Halter oder Fahrer

Dieter, Montag, 07.09.2026, 16:33 (vor 3 Stunden, 3 Minuten) @ helmut-1255 Views

Hallo,
es gibt auch unterschiedliche Herangehensweisen bei Bußgeldern.
Beispiel: In Frankreich (aber nicht nur dort) wird immer der Halter zur Kasse gebeten, es sei denn er benennt eine andere Person, die dann haftet.

Das ist z.B. in Deutschland anders. Hier gilt ausschließlich das Fahrer-Prinzip.

In Fr. reicht es, wenn ein Fahrzeug von hinten fotografiert wird bei Geschwindigkeitsüberschreitung, sodaß das Nummernschild erkannt wird. Das würde in D. niemals ausreichen, da muß das Foto des Fahrers die Beweislage klären.

Das bedeutet: Wenn z.B. jemand in Fr. erwischt wird und ein Bußgeldbescheid kommt, wird in Deutschland typischerweise dieser auch vollstreckt, es sei denn der Halter macht glaubhaft, daß er nicht gefahren hat. Dann wird nach dt. Recht auch nicht mehr vollstreckt.
Aber: wenn man wieder in Fr. reinfährt, kann es sein, daß die fehlende Zahlung bei einer Polizeikontrolle zum Problem wird.
Bei größeren Beträgen lohnt es sich in dem Fall, den Wagen kurz abzumelden und mit neuen Kennzeichen wieder anzumelden.

Gruß Dieter

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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.


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