Hab ich auch schon gehört
In RO ist es so, dass bei Geschwindigkeitsverstößen der Fahrer mit der Videokamera aufgenommen wird, und dazu auch das Nummernschild des Fahrzeuges. Ist der Fahrer nicht klar erkennbar, dann ist der Halter dran, es sei denn, er benennt den Fahrer.
Die anderen Dinge gehen sowieso nur (wie z.B. Alkohol), wenn der Fahrer selbst kontrolliert wird. Bei Verstößen z.B. beim Zebrastreifen, wenn das Fahrzeug sich dann schnell vom Ort entfernt und der beobachtende Polizist nicht in der Lage ist, dem Fahrzeug zu folgen und den Fahrer in flagranti ausfindig zu machen, ist der Halter dran.
Und da wirds in RO lustig: Das Gericht verlangt vom Polizisten, der das Knöllchen ausgestellt hat, keinen Beweis. Das rumänische Verkehrsrecht ist bei Widersprüchen so gelagert, dass der Fahrer oder der Halter nachweisen muss, dass der Polizist falsch liegt. Das Gericht unterstellt einer Amtsperson wie einem Polizisten eine absolute Glaubwürdigkeit. Also dem Polizisten obliegt keine Beweispflicht.
Hab schon solche Fälle gehabt, und zum Glück aufgrund Zeugenaussagen dabei bei der Instanz gewonnen. Neuerdings habe ich mir eine Videokamera an der Windschutzscheibe zugelegt, um mich vor Fällen wie den aktuellen, bei dem ich gerade bei Gericht bin, zu schützen. Da hat eine Tussi (=Polizistin) was behauptet, was komplett gelogen war, obwohl sie die Körperkamera eingeschaltet hatte, die meine Aussage sofort bestätigen würde. Vor Gericht hat sie gesagt, dass leider die Kamera nicht funktioniert hatte. Hätte ich keine Fotos und Zeugen gehabt, die den Unsinn der Polizistin bezeugen konnten, dann hätte ich sehr alt ausgesehen.
So aber habe ich gleichzeitig eine Disziplinarbeschwerde bei der Polizeidirektion eingelegt, und seitdem macht die Tussi einen Bogen um mich, wenn sie mich auf der Straße sieht.