Das ist nicht korrekt. (mT)

DT, Mittwoch, 02.03.2022, 18:36 (vor 796 Tagen) @ Manuel H.1585 Views

Schon vorher war die Altersgrenzen im V-Fall 60, und die Grenze für Wehrpflicht und Reservepflichtübungen war 45. Gar nichts wurde beim Jugoslawienkrieg geändert, das hätte nämlich einer Änderung von §3 Abs. 4 u. 5 WpflG bedurft.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung