Gibt es schon Ergebnisse aus der Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema Masern?

Konstantin ⌂, Waldhessen, Dienstag, 22.09.2026, 07:25 (vor 9 Stunden, 4 Minuten) @ Brutus448 Views

Heute wird um 13.00 auf Initiative von Dr. Weikl der Petitionsausschuß gegenüber vom Reichstag (andere Spreeseite) zusammentreffen.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1216234

Mir sind persönlich 2 Familien bekannt, eine mit 5 eine andere mit 9 Kindern, die AUS DIESEM GRUND das Land verlassen haben und sich außerhalb irgendwie "durchschlagen".
Darüber hinaus sitzen Tausende von deutschen Familien auf gepackten Koffern diese Sitzung von heute abwartend.


Gibt es schon Neuigkeiten zum Thema?
Sind die "Tausende von deutschen Familien" nun abgereist oder haben sie eine Perspektive im Land gefunden?

Im übrigen finde ich die Überschrift auf der Petitionsseite falsch:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1216234
Forderung nach Aufhebung der Masern-Impfpflicht wird beraten.

Es gibt keine Masern-Impfpflicht in D.
Es gibt vielmehr eine Masernschutz-Nachweispflicht. Diese kann durch drei Wege erfüllt werden:
1. Impfung
2. Nachweis, daß die Krankheit durchgemacht war (Titer-Bestimmung)
3. Nachweis, daß eine Impfung kontraindiziert ist

Aus der Corona-Zeit wissen wir, daß Ärzte, die sich zum Wohl der Patienten entschieden hatten und beispielsweise Maskenbefreiungsatteste ausstellten, verdächtigt und teils bis heute gejagt und bestraft wurden / werden. Daher ist auch der Schutz der Ärzte ein zu beachtender Punkt.

Aus Selbstschutz sind die wenigsten Ärzte bereit, den Punkt 3 zu attestieren. Es gibt sie jedoch. Man muss sie nur finden und zwar am besten lange bevor der Nachwuchs schulpflichtig wird, damit ein stabiles Vertrauensverhältnis entstehen konnte.

Sehr interessant ist beim §20 Absatz 9 die Nummer 3:
"eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat."

Das heißt konkret: Die Eltern können mit einem Arztattest (Impfung=kontraindiziert) zu einer beliebigen staatlichen Stelle (oder Leitung einer genannten Einrichtung nach Absatz 8 Satz 1), dort das Attest vorlegen und ein selbst gefertigtes Schreiben vorlegen, in dem steht, daß ein Nachweis vorgelegt wurde ... und diesen von der Stelle unterzeichnen lassen.

Diese Bescheigung geht dann an die Schulleitung, die damit den nötigen Nachweis zu den Akten legen kann ohne den Namen des Arztes zu kennen.

Viele Grüße
Konstantin

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