Deutsche im Ausland - Deutsche auf der Deutschen Botschaft .... Fragen an Rain ..... EINFACH UNGLAUBLICH

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 08:33 vor 764 Tagen 6644 Views

bearbeitet von NST, Freitag, 25.03.2022, 09:08

.... vor kurzem hatte ich berichtet, dass der Deutsche Pass des Sohnes abgelaufen ist, er inzwischen 18 J. geworden war - und die Passverlängerung selbst machen muss.

Ich hatte ja nicht nur einmal schon die Tücken als Deutscher im Ausland kennengelernt - und hatte den Sohn darauf eingestimmt.

Ein fleissiger Schreiber in seiner Welt hatte noch diesen Kommentar losgelassen ...

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Kurz dazu die Daten. Der Sohn wurde in D geboren - lebte dort bis zum 6.LS und wurde in die 1. Klasse eingeschult. Nach einem halben Jahr und dem Eindruck den die Grundschule hinterlassen hatte - die ich selbst besuchte, sind Frau zusammen mit Sohn nach Thailand gegangen - und dort hat er eine richtige Schule besucht. :-P

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Hier seine Geburtsurkunde - natürlich ohne Namen ....

Er war heute auf der Botschaft - bei einer deutschen Sachbearbeiterin - und hat das komplette Gespräch auf Deutsch geführt. Wie ich berichtete, hat er wie in TH üblich - den Unterricht beim hiesigen Militär besucht (extra für künftig Studenten eingeführt) - denn er hat ja auch noch die Thai Staatsbürgerschaft, ebenfalls durch Geburt. Der Grund ist - danach muss er nicht mehr zum Militär.

................ Pause .... Sachbearbeiterin Moment bitte, geben sie mal ihren Pass .....

Einige Zeit später - mit sofortiger Vollziehung wird ihr Reisepass eingezogen.


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Offenbar gab es eine gesetzliche Änderung in 2019 - vorher war das offenbar problemlos möglich. Den begleitenden militärischen Unterricht begann er aber schon 2018 ... und wie sollte die Familie so etwas erfahren - die alle in Thailand leben. Soviel ich weiss, gibt es D derzeit überhaupt keine Wehrpflicht - also was soll das?

Nicht wie normal üblich werden alte Pässe entwertet - ihm wurde der Pass weggenommen. Er ist jetzt kein Deutscher mehr - im Augenblick nur noch Thai.

Laut Rechtsbehelfsbelehrung kann dagegen innerhalb 1 Monats beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage erhoben werden.

Wie läuft das ab - und wer bezahlt das? Der Sohn hat kein Einkommen - der will studieren, deshalb auch die Passverlängerung - er wollte möglicherweise in D studieren.

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Jede Hilfe die geboten wird nehme ich dankbar an. Allerdings kann ich und will ich dafür nichts bezahlen - für mich als Flüchtling kommt das nicht in Frage. Ich werde den Sohn selbstverständlich unterstützen mit allem anderen was mir zur Verfügung steht.

Ein Anmerkung von mir zur Problematik: ich wusste genau, dass diese Passverlängerung sehr wahrscheinlich problematisch wird - dazu hat er viel zu klar und fehlerfrei Deutsch gesprochen. Das war hoch verdächtig .... wie kann der so gut Deutsch, da er nur in TH die Schule besucht hat?

Zitat: Es besteht die begründete Annahme, dass die Eintragung der Staatsangehörigkeit -deutsch- in Ihrem Pass unzutreffend ist.

Die Sachbearbeiterin kann von Glück sagen - dass ich nicht vor Ort war. So etwas ist eine bodenlose Unverschämtheit ..... und das alles nach 2015 .....

Der Sohn wurde behandelt wie ein Schwerverbrecher - dass ihn der Ordnungsdienst nicht zur Türe begleitete, ist wahrscheinlich dem geschuldet, dass sie so etwas nicht bezahlen - dort hin kommen ja nur im Normalfall Deutsche - das ist ein extra Bereich innerhalb der Botschaft.
Gruss
- ich kann es immer noch nicht fassen

PS: die Zeit läuft .... wer helfen kann und will, viel Zeit bleibt nicht .... wenn ihr einem guten Deutschen zu seinem Recht verhelfen wollt - hier ist die Gelegenheit - es geht nicht um mich - sondern um den in D geboren Sohn. Jemand der die alten Werte schätzte - obwohl er das nur als Kind kennen lernte.
Der Beitrag kann auch in anderen Foren verlinkt werden .....

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Ohje. Hiesiges Steuerzahlerparlament zahlt lieber das Studium von Nichtdeutsch(stämmig)en als von Deutsch(stämmig)en? So nutzbar? (oT)

Wayne Schlegel @, Freitag, 25.03.2022, 10:00 vor 764 Tagen @ NST 3055 Views

(oT)

Umweg? Wenn Du als Deutscher ihn adoptierst, wird er dann nicht automatisch (wieder) (Paß-)Deutscher? (oT)

Wayne Schlegel @, Freitag, 25.03.2022, 10:05 vor 764 Tagen @ NST 2961 Views

(oT)

Das ist ein sehr spezielles Thema

Köbs @, Vancouver Island, Kanada, Freitag, 25.03.2022, 10:21 vor 764 Tagen @ NST 3473 Views

Hallo NST,

nach meinem Wissen ist der Sachverhalt folgender...

Wenn man als deutscher "Staatsbuerger" eine 2. Staatsbuergerschaft, eines Nicht EU Landes, annehmen will, muss man, bevor man Diese beantragt, in Deutschland eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Man muss gute Gruende haben warum man die Deutsche weiterhin benoetigt und warum man auch unbedingt die des anderen Landes haben will/muss. Uebergeht man diesen Schritt, verliert man die Deutsche. Also man kann sie verlieren. Ich weiss nicht, in welchem Umfang da Willkuer eine Rolle spielt. Wenn ein, sagen wir mal, Tuerke die Deutsche bekommt, kann er ja auch seine Alte behalten.

Hatte mich selbst vor ein paar Jahren mit der Thematik befasst. Somit beruhen meine Angaben auf den damaligen Stand der Dinge.

Da kommt wohl nur die Neubeantragung und/oder der gelbe Schein in Frage....nach meiner Kenntnis.

Viele Gruesse
Koebs

Sonderbehandlung der Juden und Moslems

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 10:45 vor 764 Tagen @ Köbs 3405 Views

Giovanni di Lorenzo hatte ja mal stolz in einer Talkshow damit angegeben, wegen seiner zahlreichen Staatsangehörigkeiten in verschiedenen Ländern mehrfach zu wählen (EU-Wahlen). Konsequenzen hatte das keine.

Für Türken gilt, der türkische Staat entläßt niemanden aus seiner Staatsbürgerschaft, aus diesem Faktum heraus haben Türken hier das Privileg anders als ethnische Deutsche mit zwei Staatsbürgerschaften herumzulaufen.
Auch Türken müssen vorher (!) den Antrag stellen und ihn mit der türkischen Gesetzgebung begründen.
Tut allerdings kaum jemand und hat keine Konsequenz, weil ja der Zuzug von Muslimen hier in Deutschland Priorität hat.

Ein deutscher Staatsbürger jüdischer Abstammung (dabei gilt für Israel das Blut, die Rasse, nicht der Glauben) hat immer automatisch auch die israelische Staatsbürgerschaft. Ein di Lorenzo hätte also seine deutsche eigentlich verlieren müssen.
Passiert aber nicht wegen historischer ewiger Schuld usw.

Genau so ist es...Doppelstandardts, wie immer immer... o.T.

Köbs @, Vancouver Island, Kanada, Freitag, 25.03.2022, 10:53 vor 764 Tagen @ Manuel H. 2792 Views

- kein Text eingegeben

Nicht zutreffend

Pingpong @, Freitag, 25.03.2022, 13:13 vor 764 Tagen @ Manuel H. 2760 Views

bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:32

Giovanni di Lorenzo hatte ja mal stolz in einer Talkshow damit angegeben, wegen seiner zahlreichen Staatsangehörigkeiten in verschiedenen Ländern mehrfach zu wählen (EU-Wahlen). Konsequenzen hatte das keine.

Das ist so nicht zutreffend:
Es wurde seinerzeit tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet, und dieses Verfahren wurde dann im späteren Verlauf nach §153a eingestellt, gg. Zahlung einer Geldauflage.
Falls es Dich interessiert, dazu weitere Infos:
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/staatsanwaltschaft-hamburg-stellt-...

Das ist ein völlig normaler Vorgang, da gab es keine Sonderbehandlung: di Lorenzo hat ja offenkundig ohne Vorsatz gehandelt, er ging ja offenbar davon aus, er handele rechtsmäßig, es lag geringe kriminelle Energie vor, und er ist vermutlich ansonsten auch strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten etc., insofern ein völlig normaler Vorgang, der sich täglich hundertfach in D ereignet.
EU-Bürger dürfen im übrigen mehrere Staatsbürgerschaften haben, sofern sich diese auf EU-Staaten beziehen, aber sie dürfen dennoch natürlich nicht mehrmals wählen.

Für Türken gilt, der türkische Staat entläßt niemanden aus seiner Staatsbürgerschaft, aus diesem Faktum heraus haben Türken hier das Privileg anders als ethnische Deutsche mit zwei Staatsbürgerschaften herumzulaufen.
Auch Türken müssen vorher (!) den Antrag stellen und ihn mit der türkischen Gesetzgebung begründen.
Tut allerdings kaum jemand und hat keine Konsequenz, weil ja der Zuzug von Muslimen hier in Deutschland Priorität hat.

Das ist so nicht ganz korrekt:
Für Türken gibt es in D keine Sonderregeln:
Hat ein Türke die türkische Staatsbürgerschaft abgelegt, sich in D einbürgern lassen, und erlangt er die türkische Staatsbürgerschaft danach wieder, dann verliert er automatisch sofort die deutsche Staatsbügerschaft.

Vielen Türken ist das aber nicht bekannt.
Der türkische Staat lässt seine Leute ungern gehen und hält allen die Tür zur Rückkehr auf : Meiner türkischen Ex wurde damals auf dem Konsulat erklärt, sie könne jederzeit zurückkommen, die türk. Staatsbürgerschaft erhalten und sich einen neuen türkischen Pass ausstellen lassen.
Und wer dann tatsächlich nicht nachdenkt und dieses Angebot annimmt, legt sich selbst eine Zeitbombe ins Leben.
Der deutsche Staat erfährt davon ja nicht zwingend, aber irgendwann kommt das womöglich mal heraus, und dann stehen die Leute plötzlich vor einem grossen Problem.

So ist es ..... und die Begründung hat der Sohn auch geliefert ....

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 12:11 vor 764 Tagen @ Köbs 3103 Views

bearbeitet von NST, Freitag, 25.03.2022, 12:15

Hallo NST,

nach meinem Wissen ist der Sachverhalt folgender...

Wenn man als deutscher "Staatsbuerger" eine 2. Staatsbuergerschaft, eines Nicht EU Landes, annehmen will, muss man, bevor man Diese beantragt, in Deutschland eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Man muss gute Gruende haben warum man die Deutsche weiterhin benoetigt und warum man auch unbedingt die des anderen Landes haben will/muss. Uebergeht man diesen Schritt, verliert man die Deutsche. Also man kann sie verlieren. Ich weiss nicht, in welchem Umfang da Willkuer eine Rolle spielt. Wenn ein, sagen wir mal, Tuerke die Deutsche bekommt, kann er ja auch seine Alte behalten.

Hatte mich selbst vor ein paar Jahren mit der Thematik befasst. Somit beruhen meine Angaben auf den damaligen Stand der Dinge.

Da kommt wohl nur die Neubeantragung und/oder der gelbe Schein in Frage....nach meiner Kenntnis.


...... diese Frage kam natürlich auch nicht unerwartet ....

... die Begründung ist auch sehr einfach: er ist der kommende einzige Alleinerbe.
Diese Begründung zählt vor Gericht in D immer .....

Nach dieser stichhaltigen Begründung wurde der Passentzug als Massnahme durchgeführt - mit der Rechtsbelehrung - er soll das vor Gericht klären.

So läuft das - habe das alles schon erlebt - bei der Ex-Frau, als ich die vor mehr als 20 Jahren in TH geheiratet hatte - alle Papier waren in Ordnung - aber ihr wurde das Visa zur Familienzusammenführung verweigert.

Deutsche geniessen auf Deutschen Botschaften immer eine Sonderbehandlung.
Die Beibehaltungsgenehmigung betrifft nur Deutsche - die nicht in D geboren sind - ich habe die Unterlagen hier. Der Sohn hat eine deutschen Geburtsurkunde.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Frage dazu

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 12:33 vor 764 Tagen @ NST 2694 Views

Deutsche geniessen auf Deutschen Botschaften immer eine Sonderbehandlung.
Die Beibehaltungsgenehmigung betrifft nur Deutsche - die nicht in D geboren sind - ich habe die Unterlagen hier. Der Sohn hat eine deutschen Geburtsurkunde.

Als ich in den Staaten war, mußte ich mich wegen der Besetzung der iranischen Botschaft mit allen anderen meiner Altersklasse für die Einberufung zum Wehrdienst registrieren, als deutscher Staatsbürger mit einem temporären Studenten-Visa ohne Niederlassungs und Arbeitserlaubnis. Drakonische Strafen wurden angedroht.

Dennoch interessierte ich mich für die US-Staatsbürgerschaft. Allerdings hieß es, dass mir dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft ohne wenn und aber aberkannt würde. Auf eine Beibehaltungsmöglichkeit wurde ich nicht hingewiesen.

Bin seit Generationen Deutscher (Vorfahren alle preussische Staatsangehörigkeit) und in Deutschland (BRD) geboren.

Hätte ich also für eine Beibehaltungsgenehmigung gar nicht qualifiziert?

Beibehaltungsgenehmigung

Pingpong @, Freitag, 25.03.2022, 12:55 vor 764 Tagen @ Manuel H. 2668 Views

bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:02

Für eine Beibehaltungsgenehmigung kannst Du Dich qualifizieren, wenn Du überzeugende Gründe vorlegen kannst, dass Du

a) sowohl erhebliche Nachteile hättest, müsstest Du die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben und/oder (z.B. Verlust erheblicher finanzieller Ansprüche, erhebliche berufliche Nachteile usw.)
b) sowie erhebliche Nachteile hättest, wenn Du die ausländische Staatsbürgerschaft nicht annähmest (z.B. Tätigkeit in einem wichtigen sicherheitsrelevanten Amt, für das die ausländische Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich ist)

Ferner muss der Antragsteller nachweisen, dass weiterhin enge Bindungen an Deutschland fortbestehen.

Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur stellt nur meine persönliche Meinung in einer Diskussion dar.

Verlust der dt. Staatsangehörigkeit

Pingpong @, Freitag, 25.03.2022, 12:42 vor 764 Tagen @ Köbs 2830 Views

bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 12:48

Uebergeht man diesen Schritt, verliert man die Deutsche. Also man kann sie verlieren. Ich weiss nicht, in welchem Umfang da Willkuer eine Rolle spielt.

Das Gesetz ist hier ganz eindeutig:
Man verliert in diesem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, sofern man keine Beibehaltungsgenehmigung eingeholt hat.
Dazu ist eben keine individuelle Entscheidung eines Beamten erforderlich, es gibt es hier gar keinen Raum für "Willkür", sh. §25 StAG , der Verlust tritt lt. Gesetz bei Vorliegen eines best. Sachverhalts automatisch ein, sh. Auszug:

" [...] (1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann. [...]"

Ergänzend dazu noch §17 StAG, Auszug:
"[...] (1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1.durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2.durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25), [...]
5.durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28)[...]

Wenn ein, sagen wir mal, Tuerke die Deutsche bekommt, kann er ja auch seine Alte behalten

Das ist etwas ganz anderes:
Diese Frage würde die Rechtsfolgen hinsichtlich der türkischen Staatsbürgerschaft betreffen, das ist eine ganz andere Baustelle.
Nach meinen Kenntnissen - ich hatte mal eine türk. Freundin, die in D eingebürgert worden ist - lassen die Türken ihre Landsleute ungern ziehen und bieten in der Regel bei Aufgabe der türk. Staatsbürgerschaft ihren ehemaligen Landsleuten stets an, dass sie jederzeit zurückkommen und ihre alte türkische Staatsbürgerschaft wiedererhalten könnten.
Eine Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft hätte aber umgehend automatisch wieder den Verlust der dt. Staatsbürgerschaft zur Folge.
Das ist übrigens vielen Türken, die inzwischen die dt. Staatsbürgerschaft erhalten haben, nicht wirklich bekannt, manche gehen nach Erhalt der dt. Staatsbürgerschaft wieder zu türkischen Ämtern und lassen sich dort die türk. Staatsbürgerschaft wiedergeben - solange die dt. Behörden davon nichts erfahren, passiert erstmal nichts, aber sie sitzen dadurch dann gewissermaßen unwissend auf einer Zeitbombe.

Betrifft das auch die deutschen Söldner, die dem medial gefeierten Freiheitskampf des Westens gegen Russland beitreten?

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 12:53 vor 764 Tagen @ Pingpong 2637 Views

5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Es werden ja von der Nato und von den der Nato verbundenen privaten Kampfverbänden gegen hohe Gagen Söldner geworben, die den ukrainischen Oligarchen für die Nato zu Hilfe eilen. Verlieren die jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ich würde vermuten

Pingpong @, Freitag, 25.03.2022, 13:25 vor 764 Tagen @ Manuel H. 2590 Views

bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:29

5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Es werden ja von der Nato und von den der Nato verbundenen privaten Kampfverbänden gegen hohe Gagen Söldner geworben, die den ukrainischen Oligarchen für die Nato zu Hilfe eilen. Verlieren die jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ich würde vermuten, es besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass der Verlust der dt. Staatsbürgerschaft eintreten könnte, denn §17 StAG bestimmt u.a.:
"(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren, [...] 5.
durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates[...]"

Dieser Tatbestand dürfte vorliegen, wenn sich Leute mit dt. Pass freiwillig ukrainischen Kampfverbänden anschliessen und es hierzu keine Genehmigung seitens des Verteidigungsministeriums gibt, sh. §28 StAG:

"(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt [...]"

Allerdings dürfte dies ja nur solche Personen betreffen, die über eine zweite Staatsangehörigkeit verfügen, denn §28 StAG bestimmt ferner:
"[...] verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.[...]"

Und dann wäre wohl noch zu prüfen, ob es nicht vielleicht inzwischen sogar eine Art zwischenstaatlichen Vertrag mit der Ukraine gibt, der den Eintritt in derartige Streitkräfte erlaubte.

Für diejenigen also, die z.B. dt. Staatsbürger sind und zugleich noch eine weitere Staatsbürgerschaft (z.B. die ukrainische oder die russische) haben, dürfte also die Mitwirkung an den Kampfhandlungen zum Verlust der dt. Staatsbürgerschaft führen.
Das ist m.E. auch der Grund, warum sich viele freiwillige Kämpfer aus D ungern in der Öffentlichkeit zu erkennen geben, sofern sie über ein Gehirn verfügen.

Willkommen im Club

Joe68 @, Freitag, 25.03.2022, 10:57 vor 764 Tagen @ NST 3359 Views

bearbeitet von Joe68, Freitag, 25.03.2022, 11:01

Mein älterer Sohn, 1998 in Deutschland geboren und hier lebend, bekommt keine deutsche Staatsbürgerschaft da seine Eltern (damals) keine Pass-Deutschen waren (und er sich sehr umständlich aus einer 'theoretischen' bosnischen Staatsbürgerschaft entlassen müsse). Sein Bruder, in 2002 geboren, bekam damals bei Geburt auch die deutsche Staatsbürgerschaft, automatisch (der hat jetzt theoretisch drei Staatsbürgerschaften). Ich bekam die deutsche Staatsbürgerschaft, aber auch nur durch einen jahrelang unbemerkten Fehler seitens des Sachbearbeiters, allerdings darf ich sie behalten da der Fehler bereits 'verjährt' ist (dieser Fehler behindert nun meinen älteren Sohn).

In meinem Leben habe ich nun 4 Staatsbürgerschaften gehabt (theoretisch besitze ich momentan zwei).

Falls es dich tröstet, dein thailändischer Sohn dürfte aber, als Ausländer, ein paar Privilegien für einen deutschen Studienplatz bekommen (z.B. geringere Hürden beim Numerus Clausus), so als Entwicklungshilfe für unterentwickelte Staaten. Such die Vorteile, als Ausländer in Deutschland.

Dein Sohn ist dein Sohn Sohn, unabhängig von seinem formalen Status wie Staatsbürger und anderen, willkürlichen und zufälligen Schubladen.

Staatsangehörigkeitsausweis ist wohl notwendig

Arbeiter @, Freitag, 25.03.2022, 11:37 vor 764 Tagen @ NST 2987 Views

Hallo NST,

der wichtigste Aspekt mag der "Staatsangehörigkeitsausweis" nach StaG sein.

Der Reiselappen ist nichts wert und bestätigt auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist der Nachweis einer eventuell vermuteten deutschen Staatsangehöriger nach Art. 116 GG durch entsprechende Dokumente und das BVA.

Das ist die Hürde die er nehmen muss.

Gruss

Arbeiter

Welche Staatsangehörigkeit hat er von Geburt und welche wurde später anerkannt?

XERXES @, Freitag, 25.03.2022, 11:45 vor 764 Tagen @ NST 2809 Views

Man hat von Geburt an keine doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich bin z.B. von Geburt an Franzose (in Paris zur Welt gekommen). Danach durch Anerkennung US-Amerikaner und noch später Deutscher.
Mir wurde immer gesagt, dass die anerkannte die stärkere sei, weil sie praktisch nicht mehr entzogen werden kann.

--
“And crawling on the planet's face,
some insects called the human race.
Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Die gebürtliche müßte doch die stärkere sein, weil

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 12:17 vor 764 Tagen @ XERXES 2643 Views

Weil sie gewissermaßen von Natur aus gegeben ist. Alle anderen Staatsangehörigkeite müssen ja erst erworben werden. Das Erwerben unterliegt jedoch schwankender Rechtsauffassung.

Als Ami ist man ohne Frage durch Geburt in den USA unwiderruflich Ami, alles andere sind "Naturalisationen" von Ausländern. Deren neuer Status als Ami kann dann nach politischer Wetterlage entzogen werden. (Ehemals deutschen Staatsbürgern, die Kriegsverbrechen im WK2 verdächtigt wurden, wurde die US-Staatsbürgerschaft dann nach Jahrzehnten entzogen z.B.)

So kenne ich das:

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 12:26 vor 764 Tagen @ Manuel H. 2591 Views

Meine Spekulation

Nach thailändischer Rechtsauffassung ist er Thai, da seine Mutter Thai ist, nach deutscher Rechtsauffassung ist er Deutscher, da sein Vater Deutscher ist.

Zwei Staatsangehörigkeiten sind bis zum 18. Lebensjahr unproblematisch. Eine Entscheidung wird allerdings mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erwartet.

Möglicherweise ist eine Teilnahme an einer wehrdienstersetzenden Schule in Thailand, die nur für Thais möglich ist, eine Entscheidung pro Thai-Staatsbürgerschaft und damit explizit gegen eine BRD-Staatsbürgerschaft.

Die fehlende Erlaubnisanfrage vor der Teilnahme, die ihm vorgeworfen wird, mag ein Ordnungsgeld bewirken, aber nicht per se eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Empfehlen würd ich da, erst mal fristgemäß und formal richtig einen Widerspruch einzureichen, parallel sich einen auf solche Sachen spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland zu nehmen und die Kosten von vielleicht 2-6 Tausend Euro zu tragen.

An dessen Stelle hätte ich den Schulbesuch erst gar nicht erwähnt. Auf einen EU-Reisepass mit seinen vielen Vorteilen sollte man nicht verzichten. Den für 2-6 Tausend zu erlangen ist preiswert.

Im Eingangspost ist seine deutsche Geburtsurkunde zu sehen - diese wurde legalisiert auf der Thailändischen Botschaft - danach erhielt er auch den thail. Reisepass - deutscher geht nicht

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 12:19 vor 764 Tagen @ XERXES 2695 Views

bearbeitet von NST, Freitag, 25.03.2022, 12:22

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Die bisherigen Schreiber haben offenbar keine Ahnung, wie Deutsche (die Echten) behandelt werden ....

Was ihr hier lest - sind die Original Dokumente ..... bezahlt mit euren Steuergeldern.
Gruss

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@ Rain .... Fragen ...

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 13:22 vor 764 Tagen @ NST 2627 Views

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1. Ist dieser Hinweis - ohne Adresse, überhaupt zulässig?

2. Ist der Entzug der Staatsbürgerschaft nach Ablauf der Frist automatisch vollzogen?

3. Wie läuft so ein Widerspruchsverfahren?

Diese Fragen können auch andere beantworten - aber nur klipp u. klar, von einem Profi, sonst ist es verlorene Zeit.
Gruss

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Deutsche Staatsbürgerschaft

Rain @, Freitag, 25.03.2022, 13:40 vor 764 Tagen @ NST 2793 Views

Lieber NST,

Deine Frage ist so weit weg von meinem Fachgebiet, daß ich Dir dazu exakt nichts sagen kann.

Nur: Die Klage beim Verwaltungsgericht ist außerordentlich preiswert, es gibt keinen Anwaltszwang.

Über die Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen. Die Rechtsmittelbelehrung ist üblich und wirksam, auch ohne Adressangabe.

Tut mir leid, daß ich Dir nicht weiterhelfen kann.

Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.

Meine erste Geburtsurkunde war eine Französische. Danach wurde eine Amerikanische ausgestellt. Amerikanischen Hospital in Neuilly.Habe also zwei...;-)..(OT)

XERXES @, Freitag, 25.03.2022, 23:09 vor 763 Tagen @ NST 2049 Views

...

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Lost in time, and lost in space.
And meaning.”

Als ich in Asien mit der Einreise meiner Tochter Probleme hatte (deutsche Botschaft) habe ich mich direkt an das Ausw.Amt in Berlin gewandt. Erst Telefonat, dann Fax...und Vorschläge für Dich

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 12:23 vor 764 Tagen @ NST 2881 Views

bearbeitet von Olivia, Freitag, 25.03.2022, 13:23

Danach klappte es dann sehr schnell. Die deutsche Botschaft hatte mich auf eine lange Wartezeit eingestellt. In Berlin faselte man auch zunächst von "Urlaub" und "Krankheit". Ich habe damals massiv mit der Presse gedroht, wenn das nicht schnellstens erledigt wird. Damals raste ich fast vor Wut und Empörung. Das funktionierte damals noch. Heute würde ich das so nicht mehr tun. Wir haben es dann noch geschafft, vor Kriegsausbruch (Militär war bereits überall, kontrollierte alles und hatte Sandsäcke aufgeschichtet) aus dem Land zu kommen.

Ich würde umgehend telefonischen Kontakt mit Berlin aufnehmen und mit einem Sachbearbeiter sprechen. Vorher telefoniere aber mit der Botschaft in Thailand, damit du die "Reihenfolge" eingehalten hast. Außerdem kann es sein, dass du dann etwas mehr erfährst oder Hinweise erhälst.

WUT zu haben, das hat heute keinen Zweck mehr. Die Leute "interpretieren" lediglich ihre "Vorschriften" und wollen "nichts falsch" machen. Wenn du mit ihnen redest, dann findest du vielleicht "Ausnahmen", die dein Sohn nicht finden kann, da er zu jung ist und zu wenig Erfahrung mit Behörden hat.

Wenn du mehr weißt, dann schalte ggf. einen Anwalt ein. Du mußt dann leider in den sauren Apfel beißen und ein paar von deinen "Klunkern" verkaufen. Schau, dass dein Sohn den deutschen Paß behält. Er hat einen sehr wichtigen Teil seiner frühkindlichen Sozialisation in Deutschland verbracht. Erhalte ihm also diesen Teil seines Lebens. Es könnte für ihn später wichtig und auch nützlich sein.

Ein Tip:
Setze die Leute nicht ins Unrecht, sondern versuche, ihre Handlungen zu verstehen. Sie sollen Dir erklären, warum keine unproblematische Paßverlängerung möglich ist UND, was ihr tun müßt, damit der Paß so schnell wie möglich verlängert wird. Erkläre ihnen, dass dein Sohn das Prozedere wie er weiterhin vorgehen muss, nicht ganz verstanden hat und dass du deshalb anrufst. Schau, dass dein Sohn neben dir sitzt, damit er telefonisch klarstellen kann, dass er Dir die Berechtigung gegeben hat, diese Fragen zu stellen.
Ohne die Genehmigung Deines Sohnes kannst du heute NICHTS mehr machen. Du bekommst auch keine Auskunft mehr.

Fast vergessen: Schicke ein Fax (eMail gilt wahrscheinlich nicht) sowohl an die Deutsche Botschaft in Thailand als auch an die Deutsche Botschaft oder das Auswärtige Amt in Berlin. In diesem Fax erkläre die Situation und warum DU mit ihnen telefonieren willst. Füge dem Fax eine Erklärung Deines Sohnes bei, dass er dir das gestattet. Ggf. mit Kopie des Personalausweises (deutsch oder thailändisch) oder (falls ihr das habt - sollte man immer haben) Kopie des Reisepasses, den man ihm abgenommen hat. Falls ihr keine Kopie des Passes habt, dann schreibt, dass der sich auf der Deutschen Botschaft in Thailand befindet.

--
For entertainment purposes only.

Dein Sohn soll umgehend formlos Widerspruch einlegen (mit allen erforderlichen Dokumenten) und den per Fax, eMail und Spezial-Post losschicken, FALLS du keinen Anwalt so schnell erreichst. oT

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 13:48 vor 764 Tagen @ Olivia 2411 Views

......

--
For entertainment purposes only.

Verlust der dt. Staatsbürgerschaft wg. Mitgliedschaft in fremdländischer Armee?

Pingpong @, Freitag, 25.03.2022, 13:02 vor 764 Tagen @ NST 2794 Views

bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 13:37

Hallo NST,

in dem von Dir geposteten Dokument bezieht sich das Amt u.a. auf §28 StAG und weist darauf hin, dass eine schriftliche Zustimmung des Verteidigungsministeriums nicht eingeholt worden sei.

Ist der junge Mann freiwillig Mitglied der ausländischen Streitkräfte geworden?
Du hattest erwähnt, er erhielte Unterricht beim hiesigen Militär?

Lt. §17 StAG verliert man die dt. Staatsangehörigkeit automatisch, wenn:
"[...]
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
[...]
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28), [...]"

§28 bestimmt dazu:

"(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder [...]
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos. [...]"

(2) Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein,
1.wenn der Deutsche noch minderjährig ist [...]
"

Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur stellt nur meine persönliche Meinung in einer Diskussion dar.

Als sein deutscher Pass ausgestellt wurde ....

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 13:47 vor 764 Tagen @ Pingpong 2753 Views

in dem von Dir geposteten Dokument bezieht sich das Amt u.a. auf §28 StAG und weist darauf hin, dass eine schriftliche Zustimmung des Verteidigungsministeriums nicht eingeholt worden sei.

Ist der junge Mann freiwillig Mitglied der ausländischen Streitkräfte geworden?
Du hattest erwähnt, er erhielte Unterricht beim hiesigen Militär?

.... 2014 - gab es keinerlei Hinweise von der Deutschen Botschaft. Der Pass lief bis 15.05.2020 - im September des gleichen Jahres wurde er 18 Jahre. Kein Merkblatt gar nichts wurde uns Eltern mitgeteilt.

Als er nach Bangkok auf die Schule wechselte - die letzten 3 Jahre also mit 16 Jahren, begann er mit diesem Ersatzprogramm für kommende Studenten des thail. Militär.
Jeder auf der Schule hat das im Prinzip gemacht - man hätte sich freikaufen können, das war aber seine Entscheidung, er wollte es machen.

Offenbar war das auch vor 2019 noch kein Problem, etwas hat sich an der Gesetzeslage in D verändert - so erzählte es die Sachbearbeiterin, ich muss aber mit dem Sohn nochmal reden u. die genauen Details erfahren.

Ich kann auch mit diesem Sachverhalt umgehen - denn nichts anderes habe ich erwartet. Der Sohn hatte aber immer das Gefühl, er wäre auch noch Deutscher .... dem wurde jetzt erst einmal ein Zahn gezogen. Das WIE - das kotzt mich an. Ich weiss genau, wie es dem Sohn ergangen war - wie gesagt, ich habe so etwas schon selbst erlebt.

Wenn er in D wäre, könnte er sich das vor Gericht erstreiten .... von hier aus muss er erstmal als Bittsteller ein Visa für Thailänder zum Besuch von D erhalten.

Ich als Vater könnte auch in D leben - und z.B im Krankenhaus sein, auf den letzten Zügen. Ohne Deutschen Pass, wäre er den aktuellen Corona Massnahmen hilflos ausgeliefert ..... u. gegeben Falls ohne Rückkehr Recht ...

Ihr lebt einfach in der Deutschlandblase - für alles findet ihr eine Rechtfertigung und habt ein Gesetz, das hervorgezaubert wird - und ihr merkt nicht wie ihr beschissen werdet.

Ich persönlich bin klar dagegen - dass der Sohn in D studiert, ihr könnt euch denken warum.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Eins solltest du dir klar machen: Es geht NICHT um deine GEFÜHLE! Es geht um deinen Sohn! Also stelle deine Gefühle zur Seite!

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 13:59 vor 764 Tagen @ NST 2549 Views

Dein Sohn ist auch kein Bittesteller! Hör mit diesem Selbstmitleid auf! Es nützt niemanden etwas.

Es hat sich eine gesetzliche Lage geändert!

Ihr habt das nicht rechtzeitig mitbekommen (das geht vielen anderen ähnlich, auch in Deutschland). Information ist immer auch eine Holschuld!

Jetzt hat dein Sohn ein Problem!

Also LÖSE es! Und bedaure dich nicht! Tenor: "Ich habe ja immer schon gesagt".

Die Angelegenheit scheint lösbar zu sein. Schalte einen Anwalt ein, damit kein Formfehler gemacht wird. Bis du einen Anwalt hast, kann dein Sohn ggf. formlos Widerspruch erheben.

Setz dich an Deinen Computer und schreibe den Sachverhalt auf.

Hole Dir einen Anwalt. Das wird kein Vermögen kosten.

Und schau, dass du vlt. vorher über ein Telefonat mehr über den Sachverhalt erfährst.

--
For entertainment purposes only.

Der Sohnemann braucht jetzt väterliche Hilfe

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 14:24 vor 764 Tagen @ Olivia 2523 Views

bearbeitet von Manuel H., Freitag, 25.03.2022, 14:32

Vermutlich hat er alterstechnisch keinen Plan, um mit Behördenschikanen umzugehen, ohne Erspartes und mit altersgerechtem geringen Einkommen auch keine Chance.

Da würde ich jetzt in den sauren Apfel beißen und im Zweifel teuren rechtlichen Rat holen. So als Vater.

Man kann mit dem Zauberwort "Erstberatung" die Rechtsanwälte zu für sie unattraktiven Bedingungen zu einer Beratung "nötigen". :-)

Eine Erstberatung kostet üblicherweise "nur" 90-110 Euro zzgl MwSt. Vielleicht läßt sich dabei ein Weg finden, der preiswert und dennoch erfolgreich ist. Da Du in Thailand bist, fällt keine MwSt an, aber Rechtsanwälte haben null Ahnung von Steuern, also besser nicht verkomplizieren, die Rechtsanwälte verstehen Steuern nicht. Sind nur 20 Euro.

Rechtsanwälte fragen immer erst einmal nach dem Streitwert. Grund: Je höher, desto höher deren Einkommen. Es empfiehlt sich also, den Streitwert möglichst niedrig zu halten.

Bei einer Erstberatung fallen nur die 90 plus an Kosten an. Weitere Kosten dann nur bei Mandatserteilung. Erst dann ist der Streitwert von Belang.

In welcher Welt lebt ihr denn ... ach ja in der deutschen Welt ....

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 14:35 vor 764 Tagen @ Olivia 2654 Views

bearbeitet von NST, Freitag, 25.03.2022, 14:54

Die Angelegenheit scheint lösbar zu sein. Schalte einen Anwalt ein, damit kein Formfehler gemacht wird. Bis du einen Anwalt hast, kann dein Sohn ggf. formlos Widerspruch erheben.

Setz dich an Deinen Computer und schreibe den Sachverhalt auf.

Hole Dir einen Anwalt. Das wird kein Vermögen kosten.

... ich aber nicht, schon mehr als 10 Jahre nicht. Ich habe nichts mehr in D, nicht einmal ein Konto.

Wenn ich den Thaipass bekommen könnte, sofort würde ich den gegen den wertvollen Deutschen Pass tauschen - dafür würde ich auch bezahlen. :-P

Nein, ich werde keinen Baht für einen Rechtsstreit ausgeben. Es war ein Kunststück sich aus D komplett zu lösen. Der Sohn hat noch ein paar Restillusionen - ebenso die Frau.

Ich sehe es so wie es ist - in D kann niemand mehr einen Blumentopf gewinnen. Ich kassiere meine Resterente - wenn es dann noch eine gibt und fertig.

Ich bin überhaupt nicht emotional [[euklid]] ich rege mich überhaupt nicht auf. [[rofl]] Ich bin sicher, der Sohn lacht sich zusammen mit seinem Freund einen Ast weg - er ist jetzt definitiv kein Deutscher mehr. Es hätte doch gar nicht besser kommen können.

Ihr begreift immer noch nicht das Drama, das hier uraufgeführt wurde - das ist ein DEUTSCHES Drama und hat nur etwas mit dem Deutschtum zu tun.

Der Sohn braucht keinen Deutschen Pass - er hat eine richtige Staatsbürgerschaft nicht so wie ich. Ich bin der Depp in der Familie - denn ich muss wieder zur Deutschen Botschaft, wenn mein Pass abläuft. Ich muss mich hier fremdschämen, für das was dem Sohn heute geliefert wurde - meine Vorfahren inklusiv die Jetztlebenden haben das verbockt.

Ich weiss nicht, was denen in der Zwischenzeit einfällt, wie sie ihre Staatsbürger noch drangsalieren können .... ich habe die Arschkarte und ihr auch. Der Sohn hatte heute das Glück, real zu erleben, was ihr noch gar nicht im Ansatz verstanden habt.

Einem verlorenen Projekt stopft man kein Geld in den Rachen - ich dachte immer, hier hätte das jemand begriffen. Wenn der Rechtsweg nichts kostet - so wie es für die anderen Gäste der Fall ist - ja,gut dann machen wir das. Nur so geht das - wenn man zu den Gewinnern gehören will. Nur Verlierer zahlen ....
Gruss

PS: warum habe ich diesen Faden wohl mit DTs Kommentar eingeleitet ..... ihr steht echt auf der Leitung .... bin mal gespannt, wenn er in TH aufschlägt ...
Ach ja, als der Sohn mit 16 Jahren in die thailändischen Kampftruppen eintrat, war er noch Kindersoldat .... [[top]] - echt böse, sehhhhhhhhhhr böse ...

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@NST - Der "Rechtsweg" muss ja möglicherweise nichts kosten. Dein Sohn MUSS dann allerdings einen formlosen Widerspruch mit Begründung etc. schreiben. Das geht per Internet-Fax oder per eMail.

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 21:19 vor 763 Tagen @ NST 2091 Views

Du hast doch Zugang zum Internet. Ich verrate Dir mal etwas. Ich habe mich sogar im vergangenen Winter OHNE ANWALT in DEUTSCHLAND über das Internet scheiden lassen. Nur die Papiere habe ich per Boten ans Gericht geschickt. Warum soll man da antanze? Ging alles ganz kurz und schmerzlos. ABER man muss es TUN! Wir haben hier (im besten Deutschland aller Zeiten) Corona-HighTime. Niemand will mehr, dass jemand "auf's Amt" kommt. Erst recht nicht, wenn man eine gute Begründung dafür liefert, warum man nicht kann.

Alles vollkommen unabhängig von jeglicher politischer Entwicklung. Sterben muss jeder alleine. Und wenn es hart auf hart kommt, steht man auch oft alleine. Damit muß man leben. Das weißt du vermutlich auch. "Arschkarte" ist blödsinn. Die Dinge sind, wie sie sind. Und was besser ist oder schlechter..... das wissen die Götter.... ich weiß es jedenfalls nicht.

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Einen Widerspruch kann dein Sohn selbst einreichen. Per Internet-Fax oder per Mail. Und wenn du sicher gehen willst, auch noch per Post.

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 21:41 vor 763 Tagen @ NST 2070 Views

Den Widerspurch sollte er gut begründen. DORT kannst du all die Argumente unterbringen, die du in den verschiedenen Posts aufgelistet hast.
Aus dem Affekt - und du bist ärgerlich, was nicht zu verdenken ist - würde ich keine solchen Entscheidung treffen.

Wir hier in D haben Corona-Zeiten. Dadurch hat sich extrem viel geändert. "Wir" können inzwichen alles Mögliche über das Netz machen. Ich habe mich sogar im Dezember über das Netz scheiden lassen. Begründungen per Mail und dann mußte ich nur noch ein paar Original-Dokumente per Boten ins Amt schicken. Und das alles ohne jeden Anwalt. Alles kurz und schmerzlos. So etwas soll früher eine erhebliche Prozedur gewesen sein.

Du brauchst kein Konto in Deutschland. Überweisungen kannst du auch aus dem Ausland machen. Du musst dich aber mit dem "Formularwesen" das die "Deutschen" verlangen, beschäftigen.

Und was alles Schlimmes auf uns zukommen kann????
Ja, sicher. Da hast du Recht. Täglich kann viel Schlimmes auf uns zukommen. Es muss aber icht.

Als ich meine Tochter adoptieren wollte erzählten mir die "Amtsschimmel", ich sei viel zu alt. Ich könne doch sterben. Das könne man dem Kind nicht zumuten. Was mich zur Antwort veranlaßte, dass ich auch sterben könne, wenn ich über die Straße gehe. Die Damen und Herren haben sich zum weitern "Prüfen" noch mehr als 3 Jahre Zeit gelassen. Das Kind wäre in der Zwischenzeit fast an der Colera gestorben und ich bin in der Zeit NOCH älter geworden. Nach 4 Jahren war es dann so weit.

Das Kind hat inzwischen das Abitur gemacht (ja, 3 Klassen übersprungen), eine Lehre abgeschlossen und es hat nun ein abgeschlossenes Studium...... Und ich lebe noch immer ..... :-))) und habe dem "Kind" sogar noch beim Studium helfen können.

Als ich 23 war, erklärten mir die Ärzte zum ersten Mal, dass ich mit 28 sterben würde.... wenn ich soooo weitermache.... :-) - Mein Lebensweg ist mit Menschen gepflastert, die mir sagten, WAS alles nicht geht oder nicht möglich ist..... und vor was man sich fürchten solle. Ich habe mir das angehört.... mich bisweilen auch gefürchtet.... und weitergemacht!

Insofern lasse ich auch die "neuesten Horrorgeschichten" auf mich zukommen. Das Leben ist so wie es ist und man kann es nur so nehmen, wie es kommt. Ob das Gut oder Schlecht ist.... wer weiß das schon??? Ich jedenfalls nicht. Statt dessen versuche ich, die Dinge zu tun, die nötig sind, ich für wichtig halte und die mich interessieren.

Darüber kann man froh sein und .... mehr geht eh nicht. In welcher Weltgegend man das tut, bleibt sich gleich. Man hat immer eine Wahl, auch wenn die Alterntiven nicht immer erfreulich sind.

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Zwischenzeitlich volljährig geworden?

Pingpong @, Freitag, 25.03.2022, 14:12 vor 764 Tagen @ NST 2539 Views

bearbeitet von Pingpong, Freitag, 25.03.2022, 14:18

in dem von Dir geposteten Dokument bezieht sich das Amt u.a. auf §28 StAG und weist darauf hin, dass eine schriftliche Zustimmung des Verteidigungsministeriums nicht eingeholt worden sei.

Ist der junge Mann freiwillig Mitglied der ausländischen Streitkräfte geworden?
Du hattest erwähnt, er erhielte Unterricht beim hiesigen Militär?


.... 2014 - gab es keinerlei Hinweise von der Deutschen Botschaft. Der Pass lief bis 15.05.2020 - im September des gleichen Jahres wurde er 18 Jahre. Kein Merkblatt gar nichts wurde uns Eltern mitgeteilt.

Als er nach Bangkok auf die Schule wechselte - die letzten 3 Jahre also mit 16 Jahren, begann er mit diesem Ersatzprogramm für kommende Studenten des thail. Militär.
Jeder auf der Schule hat das im Prinzip gemacht - man hätte sich freikaufen können, das war aber seine Entscheidung, er wollte es machen.

Offenbar war das auch vor 2019 noch kein Problem, etwas hat sich an der Gesetzeslage in D verändert - so erzählte es die Sachbearbeiterin, ich muss aber mit dem Sohn nochmal reden u. die genauen Details erfahren.

Ist das denn nur eine Schule des Militärs, die er besucht - oder ist er damit Mitglied der Streitkräfte geworden?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist der junge Mann jetzt gerade - vor kurzem erst ? - volljährig geworden?
Dann liegt es vielleicht daran, dass er inzwischen volljährig geworden ist.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz bestimmt dazu folgendes in §28:

"(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt [...]"

Prüfen wir mal:
-> Freiwillige Verpflichtung? -> Ja, er wurde nicht per Gesetz dazu gezwungen, oder?
-> Zustimmung des Ministeriums liegt nicht vor? -> Ja, keine Zustimmung.
-> dessen Staatsangehörigkeit er besitzt? -> Ja, er hat auch die thail. Staatsbürgerschaft

Ferner bestimmt §28:
"[...] (2) Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein,
1.wenn der Deutsche noch minderjährig ist [...]"

Solange der Junge also minderjährig war, stellt die freiwillige Mitgliedschaft in der Armee Thailands, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, also kein Problem dar.
Womöglich liegt der Fall nun anders wg. der Volljährigkeit - allerdings spricht das Gesetz vom "Eintritt" in Streitkräfte, nicht von Mitgliedschaft - der Eintritt erfolgte aber dann ja wohl bereits, als er minderjährig war?

Ihr lebt einfach in der Deutschlandblase - für alles findet ihr eine Rechtfertigung und habt ein Gesetz, das hervorgezaubert wird - und ihr merkt nicht wie ihr beschissen werdet.

Was die moralische Ebene betrifft:
Ich kann Deinen Ärger gut nachvollziehen.
Finde ich es gut, wie es in Deutschland allgemein läuft? Nein, mir gefallen hier viele Dinge nicht.
Habe ich die Gesetze gemacht? Nein.

So verständlich der Ärger auch ist, so wenig hilft er weiter.

Was die Frage nach einer Lösung betrifft:
Ich würde wohl um die deutsche Staatsbürgerschaft kämpfen - denn mit dieser sind viele Privilegien und Vorteile verbunden - und haben ist immer besser als brauchen. :)
Ich würde daher anraten, einen spezialisierten Anwalt in D zu suchen, der konkret weiterhelfen kann.

Zum Nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html

Menschen, die von Geburt an zwei Kulturen angehören.

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 14:43 vor 764 Tagen @ Pingpong 2573 Views

Menschen, die von Geburt an zwei Kulturen angehören, haben andere Schwerpunkte der Selbstfindung als Menschen, die nur einer Kultur angehören. Dein Sohn lebt nicht/lebte nicht nur in zwei Kulturen, er gehört auch genetisch zwei unterschiedlichen Kulturen an. DAS wird immer so sein! So gut er auch in Thailand integriert sein mag, weil er eine thailändische Familie hat und eine thailändische Mutter. Er wird immer auch ein Deutscher sein.

Du hast freiwillig und aus Überzeugung die Kultur, in der Du lebst, gewechselt. Dein Sohn hat das nicht. Er wechselte die Kultur, weil beide Elternteile das wollten.

Du wirst ihm die Möglichkeit geben müssen, auch beide Teile dieses kulturellen Erbes zu akzeptieren. Es hat keinen Zweck, ihm deine eigenen "Erfahrungen" mit dem "schlimmen Deutschland" zu vermitteln. DAS sind Deine Erfahrungen. Dein Sohn kann - muß aber nicht - vollkommen andere Erfahrungen haben.

Deutschland ist inzwischen ein multikulturelles Land. Das ist für viele Menschen mit deutschen Wurzeln, die "anders" aussehen, wichtig. Sie sind dann nicht mehr "alleine". Sie fallen auch nicht auf. Auch das ist etwas, was speziell für Jugendliche wichtig ist. WIR können uns das NICHT vorstellen.
In Thailand wird dein Sohn (möglicherweise) immer auffallen als "Halb-Ausländer". Das kann auch (hoffen wir, dass es nie passieren wird) irgend wann einmal politische Nachteile haben. Dann hätte dein Sohn immer die Möglichkeit, in seine zweite Heimat zu ziehen - und das ohne Probleme. Vermiese ihm das nicht und hilf ihm, dass er diese Chance behält, gleichgültig, ob Du das als Chance einschätzt oder nicht.

Es ist schwierig, loszulassen, wenn Kinder "anders" ticken. Habe ich selbst schmerzhaft erfahren und sehe das bei vielen meiner Freunde und Familie. Die "Alten" müssen loslassen. Die Jungen leben in einer anderen Zeit und sie müssen sich von ihren eigenen Vorstellungen leiten lassen.

--
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Du verstehst es wirklich nicht ...

NST @, Südthailand, Freitag, 25.03.2022, 15:04 vor 764 Tagen @ Olivia 2733 Views

Menschen, die von Geburt an zwei Kulturen angehören, haben andere Schwerpunkte der Selbstfindung als Menschen, die nur einer Kultur angehören. Dein Sohn lebt nicht/lebte nicht nur in zwei Kulturen, er gehört auch genetisch zwei unterschiedlichen Kulturen an. DAS wird immer so sein! So gut er auch in Thailand integriert sein mag, weil er eine thailändische Familie hat und eine thailändische Mutter. Er wird immer auch ein Deutscher sein.

Mit der -deutschen Geburtsurkunde- kann er jederzeit dem Deutschtum wieder beitreten.
Er muss nur dem Bösen abschwören - also seine echte Staatsbürgerschaft ablegen.

Als dann neuer/alter Gutmensch ist er im Multikulti wieder als Herdtier integrierbar.

Ich übersetzt das mal: jedem Deutschen ist es untersagt, aus seiner Staatsbürgerschaft einen Vorteil zu ziehen - ohne dass er den weit aus grösseren Nachteilen ausgeliefert ist. Die Netto Bilanz des deutschen Staatsbürgers ist immer negativ.

Solche Dissidenten wie ich einer bin, versucht man nach und nach den Saft abzudrehen. Solange sie auf Sozialtransfers angewiesen sind, kann man sie auch noch beliebig schikanieren .... nur wenige haben das erkannt und sich entsprechend positioniert.
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Ich wollte dazu eigentlich gar nichts

Garderegiment, Freitag, 25.03.2022, 16:24 vor 763 Tagen @ NST 2563 Views

schreiben!

Weil ich leider keine Kinder in die Welt setzen konnte und daher bei Problemen nichts sagen kann


Mein erster Gedanke heute Morgen war und ist es immer noch!


Sieh an, wieder son paar VerwaltungsArschl........, die sich fein hinter irgendwelchen Paragraphen verstecken.
Und sich zwischendurch noch e..... darauf r....... geholt haben.


RchtsbehelfsBelehrung........... muuuuuuuuh, der RECHTSweg steht Ihnen offen....... muuuuuuuh,
Paragraph sowieso in Verbindung mit sowieso........... muuuuuuuh!

Ich könnte seit der Abwahl des Pfälzers, also seit 24 Jahren, täglich ko......., und mit jeder neuen PolitClownAnsammlung, die jedesmal noch sämtliche Verwaltungen verdichtet haben, wird es nur NOCH schlimmer.

Das ganze Land ist schon länger im Zustande der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung!
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen!

GR

:-) Die Welt ist im Zustand der Insolvenzverschleppung. Mache dir keine Illusionen. "Sicher" falls es das überhaupt noch gibt, ist man weitab von der Zivilisation....

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 21:59 vor 763 Tagen @ Garderegiment 2232 Views

Nichts, das man nicht reparieren könnte .... und vmtl. auch reparieren wird. Die Reparaturvorgänge werden uns aber noch weniger gefallen.

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Dann sei doch froh, daß er dieser Knechtschaft entronnen ist. (owT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 25.03.2022, 16:41 vor 763 Tagen @ NST 2246 Views

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Läuft in Deutschland ...

Soweit ich weiß, dürfen Jugendliche ab 18 wählen, ob sie zwei Staatsbürgerschaften wollen. Ich habe das meiner Tochter empfohlen. Sie wollte das nicht. Sie wollte NUR Deutsche sein. Irgend einen Grund

Olivia @, Freitag, 25.03.2022, 21:56 vor 763 Tagen @ NST 2168 Views

wird sie ja wohl schon haben. Immerhin hat sie 10 Jahre in einer wunderschönen Landschaft in Asien gelebt.

ICH fand das Land schön und hätte gerne den Kontakt gehalten. SIE wollte das nicht!

Du und dein Sohn, ihr lebt in unterschiedlichen Welten. DU solltest das erkennen. Er wird es vielleicht erst sehr viel später erkennen.

Ein Land als "böse" zu bezeichnen - auch wenn das zynisch gemeint ist - bringt dich nicht weiter. So wird das auch hier in Deutschland nicht betrachtet. Das Land ist voll mit Menschen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dein Sohn würde also überhaupt nicht auffallen, wenn er das beantragt. Es ist nur dein Grimm und deine Unversöhnlichkeit gegenüber deinem Herkunftsland, die das "Problem" sind. Wie kommst du auf die Idee, dass dein Sohn ein "Bittsteller" sein würde. Warum bist du so unversöhnlich, wenn HIER die Menschen Fehler machen? Die Menschen machen überall auf der Welt Fehler. Hier vielleicht sogar noch weniger als anderswo. Du lebst friedlich mit einem Monarchen, der nicht in dem Lande ist, das du als Heimat gewählt hast, sondern der es vorzieht, in deinem ehemaligen Heimatland zu leben. Warum tut er das wohl? Irgend einen Grund muß er ja haben. Aber vielleicht kommt er bald wieder, denn unsere Behörden wollen nicht, dass er von Bayern aus sein Land regiert. Sie üben also Druck aus, auch wenn Bayern Könige liebt und vor allen Dingen ihre vielen Wünsche, die sie alle bezahlen müssen.

Nimm die Dinge doch etwas gelassener. Du kannst keinen einzigen Menschen ändern! Weder die Deutschen, noch die Thailänder noch sonst irgend jemanden. Wir müssen uns alle auf irgend eine Art und Weise arrangieren. Anders geht es nicht.

Schau, mich erwischt die Ukraine-Krise zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Hatte ich nicht auf dem Radar. War wohl mein Fehler. Andere hatten es auf dem Radar. Pech.

--
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im Übrigen, mWn gibt es in der BRD sehr wohl Wehrpflicht, nur ausgesetzt!

aman13 @, Freitag, 25.03.2022, 16:05 vor 763 Tagen @ NST 2541 Views

nur als Ergänzug für die Überlegung..
ansonsten ist die Art natürlich abartig würdelos, wie man dort umgeht

Interessant - für wen eigentlich?

Manuel H. @, Freitag, 25.03.2022, 16:20 vor 763 Tagen @ aman13 2554 Views

Das war mal einst nur für Männer und nur im Alter von 18-42, ist m.E. dann ohne Diskussion auf 18-60 erhöht worden.
Wie ist der aktuelle Stand?

Genau so ist es ...

NST @, Südthailand, Samstag, 26.03.2022, 02:51 vor 763 Tagen @ aman13 2143 Views

nur als Ergänzug für die Überlegung..
ansonsten ist die Art natürlich abartig würdelos, wie man dort umgeht

Es ist diese Würdelosigkeit - die hier öffentlich demonstriert wird, von Deutschen Behörden im Ausland. Das wird natürlich hier genau registriert - nicht von mir, ich muss mich wegen meinem Pass dieser Würdelosigkeit zurechnen lassen.

Ich habe das öffentlich gemacht - um klar zu stellen, was es in Wirklichkeit bedeutet - DEUTSCHER - zu sein. Als Demokratie, kann sich davor kein Wähler drücken.
Das Glück des Sohnes ist, er hat das im Jahr erfahren als er Erwachsen wurde - nicht in der Theorie sondern in der Realität - das ich erst mit 40 Jahren anfing zu bereifen. Der Sohn war darauf von mir vorbereitet - ich hatte ihm gesagt, er wird überrascht sein, was ihm geboten wird - wenn er als Deutscher dort vorspricht.
Gruss

--
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Ja was denn nun?

Bergamr @, Samstag, 26.03.2022, 00:44 vor 763 Tagen @ NST 2297 Views

bearbeitet von Bergamr, Samstag, 26.03.2022, 00:49

Hallo NST,

Dein Post erstaunt mich und läßt mich verwundert zurück.

Du bist die Konsequenz in Person, welche den deutschen Fürsorgestaat anprangert, und jetzt:

Gruss-ich kann es immer noch nicht fassen<<

Was kannst Du denn nicht fassen? Daß der Kick Dich persönlich betrifft in Gestalt Deines Sohns? Hey, es werden halt Unterschiede gemacht! Gerecht ist anders, aber das weißt Du doch!

Und wieso drehst Du nachher die Schleife mit:

Ihr lebt einfach in der Deutschlandblase - für alles findet ihr eine Rechtfertigung und habt ein Gesetz, das hervorgezaubert wird - und ihr merkt nicht wie ihr beschissen werdet. Ich persönlich bin klar dagegen - dass der Sohn in D studiert, ihr könnt euch denken warum.<<

Was willst Du mit Deinem Post? Was Du von Dir gibst, ist vollkommen inkonsistent. Du beschwerst Dich über das 'Unrecht', daß Deinem Sohn wiederfahren ist, und auf der anderen Seite schmähst Du das 'Recht', das diesbezüglich eindeutig ist. Rosinenpicken?

Denk nochmal drüber nach. Sonst bist Du nicht anders drauf als die Rentner in TH, die am Stammtisch dort über das Ausbleiben der Rentenerhöhung schimpfen.

Gruß
Bergamr

PS: hab schon mal nachgefragt wg. Faszien - hast Du die Mail bekommen?

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Von dir hätte ich etwas mehr analytische Fähigkeiten erwartet ....

NST @, Südthailand, Samstag, 26.03.2022, 03:05 vor 763 Tagen @ Bergamr 2277 Views

bearbeitet von NST, Samstag, 26.03.2022, 04:04

Was willst Du mit Deinem Post? Was Du von Dir gibst, ist vollkommen inkonsistent. Du beschwerst Dich über das 'Unrecht', daß Deinem Sohn wiederfahren ist, und auf der anderen Seite schmähst Du das 'Recht', das diesbezüglich eindeutig ist. Rosinenpicken?

Es geht nicht um die Gesetzeslage in D - die kann sein wie sie will. Genau das ist doch das Problem.

Was hier passiert ist - ist vergleichbar mit den Sanktionen gegen Russland. (der Schuss geht ins vor allem zuerst ins eigene Knie - natürlich verliert RU Optionen)

In D selbst, das weiss jeder der klar denken kann, gibt es Millionen Neubürger mit deutschem Pass - besonders aus Kreisen der ISIS - die als Soldaten tätig waren oder 2 Pässe haben. Nur den Biodeutschen ist das untersagt.

Ihr rechtfertigt eure eigenen Unterdrückung - redet von Gleichheit, die es gegenüber den Gästen z.B gar nicht gibt. Ihr arbeitet für diese Gäste - und richtig mit dem Deutsch Pass für den Sohn, wollten wir uns in diese Reihe eingliedern.

Dass ihr darüber entrüstet seid verstehe ich - das Problem ist, es wäre ein Deutscher gewesen, der sich diese Vorteile erschleicht. Genau das ist euer Problem - und darüber seid ihr euch kollektiv einig und geht konform mit jeder Regierung, so etwas geht gar nicht.

Denk mal darüber nach ....
Der letzte Pass für den Sohn wurde gemacht, weil damals noch seine Oma lebte und er jederzeit - sofort nach D konnte und genau das war damals auch von nötigen. Die Oma ist tot - seither lag der Pass im Schrank. Erst ich holte ihn heraus u. stellte fest, dass er schon abgelaufen war. Dass der normale Deutsche seine Eltern sowieso zum Abdecker schickt - die Pflegeheime, ist ja dort die neue Humanität.

Na klar, geht es ums Rosinen picken - um was den sonst, dem Biodeutschen allein ist das eben nicht gestattet. Übrigens als Thai kann er immer noch ohne wirkliche Probleme in D studieren - das will aber niemand, ohne Rosinen ist das sinnlos, schaut euch doch einmal eure Studenten an.
Gruss

--
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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Da ich gerne Rosinen esse .....

NST @, Südthailand, Samstag, 26.03.2022, 05:22 vor 763 Tagen @ NST 2252 Views

Na klar, geht es ums Rosinen picken - um was denn sonst...

Ein Leser - ihm sei gedankt, der hat mir folgenden Link geschickt - Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

.... wäre das ein Königsweg? Zumindest wäre dann ganz klar was Sache ist.

Mal angenommen, ihm wird -Deutsch- sein bestätigt, dann könnte doch auch ein Pass erzwungen werden - denn alle Vorgaben sind in Wirklichkeit vorhanden.

Wie seht ihr das?
Gruss

--
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Was genau ist denn nun das Ziel?

Pingpong @, Samstag, 26.03.2022, 14:14 vor 763 Tagen @ NST 1984 Views

bearbeitet von Pingpong, Samstag, 26.03.2022, 14:18

Hallo NST,

was genau willst Du denn nun erreichen?

In einem anderen Post hattest Du Dich so ausgedrückt, dass ich den Eindruck hatte, die dt. Staatsbürgerschaft sei für den Jungen bzw. wohl vor allem für Dich nicht wichtig?

Sollte es Dein Ziel sein, dass der junge Mann die deutsche Staatsbürgerschaft behält / erhält, dann würde ich dringend dazu raten, dass Du einen entspr. Fachmann konsultierst und die erforderlich Kosten aufbringst - eine Beratung kostet ja nicht Haus und Hof.
Und dann hättest Du belastbare Informationen, mit denen Du weiter planen könntest.

Die intellektuelle Degeneration in dieser "BRD" ist VIEL weiter vorangeschritten, als Du es offensichtlich annimmst

MausS @, Samstag, 26.03.2022, 11:22 vor 763 Tagen @ NST 2235 Views

Toll jedoch finde ich, wie Du mit deinem Wirken diese Tatsache selbst in diesem Forum, zumindest für alle noch unindoktrinierten,
immer klarer herausarbeitest.

Du musst jetzt nur noch akzeptieren, was Du siehst - egal wie katastrophisch traurig das alles ist...

Allerbeste Grüße

MausS

--
"Der Tod der Menschheit ist nicht nur ein denkbares Ereignis, wenn der Sozialismus triumphiert, sondern er stellt das Ziel des Sozialismus dar."
Igor Schafarewitsch, 1980

Vielleicht bist du der Einzige .....

NST @, Südthailand, Samstag, 26.03.2022, 12:10 vor 763 Tagen @ MausS 2153 Views

bearbeitet von NST, Samstag, 26.03.2022, 12:14

Du musst jetzt nur noch akzeptieren, was Du siehst - egal wie katastrophisch traurig das alles ist...

.... der mein Anliegen tatsächlich verstanden hat. Wenn ja, verstehst du auch folgendes. Wer hier glaubt ich erwartete, in einem Forum Hilfe zu finden, der versteht gar nicht was in dieser Welt läuft.

Ich habe hier schon so viele Beiträge verfasst, offenbar hat die meisten davon niemand verstanden. Das ist es was mich traurig machen sollte ....

Tut es aber nicht, dieses Stadium hab ich längst hinter mir. So Leute wie mich - nannte man früher Volksschädling - so deutlich wag das aber hier keiner zu schreiben, also mach ich es selbst.

Was ich von Menschen lese, die ich persönlich kenne - zum Fall Putin, da sträuben sich mir die Haare. Putin heute öffentlich auf einem Scheiterhaufen zu verbrennen, das wäre kein Problem ...... das lässt sich problemlos mit dem demokratischen Humanismus vereinbaren.

Eigentlich wollte ich etwas anderes schreiben .... das ist es jetzt geworden.

Alle die mir noch persönlich eine Mail zukommen liessen - dafür bedanke ich mich hiermit.
Gruss

--
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Da können wir aber nichts dafür

Mephistopheles, Samstag, 26.03.2022, 13:35 vor 763 Tagen @ NST 2057 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 26.03.2022, 13:57

Du musst jetzt nur noch akzeptieren, was Du siehst - egal wie katastrophisch traurig das alles ist...


.... der mein Anliegen tatsächlich verstanden hat. Wenn ja, verstehst du auch folgendes. Wer hier glaubt ich erwartete, in einem Forum Hilfe zu finden, der versteht gar nicht was in dieser Welt läuft.

Ich habe hier schon so viele Beiträge verfasst, offenbar hat die meisten davon niemand verstanden. Das ist es was mich traurig machen sollte ....

...wenn du nicht in der Lage bist, dich verständlich auszudrücken. Dass dich das traurig macht, dafür habe ich Verständnis. <img src=" />

Gruß Mephistopheles

Als höflicher Mensch spreche ich meistens durch die Plume ..... gell, griechisch, römischer Bausenklaun - jetzt ist der Faden fast komplett(oT)

NST @, Südthailand, Samstag, 26.03.2022, 13:55 vor 763 Tagen @ Mephistopheles 1942 Views

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Bloß keine Traurigkeit aufkommen lassen...

MausS @, Samstag, 26.03.2022, 22:59 vor 762 Tagen @ Mephistopheles 1977 Views

...wenn du nicht in der Lage bist, dich verständlich auszudrücken. Dass dich das traurig macht, dafür habe ich Verständnis. <img src=" />

Dass gerade Du zu denen gehören würdest, die dafür Verständnis haben, davon bin ich ganz fest ausgegangen.

Nur mit "traurig" wird diese unsere Gemütsverfassung wohl eher nicht ganz treffend beschrieben.
Das verbietet sich allein schon aus der Einsicht in die Unabwendbarkeit des sich immer deutlicher abzeichnenden, so unaufhaltbaren wie folgerichtigen zivilisatorischen Niedergangsgeschehens.

Was sich da gerade vor uns aufzeigt, ist das Ende eines weltumfassenden gesellschaftlichen Zyklus, den nur jene Gruppen und Gemeinschaften irgendwie überstehen werden, die auf dessen Segnungen wenig oder, noch besser, wenn auch kaum noch anzutreffen, gar nicht angewiesen sind.

Viele Exemplare unserer Gattung sind das wahrlich nicht...

Aber welchen höheren universellen Sinn sollte eine weiter andauernde Existenz einer vollkommen verhausschweinerten, sich von jeglicher natürlicher Lebendigkeit immer schneller immer weiter entfernenden "Menschheit", die dieser Bezeichnung schon lange nicht mehr im Allermindesten gerecht wird, überhaupt haben?

Letztendlich wird es darin gipfeln, dass Jeder gegen Jeden antritt, Alle gegen Alle:
alle Wirtschaftenden gegen jedwede Konkurrenten, alle Gläubiger gegen alle Schuldner, alle Zahlungspflichtigen gegen alle Kreditierenden, alle Banken gegen alle anderen Institute, jede Währung gegen alle anderen Zahlungsmöglichkeiten,
alle Staaten und Völker gegen alle anderen Gesellschaften und Religionen und überhaupt ALLE gegen ALLE:
weil alle wissen, dass die Verlängerung des eigenen Überlebens, das Hinauszögern des eigenen, unabwendbaren Niedergangs und Verschwindens, sich nur und ausschließlich auf Kosten aller anderen Teilnehmer an diesem zivilisatorischen Durchlauf, und zu Lasten der uns alle im weitesten Sinne umgebenden Umwelt erzwingen lässt.

Stammt nicht von mir, ich hab's lediglich in meiner Formulierung wiedergegeben.

Und das auch nicht:

"So geht's dahin..."

Klingt unerbittlich, ist aber so.


Für uns alle, vollkommen realitätsblind, noch immer absolut weltfremd das Allerbeste hoffend

MausS

--
"Der Tod der Menschheit ist nicht nur ein denkbares Ereignis, wenn der Sozialismus triumphiert, sondern er stellt das Ziel des Sozialismus dar."
Igor Schafarewitsch, 1980

Die intellektuelle Degeneration in dieser "BRD" beginnt mit der Impfung (mit der Impfung allgemein).

Mephistopheles, Samstag, 26.03.2022, 14:00 vor 763 Tagen @ MausS 2043 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Samstag, 26.03.2022, 14:05

Du musst jetzt nur noch akzeptieren, was Du siehst - egal wie katastrophisch traurig das alles ist...

An Infektionen kann man sterben. So what!

- Aber Impfung ist doch ein Fortschritt, weil kaum noch einer an einer Infektion stirbt?!?

- Das ist richtig. Es überleben auch die, die eine Infektion sonst nicht überlebt hätten, nämlich die Degenerierten. Es heißt Survival of the fittest! Die weniger fit sind, also bereits degeneriert, können mit einer Impfung überleben. Schließlich bilden nach wenigen Generationen die Degenerierten die demokratische Mehrheit.

Aber das ist noch nicht alles, es kommt noch die Arbeitsteilung hinzu. Arbeitsteilung bedeutet dass man die Dinge die ein anderer macht, erst nicht mehr selber machen muss und in kurzer Zeit nicht mehr kann. Arbeitsteiung ist TEAM-Arbeit Toll, Ein Anderer Machts. Daran, dass andere das machen, was man selber nicht mehr kann, degneriert man intellektuell. (Es gab mal das umfassende humanistische Ideal der allseitigen körperlichen und geistigen Bildung. Mens sana in corpore sano.) Lange ist es her. Aber die körperlichen und geistigen Fähigkeiten bleiben nur erhalten, wenn man sie täglich anwendet, ansonsten verkümmern (degenerieren) sie.
Es gibt tatsächlich seit Entdeckung der bis vor 100 Jahren noch existierenden Jäger und Sammler, die keine Arbeitsteilung und keine Impfung kannten, deutliche Hinweise darauf, dass die uns körperlich und geistig überlegen waren.

Gruß Mephistopheles

Den "Amtsschimmel" hat es immer schon gegeben. Das ist übrigens keine exklusiv deutsche Erfindung. :-)

Olivia @, Samstag, 26.03.2022, 15:07 vor 763 Tagen @ MausS 1926 Views

Ich kenne Weltgegenden die toppen das locker.

Die Frage ist: WIE geht man mit solchen Situationen um????

FALLS man als Zielsetzung haben sollte, sein ANLIEGEN trotzdem durchzusetzen, dann wird man sich anders verhalten müssen, als wenn man sich eigentlich nur über "die schlimme Situation der Welt und insbesondere die der BRD" AUSTAUSCHEN möchte.

Das sollte man ggf. etwas klarer kommunizieren.

Ich jedenfalls habe das Anliegen wohl falsch verstanden, denn ich dachte, es würde nach einer LÖSUNG gesucht. Lösungen kosten bisweilen auch Geld......

--
For entertainment purposes only.

Scheinbar hast Du mich überschätzt

Bergamr @, Samstag, 26.03.2022, 18:20 vor 762 Tagen @ NST 2022 Views

Hallo NST,

es tut natürlich meinem Ego gut, daß Du mich höher eingeschätzt hast, als ich Dir tatsächlich antworten konnte.

Leider verstehe ich immer noch nicht Dein eigentliches Anliegen.

Mein Verständnis Deines Anfangspost: Du hast Dich darüber aufgeregt, daß man (deutsche Botschaft) dem Ansinnen Deines Sohnes auf Ausstellen/Verlängern des deutschen Reisepasses nicht entsprochen hat (nach deutschen Gesetzesbuchstaben legitim); und Du nach Wegen suchst, dieses Vorhaben zum Wohl Deines Sohnes trotzdem durchzusetzen.

Soweit, so gut, mach ich als Vater auch nicht anders, immer das Beste für meine Kinder.
Und daß Du dafür auch nicht einen teuren Rechtsanwalt beauftragen willst, kann ich auch gut verstehen.

Aber ab hier verstehe ich Deine Folgegedanken nicht mehr. Einerseits ist Dir aufgrund Deiner eigenen Erfahrungen klar, daß 'die Mühle mahlt', andererseits kannst Du gar nicht anders, als empört auf 'das Mahlen der Mühle' zu reagieren. Deshalb mein Satz: Ja was denn nun?!?

Es ist doch klar, daß:
- die Schwachen schwach bleiben sollen
- die Deutschen weniger wert sind als die 'Goldstücke'
- einige Schweine gleicher sind
- etc. ....

Ich verstehe Deinen gedanklichen Bogen von der Reaktion der deutschen Botschaft zur Schmähung der 'Deutschen' (in ihrer Demokratie-Gläubigkeit) einfach nicht. Und auch nicht die Gleichsetzung mit den Sanktionen gegen Rußland. Außer Du willst Deinen Beitrag als Metapher, als Spiegel verstanden wissen, mit welcher Doppelmoral und Heuchelei hier der Betrieb läuft. Aber das wissen doch diejenigen, die es wissen wollen, schon lange. Und die es nicht wissen, werden es auch in absehbarer Zukunft nicht merken.

Langer Rede kurzer Sinn: es tut mir leid, daß ich Dich ob meiner analytischen Fähigkeiten enttäuscht habe, aber vielleicht solltest Du Dir eine weniger kryptische Art zu schreiben angewöhnen.

Gruß
Bergamr

PS: ... und die Faszien ... ?

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Alles hat seine Ursachen ..... die daraus resultierenden Folgen, können nicht aufgehalten werden ......

NST @, Südthailand, Sonntag, 27.03.2022, 03:55 vor 762 Tagen @ Bergamr 1960 Views

bearbeitet von NST, Sonntag, 27.03.2022, 04:25

Ich verstehe Deinen gedanklichen Bogen von der Reaktion der deutschen Botschaft zur Schmähung der 'Deutschen' (in ihrer Demokratie-Gläubigkeit) einfach nicht. Und auch nicht die Gleichsetzung mit den Sanktionen gegen Rußland. Außer Du willst Deinen Beitrag als Metapher, als Spiegel verstanden wissen, mit welcher Doppelmoral und Heuchelei hier der Betrieb läuft. Aber das wissen doch diejenigen, die es wissen wollen, schon lange. Und die es nicht wissen, werden es auch in absehbarer Zukunft nicht merken.

Ich stelle hier die Antwort ein, die ich einem Schreiber gab, der mich per Mail kontaktierte .... sind ne Menge Rechtschreibfehler drin :-P

Mit der Metapher - so könnte man das am ehesten beschreiben.

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Wie gesagt, ich persönlich wollte nie, dass der Sohn das Erststudium in D absolviert - die Gründe sind doch offensichtlich. Die Erinnerungen des Sohnes an D, stammen aber nur aus seiner Kindheit - und die waren wie gesagt positiv. Jetzt kennt er auch einen Teil der anderen Seite - die einen deutschen Staatsbürger (besonders im Ausland - der Beistand sucht) ausmachen. Diese Lektion sitzt, also alles ist in Wirklichkeit sehr gut gelaufen. Wenn er die Deutsche Staatsbürgerschaft will - wird er sie sich auch wiederholen, er wird alles dazu lernen, was nötig ist und was er wissen muss. So geht der Weg .... nur so.

Der Faden hier - das ist eure Lektion - der Unterhaltungsteil, wenn ihr glaubt, das alles geht euch überhaupt nichts an, was der Spinner hier so sch(t)reibt - dann ist es so.

PS: ... und die Faszien ... ?

Es tut sich was. Allerdings kann ich noch nicht klar bestimmen was. Fakt ist folgendes: mit Hilfe der Faszienrollen u. den harten Bällen bin ich in der Lage, die teilweise extremen Schmerzen im erträglichen Level zu halten.

Die ursprünglichen Rückenschmerzen hatten sich gewandelt zu dem klassischen Ischias Syndrom, mit Ausstrahlung bis in den Fuss hinein. Das wiederum hat sich weiter entwickelt zu einer Problemzone innerhalb des Gesässmuskels .... so fühlt es sich auf jeden Fall mal an.

Es gibt Tage nach dem Aufwachen, die sind fast schmerzfrei, dann kommen wieder Tage, da kann ich ohne vorherige Übungen nicht einmal auf dem Stuhl sitzen ....

Die Ursachen für diese unterschiedlichen Ereignisse - das ist es was mir ein Rätsel ist - denn mein Tagesablauf war im Prinzip immer gleich.

So sieht es aus - es geht was, aber was?
Gruss

PS: hier ist immer wieder Auswandern ein Thema .... wer auswandert ohne mehre Mill. Euro wandert aber immer mit dem Handicap der deutschen Staatsbürgerschaft aus @Oliva - du hast das Handicap noch überhaupt nicht wahrgenommen.
Der Sohn u. die Frau sind frei - ich bin es nicht, auch nicht in TH - die deutsche Staatsbürgerschaft hat mich am Wickel. Dieser Faden handelt genau davon ....

Ich glaube Paraguay ist der hippe Staat der Ungeimpften u. Querdenker. Selbstdenker würden sich mal die Strukturen der Staaten in Südamerika anschauen - und wer da genau auf diversen Rattenlinien aus dem Schussfeld gezogen wurde - und wohin.
Für einen Selbstdenker - wäre das grundsätzlich eine NoGo Area. Die Deutschen Botschaften dort - sind schon mindestens seit hundert Jahren in die dortigen Geschäfte eingebunden. Da war doch hier im Forum ausgiebig über Billy Six ? - und diese Verstrickungen diskutiert worden. Wie gesagt eben nur diskutiert.
Hier habt ihr einen direkten Live Bericht hautnah geliefert bekommen - aus Asien, nicht aus dem Sumpf in Südamerika - der sicher noch weit aus tiefer und vor allem lebensgefährlicher ist. Ich würde mir als Sozialstaatler genau überlegen - ob ich einen 2 Frontenkrieg bestehen kann - der nichts brauchbares dazu gelernt hat und glaubt der Weihnachtsmann verteilt Geschenke. Ich bin nur mit einer Partei im Kriegszustand .... und die können mich zumindest derzeit nicht angreifen.

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!

Zustimmung, Bergamr; bin ebenso irritiert von nunmehr gezeigter Mentalität. "Ich-zahle-keinen-Cent-arbeitet-ihr-doch-bitte-für-micht"? (oT)

Wayne Schlegel @, Samstag, 26.03.2022, 09:03 vor 763 Tagen @ Bergamr 2070 Views

(oT)

Bei Juraforum.de gibt es viele Fachanwälte, evtl. einen Versuch wert?

Reikianer @, Samstag, 26.03.2022, 03:44 vor 763 Tagen @ NST 2109 Views

bearbeitet von Reikianer, Samstag, 26.03.2022, 03:56

Hallo NST,

ich hoffe, der Eintrag hilft Dir weiter.
Kann nichts über die aktuelle Qualität des Forums sagen, aber vor ein paar Jahren habe ich bei juristischen Problemen dieses Forum immer zuerst bemüht.

https://dasgelbeforum.net/index.php?id=549310

Viel Erfolg[[top]]

recht.de

Pingpong @, Samstag, 26.03.2022, 14:13 vor 763 Tagen @ Reikianer 2013 Views

Auch von mir ein Tipp:

auf https://www.recht.de sind viele Juristen unterwegs, die zahlreichen Fragen und Themen hilfreich kommentieren.

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