auch im Beamtenrecht .....
Hallo D-Marker,
selbst wenn Politiker analog zum Beamtenrecht haften müßten, ist eine Haftung für deren Untaten ausgeschlossen.
Wie will man da Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen bei deren Handeln?
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.