt was du schreibst nur fehlen dir nach genannter Prozedur erheblich finanzielle Mittel fürs Auswandern owT

mawa99, Donnerstag, 21.03.2024, 11:25 vor 258 Tagen @ Der gestiefelte Kater 1551 Views

Selbstmord aus Angst vor dem Tod, macht keinen Sinn, egal wie du es rechtfertigst, aber es könnte nützlich sein...

Andudu, Freitag, 22.03.2024, 08:15 vor 257 Tagen @ mawa99 1534 Views

bearbeitet von Andudu, Freitag, 22.03.2024, 08:19

...eine Trennung zumindest vorzutäuschen, wenn allein der Mann das Angriffsziel ist (das hast du aber nicht geschrieben).

Lieber Konstantin, Nerven behältst du, indem du sie aufgibst. Betrachte "Dich" von Außen und spiele den Konstantin würdevoll zu Ende. Siehe Link.

Der gestiefelte Kater, Mittwoch, 20.03.2024, 11:05 vor 259 Tagen @ Konstantin 2828 Views

Als Antwort auf deine Frage fällt mir das >>> Gespräch zwischen Arjuna und Krishna auf Kurukshetra (aus der Githa Vahini). <<< Ich hatte den Dialog mal für meine Schüler zusammengefasst. Das würde vielleicht helfen, wenn du dir die Zeit nimmst, dich mal mit der spirituellen Seite eines notwendigen Kampfes zu befassen.

Wer immer noch nicht ganz glauben mag, dass wir das erfolgreich ohne Anwalt durchziehen, der möge doch einfach zuschauen kommen!

Wer in einem "Rechtsstaat" in so einfachen Fällen wie deinem einen Anwalt benötigen würde, um seine Rechte durchzusetzen, der würde sich nicht in einem Rechtsstaat befinden (i.S.v. "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit").

Das Problem dabei ist, dass sich der Staat in den seltesten Fällen an die Gesetze hält.

Dieser Auffassung sind äußerst viele Menschen. Ich auch. Er hält sich da an Gesetze, wo es um den täglichen Betrieb der Mühle geht, also bei Kündigungsschutzklagen, Mietrechtsgedöhns, typisch deutscher "Nachbarschaftspflege", Verkehrsdelikten usw. Aber sobald es ans Eingemachte geht:

  • um illegale Praktiken von Behörden,
  • um indigene Lebensweisen (welche das gesamte zivilisatorische Glaubenssystem gefährden, deswegen u.a. auch der Kampf gegen diese Anastasia-Romane),
  • um Banken,
  • um's große Geld im Allgemeinen,
  • um Kinderschänderei, oder um das dreckige Tagesgeschäft der Geheimdienste, wozu mittlerweile auch die routinemäßige Zuführung von Organen und Kindern zählt (u.a. systematisch über Jugendämter, zwecks siehe Jessie Marsson, also Thema Rituelle Gewalt),
  • also insbes. da, wo es um die Menschenwürde geht,

da wird "er" stumm, taub, korrupt. Wobei "er" natürlich all jene Menschen sind, die so handeln. Corona hat es eh bewiesen, meine drei Verfassungsklagen auf die Menschenwürde wurden bis heute nicht bearbeitet.

zieh deine Klagen, Einsprüche etc.pp. zurück .... trenne dich von allen womit sie dich erpressen können, notfalls auch von Frau und Kind. ES IST DEIN LEBEN WAS SIE ZERSTÖREN. Letzendlich verlierst du eh beides weil du irgendwann dann ein Wrack bist.

Genau, was er will, er, der Chef des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang (definitiv ein Hochgradfreimaurer, geht in dem Amt nicht ohne), seine Vorgänger, seine Nachfolger, seine Verbündeten und ihre meist namenlosen Dienstdeppen darunter. Die unteren Trottel in den Behörden wissen freilich nicht für wen und was sie arbeiten, ruchlose Bauernopfer, die für eine monatliche Überweisung so ziemlich alles tun.

P.S. JA ICH WEIß WOVON ICH HIER REDE und HABE ES GENAUSO GETAN, LEIDER ETWAS ZU SPÄT aber besser spät als nie.

Worte eines Loosers, eines Verlierers. Sogar von Frau und Kind soll er sich trennen? Geht's noch? Sich trauen, so einen "Ratschlag" zu verschriftlichen? Aber klar, vom Umfeld erzogen ... Deutscher eben: Maul halten und Schwanz einziehen. Land der Versager, Jammerlappen, Verräter und Arschkriecher, das sind sie die drei deutschen Länder: Schweiz, Österreich und Deutschland. Ständig dreht es sich nur um einen vermeintlichen Lebensstandard, während sich alle gegenseitig lächelnd über den Tisch ziehen, einer inkompetenter als der andere. Alle schön am Rödeln, keine Zeit zum Denken. Diener.

Also das Führen eines Schwertes gegen so ein Pack wäre und ist mir stets innere Genugtuung, und zwar ganz unabhängig vom Ausgang einzelner Schlachten. Es ist ganz natürlich, dass man üblicherweise die eigene Betroffenheit zum Anlass nimmt, denn da hat man es handfest und muss nicht spekulieren wer es verdient und wer nicht, kann also zuverlässig Gerechtigkeit walten lassen, und sei es nur damit, dass man den Käuflichen kräftig auf die Nerven geht.

Kinder als Geiseln sind alte Tradition. (Geiselnahme ist heute einfach nur hinterhältig verkompliziert mit Jugendamt und dem Anschein der Rechtsstaatlichkeit.) Siehe Tacitus:

"Schwestersöhne sind dem Oheim nicht minder wert als dem
Vater. Etliche halten dieses Blutsverhältnis noch für heiliger
und enger und fordern, wenn sie Geiseln nehmen, besonders
solche Kinder, als hätten sie damit das Gewissen stärker und
die Familie in weiterem Kreise verpflichtet." (Tacitus Germania Kap. 20)

"Denn ihre Frauen gefangen
zu denken, ist ihnen ganz unerträglich, und das geht so weit, daß
Völkerschaften, die unter ihren Geiseln auch adlige Mädchen
stellen müssen, wirksamer gebunden sind." (Tacitus Germania Kap. 7)

Immerhin wurde die Geiselnahme bislang "nur" angedroht. Das nennen wir humanistischen Fortschritt.

Alles Neu macht der Mai

Konstantin ⌂ @, Waldhessen, Dienstag, 07.05.2024, 08:01 vor 211 Tagen @ Konstantin 856 Views

Am 18.3. 2024 begann ich hier im Gelben über unseren Prozess beim Verwaltungsgericht zu schreiben:
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=652868

~~~~~

Ich fasse kurz zusammen, was passierte, damit neue Leser den Zusammenhang verstehen:

im Herbst 2014, also seit fast zehn Jahren, begann Hetze und Verleumdung gegen die Anastasia-Bücher und deren Leser.
Einzelne Betroffene versuchten sich gegen Hetz-Beiträge juristisch zu wehren, was meist viel gekostet und doch nichts bewirkt hat.

Gänzlich anders ist es jedoch, wenn ein Amtsträger sich der Medienhetze anschließt, denn Amtsträger dürfen nicht diskriminieren (Art. 3.3 GG).

Insofern ist das, was uns passierte, eine Steilvorlage um die Diskriminierung durch Ämter und darauf folgend auch durch Medien zu beenden.

Denn wir, meine Frau und ich, wurden von Amtsträgern verleumdet und diskriminiert u.a. wegen ‘Anastasia’.
Dies lassen wir nicht auf uns sitzen, Schweigen könnte als Zustimmung gewertet werden.

Wie sah unsere Strategie aus?
Der erste Schritt, wir dachten zuerst, es sei eine Kleinigkeit, ist die vollständige Akteneinsicht.
Doch diese wird uns seit über eineinhalb Jahren verwehrt.
Und weil sie uns verwehrt wird, müssen wir davon ausgehen, daß in den Akten etwas bedeutendes zu finden ist.

Deshalb hatten wir im Februar 2022 (Untätigkeits-) Klage erhoben am Verwaltungsgericht.

Die ausführliche Geschichte inkl. juristischem Gutachten findet sich hier:
https://www.konstantin-kirsch.de/2023/12/fuer-ein-ende-der-anastasia-diskriminierung-sp...

Am 28.3.2024 war die mündliche Verhandlung und bis 2. Mai also über einen ganzen Monat lang, hatten wir keine schriftliche Nachricht vom Gericht erhalten!

Am Dienstag, den 23.4. rief ich im Gericht an um nach dem Stand des Verfahrens zu fragen. Von dort hörte ich:
“Ich schau mal nach” [Pause] “Da muss ich noch mal nachfragen, einen Moment bitte” [Pause] “Ich muss noch mal nachfragen, können Sie später noch mal anrufen?”
So bestätigte ich, daß ich am Folgetag anrufen werde.

Dies habe ich am Mittwoch den 24.4. getan und, interessanterweise, ohne daß ich das Aktenzeichen genannt hätte; nur die Angabe meines Namens reichte aus um zu wissen um was es geht (wir scheinen Gesprächsthema im Gericht zu sein), wurde mir mitgeteilt, daß das Urteil und das Protokoll geschrieben, uns aber noch nicht zugestellt sei. So fragte ich nach, wann wir denn mit der Zustellung rechnen können und mir wurde mitgeteilt, daß es wohl Ende der kommenden Woche werden würde (das wäre dann 2./3. Mai). Sie seien überlastet und es gäbe Ausfall durch Krankheit.

Eine Fahrt vorab zum Gericht, um die dortige Akte einzusehen, würde laut Telefonauskunft nichts bringen, weil das Urteil bisher nur elektronisch vorliegt und noch nicht in der Papierakte drin ist.

So warteten wir ab und tatsächlich kam am 2. Mai Post vom Verwaltungsgericht inkl. Protokoll und Urteil.

Der umfangreiche Text wird nun von unserem Juristen genau studiert.
Daher gehe ich inhaltlich noch nicht viel darauf ein.

Auf jeden Fall wurde der Beklagte (Landratsamt / Jugendamt) verpflichtet in die Gänge zu kommen bezüglich unserem Antrag auf Akteneinsicht.

Tenor: „Der Beklagte [= das Jugendamt/Landratsamt in Bad Hersfeld] wird verpflichtet, über den Antrag der Kläger zu 1. und 2. [meine Frau und ich] auf Einsicht in die vollständige Akte des Jugendamtes Hersfeld-Rotenburg unter dem Aktenzeichen … neu zu entscheiden.“

Unter Juristen würde man das als ‚kompletten Sieg‘ bewerten, wäre da nicht die Tatsache, dass das Landratsamt (offenbar bewusst) seine Akte in mehrere Akten [Mehrzahl!] aufgeteilt hätte (was sich beweisen lässt) und daher nur die Einsicht in die vom Richter benannte Akte zu kurz greift.

Also: wir haben einerseits gewonnen, andererseits hat das Gericht sich bisher geweigert, das undurchsichtige Akten-Hütchenspiel der Beklagten weiter zu durchleuchten, es besteht also weiter Handlungsbedarf!

Da wir eine sogenannte Untätigkeitsklage erhoben hatten, also angeprangert hatten, daß das Landratsamt untätig war, ist dieses Urteil zumindest ein Teilerfolg denn das Landratsamt muss jetzt tätig werden. Was allerdings geschieht, wenn das Landratsamt weiterhin untätig bleibt, ist eine (noch) offene Frage. Im Zweifel müssen wir beim Gericht Zwangsgeld, wahlweise sechs Monate Haft für den Landrat, beantragen.

~~~~~

Für die mündliche Verhandlung hatten wir einen Stenografen engagiert.

Vor knapp zwei Wochen hatte ich in meinem Blog über Stenografie berichtet:
https://www.konstantin-kirsch.de/2024/04/wertvolle-kompetenz-im-alltag-und-fuer-den-ber...
und gebeten Spenden zu überweisen für die Rechnung des Stenografen bei unserem Gerichtsverfahren. Danke für die bisher eingegangenen Spenden!

Die bisher gesammelten Beträge reichten aus, daß ich die Hälfte der Rechnung überweisen konnte. Juhu!
Wir sammeln nun für die zweite Hälfte der Stenografie-Rechnung:
Empfänger: Projekt Waldgartendorf e.V.
IBAN: DE25 5329 0000 2536 1013 09
Verwendungszweck: Spende

UND wir sammeln jetzt für das weitere Verfahren, denn:

Auch wenn wir, was das bloße Recht auf Akteneinsicht betrifft, Recht bekommen haben: Wir müssen dringend für die nächste Runde sammeln: die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof bzw. alternativ eine sog. Sprungrevision direkt zum Bundesverwaltungsgericht (in Leipzig). Denn wir wollen ja schliesslich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und dazu muss der ‚Rechtsweg erschöpft‘ sein.

Dieser Schritt zu den höheren Verwaltungsgerichten erfordert aber erstmals einen in Deutschland zugelassenen Anwalt, und der ist, ebenso wie der Gerichtsstenograf der ersten Runde, ‚teuer‘.

Viele Grüße
Konstantin

--
Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

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