@Falkenauge: Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Samstag, 08.09.2018, 11:51 vor 2058 Tagen 4876 Views

Hallo Falkenauge,

Du hattest hier vor einigen Wochen dargelegt, wie man den staatlichen Zwangsgebühreneintreibern des Rundfunkbeitrags etwas Sand ins Getriebe streuen kann, indem man gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegt. [[freude]]

Ich bin also im Juni meiner "Zahlungsverpflichtung" nicht nachgekommen und habe - wie von Dir beschrieben - jetzt, nach etwa 9 Wochen, eine Zahlungsaufforderung bekommen. Allerdings nicht als 1. Mahnung, sondern sofort als "Festsetzungsbescheid" mit 8 Euro Säumniszuschlag.

Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, dass es sich bei diesem Festsetzungsbescheid um einen "vollstreckbaren Titel" handele, mit dem die "Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung" gegeben seien. Wenn ich den offenen Gesamtbeitrag umgehend begleiche, könne ich "Mahnmaßnahmen vermeiden", die mit weiteren Kosten verbunden seien.

Auf der Rückseite des Schreibens zeigt mir dann der Staat seine "Rechtshilfebelehrung" genannten Folterinstrumente:

- Sollte ich der Festsetzung widersprechen, hätte dies keine aufschiebende Wirkung, ich müsste trotzdem sofort zahlen

- Sollte diese Zahlung nicht unverzüglich erfolgen, könnten Vollstreckungsmaßnahmen veranlasst werden

- Daneben könne ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren" eingeleitet werden, in dem eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 EUR verhängt werden könne

- Sollte ich weiterhin nicht rechtzeitig zahlen, werde auch zukünftig sofort ein Säumniszuschlag fällig


Ich denke, hier lässt die DDR freundlich grüßen. Auf in das linke Paradies, wo alle im Dienste des Sozialismus ihre Beiträge leisten müssen.

Liebes Falkenauge, was sollte ich an dieser Stelle Deiner Meinung nach tun?

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

zur Inspiration

Friedrich @, Samstag, 08.09.2018, 12:23 vor 2058 Tagen @ Otto Lidenbrock 4354 Views

https://www.youtube.com/watch?v=rSLMCXI8ZW4&feature=youtu.be

Es funktioniert nicht (mehr) - Anzeige wurde bald abgelehnt mit der Begründung: ich wolle doch blos keine GEZ bezahlen [[freude]] - hab ich schriftlich von einem leitenden Oberstaatsanwalt.

Man kann sie wenigstens zwingen, ihren eigenen Rechtsbankrott zu erklären.

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)

Drei Fragen dazu

solstitium @, Sonntag, 09.09.2018, 12:50 vor 2057 Tagen @ Friedrich 2335 Views

https://www.youtube.com/watch?v=rSLMCXI8ZW4&feature=youtu.be

Moin Friedrich,
danke für das interessante Video.


Für mich ergeben sich mehrere Fragen:


1. Warum ist die GEZ nicht „rechtsfähig“?

Schlussendlich agiert sie im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalten, und diese sind nach meinem Kenntnisstand durchaus rechtsfähig, oder nicht?
„Gegen wen muss man also „rechtlich“ vorgehen, nicht viel eher gegen die Sendeanstalten, statt gegen den sogenannten „Beitragsservice“?

2. Rechtlicher/Vertraglicher Verstoß gegen den Sendeauftrag der Landesrundfunkanstalten?

Im Statut der Rundfunkanstalten steht der Auftrag, ergo der „Vertragsbestandteil“ gegenüber dem Konsumenten, der UNABHÄNGIGEN und UNPARTEILICHEN Berichterstattung sprich der völligen Neutralität gegenüber all dem worüber berichtet wird.

Diese Neutralität, ich weiss nicht, ob es nur mir so geht, kann ich seit Jahren nicht erkennen.

Wenn also die Sendeanstalten belegbar vertragsbrüchig geworden sind, kann der Vertragspartner „Beitragszahler“ seinerseits, wie bei Verträgen üblich, (man redet dabei gern vom Rundfunkstaatsvertrag) Maßnahmen ergreifen, die m.E. auch mit der Streichung der Zahlungen bis zu 100% als Druckmittel denkbar wären, um die vertraglich zugesicherte neutrale Berichterstattung einzufordern, oder liege ich falsch?


3. Beispiele erfolgreicher Klagen gegen GEZ?

Gegenwärtig habe ich eine bislang nicht verifizierte Mitteilung über eine (angeblich) erfolgreiche Klage gegen die GEZ eines mir namentlich bekannten Anwaltsbüros aus Norddeutschland, welches dem Mandanten auf Lebenszeit von den Beiträgen „befreit“ hat.
Der Mandant seinerseits erklärte, daß er aus Altersgründen (zwischen 20 und 30 Jahren) die Investition Rechtsstreit, kontra lebenslange GEZ Zahlungen durchkalkuliert hat, und es ein für ihn aus Altersgründen effizient sei, den Rechtsstreit zu beginnen, den er, der bislang nicht bestätigten Mitteilung gewann.

Dies kann, wenn es denn stimmt, doch kein Einzelfall sein, ergo kennt hier sicherlich jemand weitere Beispiele erfolgreicher Klagen gegen die GEZ?

Danke vorab, wenn jemand dazu was weiß!

--
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=568547
[image]

"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)

Ruhe bewahren

Falkenauge @, Samstag, 08.09.2018, 12:35 vor 2058 Tagen @ Otto Lidenbrock 4450 Views

Hallo Otto,
offenbar haben sie das Verfahren verschärft. Bei mir kam erst nach 2 Mahnungen der Festsetzungsbescheid.

Ich würde Widerspruch einlegen und abwarten. Bei mir ist seit meinem Widerspruch im Oktober 2017 nichts erfolgt. Wenn eine Zwangsvollstreckung käme, würde ich bezahlen und dann wieder die Zahlung verweigern usw.
Die sind offenbar schwer überlastet durch die vielen Zahlungsverweigerer.

Nächsten Monat werde ich an die Entscheidung über meinen Widerspruch erinnern, damit ich dann gegen die Zurückweisung meines Widerspruches klagen kann.

Gruß
Falkenauge

Ein Weitermachen wäre töricht

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Samstag, 08.09.2018, 16:07 vor 2058 Tagen @ Falkenauge 3872 Views

Ich würde Widerspruch einlegen und abwarten. Bei mir ist seit meinem
Widerspruch im Oktober 2017 nichts erfolgt.

Die Rechtsbehelfsbelehrung weist mich zwar explizit darauf hin, dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kann, erklärt aber klar und deutlich, dass dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte, was bedeutet, dass ich den geschuldeten Betrag trotzdem zahlen müsste. Da bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wäre also trotz meines Widerspruchs eine Zwangsvollstreckung möglich, wenn ich jetzt nicht unverzüglich bezahle.

Ganz ehrlich, auf diesen Ärger und die vermutlich entstehenden Mehrkosten habe ich absolut keinen Bock! Ganz am Ende kann ich mich zwar rühmen, gegen die Raubritter aufbegehrt zu haben, habe aber jede Menge Schreibkram und Zusatzkosten gehabt. Gebracht hat es letztendlich nur der Post etwas, erreicht habe ich praktisch gar nichts.

Gegen diesen Goliath fehlt mir einfach die geeignete Steinschleuder; die offene Feldschlacht werde ich absolut sicher verlieren. Auch wenn man mir jetzt ein Einknicken vorwerfen sollte, ein Weitermachen halte ich für töricht.

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Viele Davids

Falkenauge @, Samstag, 08.09.2018, 16:34 vor 2058 Tagen @ Otto Lidenbrock 3589 Views

Die Rechtsbehelfsbelehrung weist mich zwar explizit darauf hin, dass ich
gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kann,
erklärt aber klar und deutlich, dass dieser Widerspruch keine
aufschiebende Wirkung hätte, was bedeutet, dass ich den geschuldeten
Betrag trotzdem zahlen müsste. Da bereits ein vollstreckbarer Titel
vorliegt, wäre also trotz meines Widerspruchs eine Zwangsvollstreckung
möglich, wenn ich jetzt nicht unverzüglich bezahle.

Das stand bei mir auch. Trotzdem ist bis heute keine Zwangsvollstreckung erfolgt. Die schaffen das gar nicht mehr. Und je mehr die Zahlung verweigern, desto größer werden die Schwierigkeiten für das System.

Und wenn wirklich ein Gerichtsvollzieher auftauchen sollte, werfen dich die zusätzlichen Vollstreckungskosten auch nicht um. Und beim nächsten Mal kannst Du ja gleich beim neuen Festsetzungsbescheid zahlen, wenn Du die Vollstreckungskosten vermeiden willst.

Nicht so kleinmütig sein. Damit verändert man kein System. Viele kleine Steinschleudern bringen den Goliath zu Fall. [[la-ola]]

Du musst deinen Arsch hochkriegen

Ötzi @, Samstag, 08.09.2018, 17:46 vor 2058 Tagen @ Otto Lidenbrock 3836 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 08.09.2018, 18:07

Hey Otto,

bischen Mut braucht man schon. Die Chancen, dass für sehr lange Zeit gar kein GV auftaucht, stehen gut. Bei mir ist nie einer aufgetaucht, und ich habe schon über €1000 Rückstand. Hier mein Fall:

Ich habe bisher noch keinen Euro gezahlt. Ich war vor der Umstellung auf die Haushaltsgebühr zum 1. Januar 2013 nicht bei der GEZ gemeldet. Circa in 2014 oder 2015 kam dann das erste Schreiben der GEZ. Die habe ich alle ignoriert. Dann in circa 2015 der erste Feststellungsbescheid. Da habe ich dann immer Widerspruch eingelegt, bei jedem Feststellungsbescheid mit jeweils einem anderen Grund (Verwirrtaktik). Anfang 2017 kam dann der Widerspruchsbescheid, in dem sie tatsächlich auf die meisten von mir in den Widersprüchen gebrachten Argumente eingegangen sind. Daraufhin habe ich dann beim Verwaltungsgericht geklagt inkl. Eilantrag gegen Vollstreckung. Den Eilantrag sowie die knapp 100-seitige Klageschrift habe ich von GEZ-Boykott aus einem Verfahren in einem anderen Bundesland kopiert. Was da drin stand, war mir ziemlich egal, es ging mir nur darum, maximal Sand ins Getriebe zu streuen.
Zunächst ging der Schriftverkehr zügig zwischen Verwaltungsgericht, mir, und dem Südwestrundfunk hin- und her. Ein Anwalt des SWR hat dann meinen Eilantrag im Detail auseinandergenommen, was ihn sicherlich viele hochbezahlte Stunden Arbeit gekostet hat.
Das Gericht hat dann meinen Eilantrag abgelehnt und mir nahegelegt, das Hauptsacheverfahren mit Gerichtsbescheid, Einzelrichter und ohne mündliche Verhandlung abzuschließen. Das habe ich alles abgelehnt, auf die zu dem Zeitpunkt noch laufenden Verfahren beim Bundesverfassungericht und auf Europa-Ebene hingewiesen und auf mündliche Verhandlung etc. pp. bestanden. Ich habe da nie viele Zeit investiert. Der Hinweis auf laufende Verfahren mit Nennung der jeweiligen Ziffern sollte denen nur vorgaukeln, ich würde alles im Detail verfolgen und habe juristische Detailkenntnisse. Die sollten ruhig denken, ich sei ein versierter Gegner auf dem juristischen Schachbrett. Dabei hatte ich nur kurz gegoogelt.

Das war im Sommer 2017. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Lediglich ein Schreiben von einer Anwältin des SWR, ich solle doch endlich zahlen, sonst würde sie die Zwangsvollstreckung *wieder* beantragen. Wobei ich von der hiesigen Vollstreckungsbehörde noch nie etwas gehört habe. Wahrscheinlich wartet das Verwaltungsgericht auf eine Stellungsnahme des SWR zu der knapp 100-seitigen Klageschrift.

Jetzt harre ich der Dinge mit deutlich über €1000 Euro Zwischengewinn durch Nichtzahlen. Viele Optionen habe ich nicht mehr. Nach dem Hauptsacheverfahren könnte ich vor dem Oberwaltungsgericht weiterklagen (Anwaltszwang), wobei ich aber dann gar keinen Anwalt habe und die Klage wieder zurückziehe. Das würde noch Zeit bringen bei vermutlich vernachlässigbaren Kosten. Mein Konto, das der Vollstreckungsbehörde (Stadtkasse) bekannt war, habe ich vorsichtshalber aufgelöst. Da bräuchten sie jetzt schon einen Kontenabruf, um direkt an mein Geld zu kommen. In einem Jahr ziehe ich voraussichtlich um, das würde dann nochmal Zeitgewinn bringen. Einknicken kommt für mich nicht mehr in Frage.

Gruß,

Ötzi

Beharrlichkeit und Wille zum Widerstand

Otto Lidenbrock @, Nordseeküste, Samstag, 08.09.2018, 20:39 vor 2058 Tagen @ Ötzi 3261 Views

Lieber Ötzi,

ich verneige mich tief und ehrfürchtig vor Deiner Beharrlichkeit und Deinem unerschütterlichen Willen zum Widerstand. Ich wünschte die Nerven und die Geduld für Deine Vorgehensweise zu haben, die ganz sicher die Richtige gegen diese Bande ist. Mein Herz sagt mir, gib nicht auf, zeige Mut und begib dich auf den Ritt durch die Instanzen. Mein Verstand legt mir nahe, aufzugeben und zu zahlen, denn irgendwann werde ich vermutlich zahlen müssen und dann eben alles auf einmal. Leider habe ich keinerlei Hoffnung, dass dieser Kelch an uns vorübergehen wird, es wäre vermutlich das erste Mal.

Ich danke Dir für Deine ausführliche Schilderung, ich werde über die Sache nochmals nachdenken.

Liebe Grüße, Otto

--
"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton

Hoffentlich Nachdenkhilfe anstelle zusätzlicher Verwirrung

neptun, Samstag, 08.09.2018, 22:29 vor 2058 Tagen @ Otto Lidenbrock 3267 Views

Hi Otto Lidenbrock,

unter dem Suchwort "Rundfunkstaatsvertrag" und Username "CrisisMaven" sowie "Literaturhinweis" findest Du hier im Gelben folgende vier Beiträge, die Dir (evtl. mit weiteren Verlinkungen) hoffentlich beim weiteren nochmaligen Nachdenken hilfreich sind:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=434686
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=427426
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=426066
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=325129

LG neptun

--
Wählen? AfD! (Das ist derzeit alternativlos.)
Weil es permanent besonders aktuell ist:
"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

CM überbewertet den Rechtsstaat, übersieht den Konstruktionsfehler des GEZ-Beitrags

Ötzi @, Dienstag, 11.09.2018, 09:34 vor 2056 Tagen @ neptun 2011 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 11.09.2018, 09:49

Hi Otto Lidenbrock,

unter dem Suchwort "Rundfunkstaatsvertrag" und Username "CrisisMaven"
sowie "Literaturhinweis" findest Du hier im Gelben folgende vier Beiträge,
die Dir (evtl. mit weiteren Verlinkungen) hoffentlich beim weiteren
nochmaligen Nachdenken hilfreich sind:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=434686
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=427426
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=426066
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=325129

LG neptun

Hallo Neptun,

die Hinweise und Links von CM kenne ich, ein Teil davon bezieht sich ja auf Postings von mir. Klar ist, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wasserdicht ist, es gibt da kein Schlupfloch, bei dem man vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Das haben ja die Urteile in der Zwischenzeit auch gezeigt.
Das Problem für die Diktatoren liegt darin, dass der Einzug der Rundfunkgebühr nicht vom Lohn erfolgt wie bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist eine Autorisierung durch die Beitragszahler erforderlich. Darin liegt der Kontruktionsfehler. Und da man den Schlafschafen kaum noch verfügbares Geld übrig lässt, kämpfen die Diktatoren jetzt nicht nur gegen die paar hundert tausend politischen GEZ-Verweigerer, sondern auch gegen Millionen Verweigerer, die einfach deswegen nicht zahlen, weil sie das Geld für Zigaretten, für's Auto etc. brauchen, und teils sogar für Lebensmittel. Selbst wenn mal erfolgreich verstreckt wird, nach ein paar Monaten ist man trotz Säumnisgebühren und Vollstreckungskosten wieder in der Gewinnzone. Ökonomisch rechnet sich das Verweigern, wenn man mehr Zeit in der Gewinnzone verbringt als in der Verlustzone.

CM geht einfach davon aus, dass auch Millionen Nichtzahler so einfach vollstreckt werden können. Mir scheint es aber so zu sein, dass viele Vollstreckungsbehörden gar nicht mehr nachkommen oder kaum Interesse daran haben. Wahrscheinlich bekommen sie zu wenig Geld für's Vollstrecken.
Die ganze Verwaltung incl. Rundfunk ist zu stark föderalisiert und die Befehlskette nicht stramm genug. CM geht davon aus, dass sich der Staatsapparat wie in der Vergangenheit durchsetzen wird.

Wie sich das weiter entwickelt ist offen. Je eher die nächste Konjunkturkrise kommt, desto besser.

Gruß,

Ötzi

Hast du auch aufgepasst, dass die deine Daten nicht an die Schufa, CrifBürgel oder sonstige Auskunfteien weitergeleitet haben

Mephistopheles, Sonntag, 09.09.2018, 08:35 vor 2058 Tagen @ Ötzi 2691 Views

Jetzt harre ich der Dinge mit deutlich über €1000 Euro Zwischengewinn
durch Nichtzahlen. Viele Optionen habe ich nicht mehr. Nach dem
Hauptsacheverfahren könnte ich vor dem Oberwaltungsgericht weiterklagen
(Anwaltszwang), wobei ich aber dann gar keinen Anwalt habe und die Klage
wieder zurückziehe. Das würde noch Zeit bringen bei vermutlich
vernachlässigbaren Kosten. Mein Konto, das der Vollstreckungsbehörde
(Stadtkasse) bekannt war, habe ich vorsichtshalber aufgelöst. Da
bräuchten sie jetzt schon einen Kontenabruf, um direkt an mein Geld zu
kommen. In einem Jahr ziehe ich voraussichtlich um, das würde dann nochmal
Zeitgewinn bringen. Einknicken kommt für mich nicht mehr in Frage.

Das machen manche Gläubiger und solche, die sich einbilden, berechtigte Forderungen zu haben, manchmal gerne aus Rache, wenn sie im
Hauptverfahren nicht weiterkommen, sprich, ihnen die Kosten für die Titulierung zu hoch sind. Muss man ihnen ausdrücklich untersagen.
Kostenlose Selbstauskunft bringt Licht ins Dunkel.

Gruß Mephistopheles

Datenschutzgesetz unterstützt - Gewusst wie!

der_Chris @, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 10.09.2018, 11:59 vor 2056 Tagen @ Mephistopheles 2173 Views

Das machen manche Gläubiger und solche, die sich einbilden, berechtigte
Forderungen zu haben, manchmal gerne aus Rache, wenn sie im
Hauptverfahren nicht weiterkommen, sprich, ihnen die Kosten für die
Titulierung zu hoch sind. Muss man ihnen ausdrücklich untersagen.
Kostenlose Selbstauskunft bringt Licht ins Dunkel.

Gruß Mephistopheles

Hier hat die neue DSGVO doch was Gutes. Der Informant gibt nämlich Daten von Dritten (dem Schuldner) weiter (Bonitätsüberwacher...) und Artikel 14 DSGVO regelt das ganz explizit. Will heissen, gibt einer die personenbezogenen Daten weiter, muss der Betroffenen darüber informiert werden.

Bitte mal selber nachlesen.

Wenn Schuldner also entdeckt, dass Bürgel oder Schufa über einen Eintrag bzgl.GEZ verfügen UND es liegt keine Info dazu vor, dann wäre mal eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten fällig.

Man kann dieses System mit seinen eigenen Waffen an den Wahnsinn treiben.

Im übrigen vielleicht auch interessant, dass das Geschäftsmodell der Schufa massiv wankt. DSGVO Artikel 15 regelt das.

Klick mich

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!

Habe nicht vor, jemals einen Kredit aufzunehmen (oT)

Ötzi @, Dienstag, 11.09.2018, 09:46 vor 2056 Tagen @ Mephistopheles 1874 Views

- kein Text -

Kein Problem. Der Kredit wird an deiner Statt für dich aufgenommen.

Mephistopheles, Dienstag, 11.09.2018, 11:55 vor 2055 Tagen @ Ötzi 1831 Views

bearbeitet von Mephistopheles, Dienstag, 11.09.2018, 12:02

Zu was schreiben wir hier Dottore, Phoenix5, Silke, manchmal vermisse sogar ich Zarathustra, und viele andere seit nunmehr länger als 10 Jahren hier, wenn dann solche Wortmeldungen kommen?

Die Staatsverschuldung stieg genau ab dem Moment exponentiell an, als Privatleute und Unternehmen nicht mehr genügend Kredite aufnahmen für die Bedürftnisse der Wirtschaft. Beggar the nightbour nennt sich diese Politik.
Als auch die alte BRD nicht mehr ausreichend Kredite aufnahm für die Bedürfnisse der Wirtschaft, wurde ihr die Deutsche Einheit beschert. So ein Zufall aber auch. Damit konnten die Staaatsschulden erstmalig in Billionenhöhe getrieben werden.
Als auch die wiedervereinigte BRD nicht mehr genügend Kredite aufnahm für die Bedürfnisse der Wirtschaft und die Vereinigungaskonjunktur nachließ, wurde uns der Euro beschert. Damit haben wir erstmalig die Möglichkeit, die gesamten Schulden auf den zig-Billionenbereich zu hieven.
Und da kommt dieser Steinzeitmohikaner daher: Aber ICH habe noch niemals einen Kredit aufgenommen.

Um so besser. Für umso mehr Kredite darfst du folglich haften.

Gruß Mephistopheles

Hast Du nicht einen Nachbarn mit Reg.-Nr. mit dem Du in Wohngemeinschaft lebst? (oT)

Mitmacher @, Sonntag, 09.09.2018, 12:14 vor 2057 Tagen @ Ötzi 2279 Views

- kein Text -

--
"Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt." - Thomas Mann, Der Zauberberg

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)

Definitiv total überlastet

StillerLeser @, Sonntag, 09.09.2018, 11:06 vor 2057 Tagen @ Otto Lidenbrock 2828 Views

Zitat Ötzi

ich solle doch endlich zahlen, sonst würde sie die Zwangsvollstreckung *wieder* beantragen.

Bei mir ähnlich (Bayern): Die Forderung läuft seit 2014. Anfangs hab ich immer brav widersprochen, das mache ich schon lange nicht mehr, ich ignoriere einfach alles. Die spielen nur "Rechtsstaat".

2017 der Obergerichtsvollzieher, letzte Chance, sonst Kerker, Pranger, Streckbank.
Ignoriert.
Sechs Wochen danach ein Schreiben von einer Inkassofirma.
Die waren auf oberster Ebene angekommen, lassen das sausen und fangen wieder ganz unten an.

Dann versuche mal als nächstes, bei deiner Bank einen Kredit zu bekommen oder deinen Strom- oder Telefonanbieter zu wechseln (oT)

Mephistopheles, Sonntag, 09.09.2018, 12:35 vor 2057 Tagen @ StillerLeser 2326 Views

- kein Text -

Meine Stadtwerke haben einen Tarif mit Vorauszahlung für ein ganzes Jahr, ist sogar billiger (oT)

Ötzi @, Dienstag, 11.09.2018, 09:54 vor 2056 Tagen @ Mephistopheles 1868 Views

- kein Text -

...so kann man es auch nennen.

Mephistopheles, Dienstag, 11.09.2018, 11:33 vor 2055 Tagen @ Ötzi 1923 Views

§ 14 Vorauszahlungen

§ 14 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Grundversorger ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. 2Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. 3Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
https://www.buzer.de/gesetz/7424/a146070.htm

Aber dein wording ist genial. [[top]] [[hüpf]] [[applaus]]

Gruß Mephistopheles

Werbung