Der italienische Anthropologe Donato Martucci bezeichnete den KANUN der nördlichen albanischen Berge …

Ostfriese, Montag, 06.07.2026, 20:00 (vor 1 Tag, 2 Stunden, 9 Min.)1877 Views

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… als "die absolut demokratischste Form des Stammesrechts" . Historisch erkannten die Nordalbaner keine zentrale Herrschaft an. In den albanischen Gebirgen konnte sich keine Regierung des Landes behaupten. Die Bergbewohner lebten nach einem eigenen Gewohnheitsrecht, dem Kanun, den es in verschiedenen Ausprägungen gab und noch heute gibt.

Der Kanun fußte auf dem naturnahen, stammesorganisierten Leben der Bergbewohner und auf ihrem katholischen Glauben.

Zu den umfangreichen Regeln gehören die Fragen des Beeidens, der Ehre und vor allem des Blutes:

Die hochgradig normierte 'Blutnahme' (Blutrache), auf Sizilien Vendetta genannt, als Prinzip der vergeltenden Gerechtigkeit und Ausdruck des Reziprozitätsprinzips, bzw. des Talion-Prinzips (Auge um Auge, Zahn um Zahn) wird geregelt, nach der ein Mord an einem Mann mit einem Mord an einem männlichen Mitglied der Täterfamilie geahndet werden darf. Zwischen der Täter- und Opferfamilie geht es um die Schuldfrage. Nur der Kanun macht aus dem Vater eines Mörders einen Schuldigen. Wenn er die Regeln des Kanun, z.B. des Zwanges zur Isolation, aber nicht respektiert, bringt er sich und seine Söhne in Lebensgefahr.

Die Regeln des albanischen Gewohnheitsrechts waren im Kanun des 'Lekë Dukagjini' versammelt worden. Danach wurde in die Blutrache verwickelt, wer einen Bluträcher mit einer Tatwaffe versorgt oder ihn am Tattag verpflegt hatte. "Die Büchse und das Brot, das am Tage des Totschlags gegeben wird, bringen das Blut auf jenen, der sie gab." Der Täter durfte die Waffe des Getöteten nicht an sich nehmen. Auch hat der Bluträcher die Nachricht vom Tode seines Gegners der Familie selbst mitzuteilen, am besten sogar persönlich - wofür er das Recht hatte, um einen zeitlich beschränkten Gottesfrieden zu bitten (ihn zu gewähren war eine Sache männlicher Ehre). So konnte der Bluträcher auch unangetastet an der Beerdigung seines Opfers teilnehmen: "Wenn das Haus des Erschlagenen dem Täter Gottesfrieden gewährt, so wird dieser, obschon er ihn erschlug, an Totenfeier und Klage teilnehmen und ihn zu Grabe geleiten und zum Totenessen bleiben."

https://www.zdf.de/video/dokus/collection-index-page-artede-collection-artede-rc-013956... Re: Blutrache in Albanien

https://www.krimpedia.de/Blutrache Blutrache

Gruß - Ostfriese


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