Dann benötigt die Rechtsfähigkeit eine Überarbeitung

Kaladhor, Münsterland, Freitag, 04.09.2026, 14:24 (vor 15 Stunden, 50 Minuten) @ DT323 Views

Wenn jemand aufgrund einer Demenzerkrankung als nicht mehr geschäftsfähig gilt (oder nur bedingt geschäftsfähig), dann sollte eine solche Person auch keine Rechtsfähigkeit mehr besitzen (auch wenn diese im Normalfall von Geburt bis Tod gilt).
Wem man nicht mehr zutraut, Geschäfte zu tätigen, der sollte auch nicht mehr wählen dürfen!

Grüße

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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!

Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!


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